Ausgabe 
1.5.1847
 
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Anzeigeklatt für die Stadt und den Kreis Gießen.

35» Samstag den 1. Mai 1S£17*

Frucht- u. Victualienpreise zu Gießen vom 1. bis 8. Mai 1847.

Fleischtaxe

Pf.

2

Pf. gemischtes Brod

1

1

1

1

86

21

4

6

2

4

6

t 1 t 1 1

3

24

1 1

1

1 1

fr.

12

9

9

6

14

10

14

18

18

14

10

20

20

18

18

18

4 9

1 1

1

t 1 1

aus | Gersten« und j Kornmehl bestehend

A n m. Die Zu­gaben dürfen in weiter nichts, als inFleischvonder- sclbcn Gattung belieben ,u. rwar aufwPfd. Arisch nichtmcbr al« an derthalbPfd.n.s. w. nach Propor­tion, welche« auf t Pfd. nicht völlig 5 Loth auSniacht, Köpfe, Füße, Ge- raub.wieauchdic ganiblurigcnund

Rindfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch .... Hammelfleisch gemästet

Leberwurst . ... t

Bratwurst Schwartcmagen . . . Blutwurst gemischte Wurst . .

geräucherter Speck . . . Schinken ......

Dörrfleisch Rindsfett Hammelsfett Schweineschmalz ausgelas­senes . .....

desgleichen, unausgelaffen

797) Zur Anschaffung von Brod und Saat­früchten werden jetzt viele Auleben aus der Spar­kasse verlangt, zu deren Bewilligung der gegen­wärtige Kaffcvorrath nicht genügt. Man wünscht daher, daß Kapitalien, worüber in kleinen und größeren Beträgen, verfügt werden kann, bei der Sparkasse verzinslich angelegt werden möchten und ersucht insbesondere die Herren Bürgermeister auf dem Lande, wo die Früchte zu hohen Preisen

aus $ Waizen« und j Kornmehl bestehend

~! nicht genießbaren Stücke vom Hal« j sind von der Zu- 'gabegänUtchaus- . geschlossen.

Brodtaxe

2 Pf. ordinäres Brod

Besondere Bekanntmachungen.

817) Es dient hiermit zur Nachricht, daß Lud­wig Zinser von hier als Wiesen- und Wegen- wärter der Stadt Gießen verpflichtet worden ist.

Gießen den 28. April 1847.

I. B. d. B.

Der Beigeordnete Rühl.

Bekanntmachung.

Diejenigen hiesigen Einwohner, welche Tauben halten, werden, unter Bezugnahme auf den §. 79. des Feldstrafgefetzes vom 21. September 1841, wegen eingetretener Saatzeit hierdurch aufgefordert, solche von Montag den'3. bis Montag den 31. nächsten Monats, bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe von 1 fl., in den Schlägen einzuhalten.

Gießen den 28. April 1847.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen: P r i n z.

Lth. Wafferweck .

» Milchbrod .

1 Pfund gutes Ochsenfleisch Kuhfleisch . . .

Fruchtpreise.

Marktpreise.

Maas Milch

Pfund Butter......

auch

Handkäse

Eper

Pfund Waizenmehl . . . .

» grob geschälte Gerste .

ii klein geschälte Gerste . .

kr.

Pf.

13

2

27

.

40

2

14

2

29

43

2

1

1

8

19

20

r-

8

8

8

_

12

Städte

Gemäs

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen.

Pf. I fl- kr.

Pf. fl. kr.

Pf. fl. I kr.

Ps. ff- kr.

Pf. ff- »r.

Pf. ff. kr.

Friedberg.....

das Malter

200 26

180 22

19! -

7 45

Gießen ......

das Malter

200 25 88

200 22 55

170 18 85

7 30

- --

. -- --

Grünberg .....

das Malter

26

23 30

19 30

8

_

Marburg.....

das Mott

1 13 53

> 12; 34

10 9

- 5! 4z

Wetzlar.....

der Scheffel

9fl - -

84 [ 81 21

72 - -

50 3 18