Anzeigeblatt
für die Stadt und den Kreis Gießen.
'S 102. Mittwoch den 22. December 1847.
Amtlicher T h e i l.
3u Nr. K. G. 14280. Gießen den 17. December 1847.
Betreffend: Die Auswanderungen nach Amerika.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Gießen
a n
sänimtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises.
Ich beauftrage Sie die Angehörigen Ihrer Gemeinden, welche auszuwandern beabsichtigen, auf den ihnen mitzutheilenden Inhalt der nachstehenden höchsten Verfügung aufmerksam zu machen.
Prinz.
Zu Nr. D. 22,482. Darmstadt am 3. December 1847.
v. Lehmann.
Bekanntmachung.
Die Errichtung eines Kälbermarkts zu Gießen betreffend.
o,ir Erleichterung des Ankaufs von Kälbern für die Consumtion dieser Fleischgattung wird- auf Antrag der,hiesigen Mchgerzunft, vom Anfänge des künftigen Jahres an wöchentlich zweimal, Diensiags und
Betreffend: Wie oben.
Das Großherzoglich Hessische ,
Ministerium des Innern und der Justiz
an
die Grvßherzoglichen Provinzial-Commiffariate dahier und zu Gießen und sämmtliche Großherzogliche Kreisräthe.
Obgleich die Agenten zur Vermittelung des Transports von Auswanderern durch die bestehenden Vorschriften bereits unter die Aufsicht der Staatsbehörden gestellt sind, so halten wir cs dochfür zweckmäßig, daß in Mainz, wo die meisten Contracte wegen der Uebcrfahrt der Auswanderer abgeschlossen werden und wo der größte Theil der Auswanderer sich einschifft, noch für eine speziellere Eontrole gegen die zur Vermittelung des Transports von Auswanderern aus dem Großherzogthum concessionlrten Agenten gesorgt werde.
Wck haben zu diesem Behuse in der Person des Grvßherzoglichen Hafencommlssars tfrtetto ridi 'n Mainz einen Beamten bestellt, bei welchem die Auswanderer aus dem Großherzogthiim dw von ihnen ^mit den Agenten abgeschlossenen Contracte und deren Uebereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften prüfen und, falls bei deren Inhalt nichts zu erinnern ist, visiren lassen können, und an we chen«die^ Angehörigen des Großherzogthums überhaupt, wenn sic eines Rathes in Auswanderungs^Angelegenhuiten bedürfen, sich wenden können:e.
1 2 du T h i 1.


