Imseigefilatt für die Stadt und den Kreis Gießen. Jß 39. Samstag den 15. Mai 18417*
Frucht- u. Victualienpreise zu Gießen vom 15. bis 22. Mai 1847.
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Fleischtaxe.
Pfund gutes Ochsenfleisch . . „ Kuhffeisch „ Rindfleisch .... „ Kalbfleisch .... „ Schweinefleisch . . . „ Hammelfleisch gemästet „ Leberwurst .... „ Bratwurst .... ,, Schwartemagen . . „ Blutwurst.....
„ gemischte Wurst . . „ geräucherter Speck . . „ Schinken.....
„ Dörrfleisch .... „ NindSfett ,, Hammelsfett....
„ Schweineschmalz ausgelas seueS ......
„ desgleichen, unausgclaffen
fr.
12
10
9
6
14
10
14
18
18
14
10
20
20
18
18
18
26
21
pf Anm. Die Zu. 9 gaben dürfen in “ weiter nichts, als
2 in Fleisch von der selben Saitung
1 bestellen ,u. zwar j auf lo'öfb. Fleisch —: nicht mehr als an — derthalbVid n.s. — ro. nach Proi>or< — ti»n. welches auf — t Btd. nicht völlig — 5 8oth ansmackt. — Köpfe, Füße, Äc< — raub,wieauch die
ganz blutigen und ~ nichtgenießbaren
| Stücke vom Hals sind von der Zu-
. gäbe gänzlich au6- geschloffen.
Brodtaxe.
2 Pf. ordinäres Brod / , . m . .
. r aus j Gersten- und
g " " *" | j Aornmehl bestehend
2 Pf. gemischtes Brod. flud . ^izen. und
g "" "" " | f Kornmehl bestehend
3 Lth. Waflerweck
Lj ii Milchbrod
Marktpreis e.
1 Maas Milch ...»
1 Pfund Butter.........
auch
4 Handkäse...........
4 Eper
1 Pfund Waizenmehl
1 " grob geschälte Gerste . ...
1 ii klein geschälte Gerste
fr. Pf.
14
28
42
15
30
15
1
1
8 —
24 -
25
8 -
4 —
8 2
12 —
Frachtpreise.
Städte
Friedberg. . Gieße» . . . Grünberg . . Marburg . . Wetzlar . .
Gemas
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
170
84i 9 26
19 80
19 25
das Malter das Malter das Malter das Mött der Scheffel
8
6
200 23, - - 22, —
Pf. | fl. fr. Pf. fl. । kr, 200j 26 30 180 22i -
-i 17
90 11
- 11 22‘
72! 7 46
200) 26 -
24 30
Pf- fl.,kr.
— 18 80
Pf! fL| kr. Pf.
—i 8i 30
—i 8i 30
— 5- 45
50 3 30
fl.
Pf.
Bekanntmachung.
Die nachstehend abgedrnckte, im Regierungsblalt Nr. 18. vom 8. d. M. erschienene, Allerhöchste Vcr- ordimng, den Verkehr mit Gelraide, Mehl und Kartoffeln betreffend, wird hierdurch noch besonders zur offen stich en Kenntmß gebracht und hierbei weiter bestimmt: daß die Fruchtmärkte für den Kreis Gießen dahier aus dem Brande, vorläufig Dienstags und Samstags jeder Woche, abgehalten werden sollen, die Markte wahrend des Sommers um 8 Morgens ihren Anfang nehmen und in der Regel um 1 Uhr .Nittagö endigen und die zur Handhabung der Ordnung ans denselben etwa noch demnächst nöthia erscheinenden weiteren Vorschriften einer besonderen Frucht,Markt-Ordnung vorbehalten bleiben
Gießen den 10. Mai 1847.
Der Gr. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen.
Prinz.
Verordnung,
den Verkehr mit Getraide, Mehl und Kartoffeln betreffend. ^UDWJG IL von Gottes Gnaden Großherzoq von Hessen und bei Rhein rc. re. "
Nachdem eine Aufnahme der sämmilichcn Vorräthe an Getraive, Mehl, Reis, Hülfenfrüchten und Kartoffeln stattgesunden und diese Ausnahme das Resultat geliefert hat, daß das Großherzogthum im


