Ausgabe 
22.9.1847
 
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3mcigtblatt

für die Stadt und den Kreis Gießen.

1847

Mittwoch den 22. September

M 76

Amtlich er Th eil.

Zu Nr. K. G. 11182. Gießen am 19. September 1847.

Betreffend: die Anlegung von Fruchtmagazinen in den Gemeinden.

Der Großherzoglich Hessische

K r e i s r a t h des Kreises Gießen

Rodheim,

Königsberg,

G a r b e n t e i ch

Daubringen, Frankenbach,

L an g.g ö n s, Leihgestern, Lollar,

Gießen, Großen buseck, Großenliuden,

a n

die sämmtlichen Gr. Bürgermeister des Kreises.

5 Es kann auch gestattet werden, daß einzelne Gemeinde-Einwohner, welche dermalen ihre Frückfte verkaufen müssen, solche gegen den lausenden Preis unter dem Vorbehalt in das Gemeinde-Ma­gazin abliefern daß sie dieselben ganz oder theilweise demnächst gegen Zahlung des von dem Gcmemde- rath festgesetzt werdenden Durchschnittspreises zur Ze.t des Ruckempfangs oder gegen Zurucklassung eines entsprechenden Theils der Frucht, wieder empfangen Von selbst versteht eo sich, daß Gemernde- sck»ldiakeiten mit Früchten gegen Anrechnung des laufenden, von dem Gemcinderath bestimmten, Än- kaufsvreisrs so lange der Bestand des Magazins erlaubt, berichtigt werden können. Ich Wunsche, daß von Seiten der Gr. Bürgermeister dergleichen Fruchtannahmcn gn Zahlungsstatt sehr begnnstlgt werden.

Wie es mit Verwaltung des Magazins, der Eontrolirung desselben und der Verwendung der Fruchte gehalten werden soll, ersehen Sie aus nachstehend abgcdruckter Instruktion, welche Sie thunlichst be­achten werden.

KA mir uir Freude, Ihnen eröffnen zu können, daß die Ortsvorstände einer namhaften

Anzahl^von Gnneinden sich siir Anschaffung von Fruchtvorräthen ausgesprochen und solche beschlossen haben, nämlich die Ortsvorstände von A l t e n b u s e ck,

Rödchen, Staufenberg, Watzenborn und , .......... ...... ,,Mije,sefl"

unb ick be^/die Hoffnung, daß spät"er aüV manche von denjenigen OrtSvorständen, welche die Wichtig­st und eigentlich? Bedeutung einer Anstalt fraglicher Art bis jetzt noch nicht gehörig erkannt zu haben scheinen und die Anschaffung von Fruchtvorräthen abgelehnt haben, ßch hierzu entschließen werden. Ich beauftrage nunmehr die Gr. Bürgermeister der obengenannten Orte, . M»

1 vor Allem darauf bedacht zu seyn, daß die zum Ankäufe der Fnichtvorräthe in. der ^on den be­treffenden Gemeinderäthen bestimmten Quantität erforderlichen Mittel disponibel werden, da also wo solche aus Capitalaufnahmen beschafft werden müssen, für diese so zeitig zu sorgen, daß der Ankauf nicht gehindert oder allzu sehr verzögert wird; . ' , . . f .

2 . die zur Aufbewahrung der Früchte erforderlichen Lokalitäten bis dahm, wo der Ankauf erfolgt sevn wird, in guten Stand stellen; , ,

3 die Gemeindcräthe über die Zeit des Ankaufs und die höchsten Preise desselben zu vernehmen und sich zur Ausführung der Ankäufe Ermächtigung ertheilen zu lassen, sodann aber , 4 unaesänmt hierzu, am Besten in den Orten selbst oder jn den Nachbar-Gemeinden, zu schreiten.

Der Ankauf sämmtlicher Früchte »>> läng st e n Sb iS zu m E n de No v e m b er d. I. ausge- führt seyn und erwarte ich bis dahin Bericht hierüber. Der Consens zu Capital-Aufnahmen ist früher