Anzeigeblatt
für die Stadt und -en Kreis Gießen.
JVe. 3 Samstag den 9. Januar 1847*
Frucht- u. Victualienpreise zu Gießen vom 9. bis 16. Januar 1847
Fruchtpreise
1
Fleischtaxe.
Pfund gutes Ochsenfleisch . . -
kr.
12
Pf-
31 nm. Die Zu» gaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch von der-
Bro
2 Pf. ordinäres Brod
dtaxe.
aus Gersten- und
| Kornmehl bestehend
k<-
9
Pf.
2
1 t
„ Kuhfleisch......
„ Rindfleisch.....
9
9
2
4 zz zz zz
6 „
19
28
2
t t 1
„ Kalbfleisch.....
„ Schweinefleisch ....
„ Hammelfleisch gemästet
6
13
9
2
selben Gattung bestehen ,u. zwar auftoVfb. Fleisch
2 Pf. gemischtes Brod
4 „ „ „
6 „
aus i Waizen- und
£ Kornmehl bestehend
10
20
30
1 1 1
1
„ Leberwurst.....
13
—
nicht mehr als an
4 Lth. Wafferweck.....
1
—
1
„ Bratwurst.....
17
—
derthalbPfd.n.s.
8J iz Milchbrod.....
1
—
1
„ Schwartemagen . . .
18
—
w. nach Propor-
Mark
tpreise.
1
„ Blutwurst......
p
—
tion, welches auf
1
„ gemischte Wurst . .
8
—
l Pfd. nicht völlig
1 Maas Milch. .
...
8
—
1 1
1
„ geräucherter Speck . . .
„ Schinken......
„ Dörrfleisch.....
20
19
18
Illi
5 Loth auSmacht. Köpfe, Füße, Gc- raub.wieauchdic ganiblurigeuund
1 Pfund Butter auch
4 Handkäse . . .
4 Eper ....
25
26
8
8
Illi
1 1
t
ff .... . .
18
—
nicht genießbaren
1 Pfund Waizenmehl
—
„ Hammelsfett.....
„ Schweineschmalz ausgelassenes ......
„ desgleichen, unausgclaffen
18
24
22
III 1
Stücke vom Hals stnd von der Zu- gabegänzlichaus- gcschloifcn.
1 „ grob geschälte Gerste.....
1 " klein geschälte Gerste......
4
8
>—
Städte
Gem äs
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf. fl. kr.
Pf. i fl- kr.
Pf- fl-! kr.
Pf- fl. kr.
Pf. fl. kr.
Pf. fl. kr.
Friedberg.....
da» Malter
200 17 30
180 15 20
— 10 20
— 5 15
Gießen......
das Malter
200 17 —
200 lös 5
170 10 50
—. 5 -
—. — —
* 1... ——
Grünberg.....
das Malter
— 17 30
— 15) 50
— 10 30
— 5 15
— — _
■1 .11 .
Marburg.....
das Mott
—| 10 544
-i 10; 9|
— 6i 40
— 3 30
— —
Wetzlar.....
der Scheffel
90l 6 19
84 6! 13
72 4> 61
50 2 2|
- —
. Bekanntmachung.
Die Polizeitaxen für Brod, Fleisch rc. betreffend.
Ich finde mich veranlaßt, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß bei eintretender Veränderung der Polizcitaren, die Wirkung derselben stets mit dem Erscheinen des AnZkige- blatts, welches die Veränderung enthält, zu beginnen hat.
Gießen am 4. Januar 1847. Der Großh. Hess. Krcisrath des Kreises Gießen
Prinz. ■
Oeffentliche Aufforderung.
33) Am 18. October d. I. ist zu Tiefenbach im hiesigen Fürstlichen Gebiet, eine Weibsperson wegen mangelnder Legitimation arretirt worden, deren Heimath bis jetzt nicht hat ermittelt werden können, weil alle ihre, zu verschiedenen Zeiten gemachten Angaben über ihren Namen und Geburts
ort sich durch die, mit den betreffenden Behörden gepflogene Korrespondenz als unwahr herausgestellt haben. Wir bringen daher das Signalement der Arrestatin nachstehend mit dem Ersuchen zur öffentlichen Kenntniß, daß diejenigen, welche zu Ausschlüssen über die erwähnte Person im Stande find, uns solche möglichst bald zukommen lassen wollen.


