Ausgabe 
15.5.1847
 
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Imseigefilatt für die Stadt und den Kreis Gießen. 39. Samstag den 15. Mai 18417*

Frucht- u. Victualienpreise zu Gießen vom 15. bis 22. Mai 1847.

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t

Fleischtaxe.

Pfund gutes Ochsenfleisch . . Kuhffeisch Rindfleisch .... Kalbfleisch .... Schweinefleisch . . . Hammelfleisch gemästet Leberwurst .... Bratwurst .... ,, Schwartemagen . . Blutwurst.....

gemischte Wurst . . geräucherter Speck . . Schinken.....

Dörrfleisch .... NindSfett ,, Hammelsfett....

Schweineschmalz ausgelas seueS ......

desgleichen, unausgclaffen

fr.

12

10

9

6

14

10

14

18

18

14

10

20

20

18

18

18

26

21

pf Anm. Die Zu. 9 gaben dürfen in weiter nichts, als

2 in Fleisch von der selben Saitung

1 bestellen ,u. zwar j auf lo'öfb. Fleisch : nicht mehr als an derthalbVid n.s. ro. nach Proi>or< ti»n. welches auf t Btd. nicht völlig 5 8oth ansmackt. Köpfe, Füße, Äc< raub,wieauch die

ganz blutigen und ~ nichtgenießbaren

| Stücke vom Hals sind von der Zu-

. gäbe gänzlich au6- geschloffen.

Brodtaxe.

2 Pf. ordinäres Brod / , . m . .

. r aus j Gersten- und

g " " *" | j Aornmehl bestehend

2 Pf. gemischtes Brod. flud . ^izen. und

g "" "" " | f Kornmehl bestehend

3 Lth. Waflerweck

Lj ii Milchbrod

Marktpreis e.

1 Maas Milch ...»

1 Pfund Butter.........

auch

4 Handkäse...........

4 Eper

1 Pfund Waizenmehl

1 " grob geschälte Gerste . ...

1 ii klein geschälte Gerste

fr. Pf.

14

28

42

15

30

15

1

1

8

24 -

25

8 -

4

8 2

12

Frachtpreise.

Städte

Friedberg. . Gieße» . . . Grünberg . . Marburg . . Wetzlar . .

Gemas

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

170

84i 9 26

19 80

19 25

das Malter das Malter das Malter das Mött der Scheffel

8

6

200 23, - - 22,

Pf. | fl. fr. Pf. fl. kr, 200j 26 30 180 22i -

-i 17

90 11

- 11 22

72! 7 46

200) 26 -

24 30

Pf- fl.,kr.

18 80

Pf! fL| kr. Pf.

i 8i 30

i 8i 30

5- 45

50 3 30

fl.

Pf.

Bekanntmachung.

Die nachstehend abgedrnckte, im Regierungsblalt Nr. 18. vom 8. d. M. erschienene, Allerhöchste Vcr- ordimng, den Verkehr mit Gelraide, Mehl und Kartoffeln betreffend, wird hierdurch noch besonders zur offen stich en Kenntmß gebracht und hierbei weiter bestimmt: daß die Fruchtmärkte für den Kreis Gießen dahier aus dem Brande, vorläufig Dienstags und Samstags jeder Woche, abgehalten werden sollen, die Markte wahrend des Sommers um 8 Morgens ihren Anfang nehmen und in der Regel um 1 Uhr .Nittagö endigen und die zur Handhabung der Ordnung ans denselben etwa noch demnächst nöthia erscheinenden weiteren Vorschriften einer besonderen Frucht,Markt-Ordnung vorbehalten bleiben

Gießen den 10. Mai 1847.

Der Gr. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen.

Prinz.

Verordnung,

den Verkehr mit Getraide, Mehl und Kartoffeln betreffend. ^UDWJG IL von Gottes Gnaden Großherzoq von Hessen und bei Rhein rc. re. "

Nachdem eine Aufnahme der sämmilichcn Vorräthe an Getraive, Mehl, Reis, Hülfenfrüchten und Kartoffeln stattgesunden und diese Ausnahme das Resultat geliefert hat, daß das Großherzogthum im