Änrcigeblalt für die Stadt und den Kreis Gießen. JV1 41* Samstag den 22 Mai IS^IT*
Frucht- u. Victuälienpreise zu Gießenvom 22. bis 29. Mai 1847.
Fleischtaxe.
1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . •
1 „ Kuhfleisch......
t „ Rindfleisch.....
1 „ Kalbfleisch.....
1 „ Schweinefleisch ....
1 „ Hammelfleisch gemästet
1 „ Lcberwurst . *
1 „ Bratwurst.....
1 „ Schwartemagen . . .
1 „ Blutwurst......
1 „ gemischte Wurst . .
1 „ geräucherter Speck . . .
1 „ Schinken......
1 „ Dörrfleisch.....
t „ Rindsfett......
1 „ Hammelsfett......
1 „ Schweineschmalz ausgelassenes . ......
1 „ desgleichen, unauSgelaffen
fr.
12
10
9
6
14
10
14
18
18
14
10
20
20
18
18
18
28
24
»f.
2
2
—
1
—
—
.
Anm. Die Zugaben dürfen in weiter nichts, »IS in Fleisch von der- selben Gattung belieben ,u. ,war aufioPfd. Fleisch nichtmebralsan derthalbPkd u.s. w. nach Brovor- tion, welches auf IPfd. nicht völlig 5 Lotb anSmacht. Aöpfc, Füße, Gc> raub.wieauchdic ganiblur.gcnund nicht genießbaren Stücke vom HalS sind von der Zu- gabcgänzlich ausgeschlossen.
Brodtaxe.
2 Pf. ordinäres Brod. flU< , @erfkn, unb ß " "II Kornmehl bestehend
2 Pf. gemischtes Brod, , Waizen- und
g " " " | Kornmehl bestehend
3 Lth. Waffcrwcck.....
Lj » Milchbrod.....
Marktpreise.
1 Maas Milch..... .....
1 Pfund Butter..........
auch .........
4 Handkäse...........
9 Eper............
1 Pfund Waizenmehl ........
1 " grob geschälte Gerste.....
1 ii klein geschälte Gerste......
fr.
13
27
40 14 29
43
1 1
8 26 27
8
8
8
12
Pf.
2
2
2
2
Frachtpreise.
Städte
Friedberg. . Gießen . . . Grünberg . . Marburg . . Wetzlar .
Gemas
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen.
Ps Ist. kr
Pf. ff. | kr.
Pf. | ff. kr.
Pf ; ff. | kr
Pf. ff. kr.
Pf. fl. kr.
das Malter
200/ 27 11
180 221 30
— 18 80
- 8' -
das Malter
200) 24 -
200 20 -
170 19 80
— 9) —
— — —
— _ _
das Malter
—i 24 -
— 19 10
—) 17 -
—Lei —
_ _ _
das Mött
—I 17 3
-i 14j -
-1 11 22;
— 5 45
der Scheffel
90 11 6
84| 9! 26
72 7 46
50 3 30
— —— —
Bekanntmachung.
Das im Regierungsblatt -40 20. vom 18. l. M. erschienene Gesetz, die Verträge über Lieferung von Getraide, Reps, Magsamen, Hülsenfrüchten, Ka> löffeln und Mehl von Seiten der Producenten betreffend, wird durch nachstehenden Abdruck noch besonders zur Kennlniß der diesseitigen Kreisangehörigen gebracht.
Gießen den 20. Mai 1847.
Der Großh erzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen Prinz.
Gesetz, die Verträge über Lieferung von Getraide, Reps, Magsamen, Hülsenfrüchten, Kartoffeln und Mehl von Seiten der Producentcn betreffend.
^UDWJG n. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein rc. re.
Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit, wie folakr Art. 1.
Jeder Vertrag, durch welchen ein inländischer Producent, der zur Zeit des Erscheinens des gegenwärtigen Gesetzes nicht patentistrter Handelsmann ist, sich verbindlich macht, Getraide (Waizen, Korn oder


