Ausgabe 
9.1.1847
 
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Besonders richten wir dieses Ersuchen an die Kurhessischen Behörden, da nach verschiedenen Daten die Arrestatin aus Kurhcssen gebürtig zu sein scheint.

Braunfels den 30. Decembcr 1846.

Fürstliche Regierung, Abtbeilung für Polizei- und Communal-Verwaltung.

Hofmann.

Bender.

Signalement:

Familienname: angeblich Simon. Vorname: Christine. Geburts- und Aufenthaltsort: ist bis setzt immer falsch angegeben worden. Religion: evangelisch. Alter: eire» 25 Jahre. Größe: 4 Fuß, 10 Zoll. Haar: braun, kurz geschnitten. Stirne: niedrig. Augenbraunen: braun. Augen: grau. Rase: breit und dick. Mund: aufgeworfen. Zähne: ge­sund. Kinn: spitz. Gcstchtsbildung: oval. Gesichts­

farbe: gesund. Gestalt: untersetzt. Besondere Zeichen: keine. Bekleidung bei der Arretirung: schwarz wollene Tuchjacke, blau leinener Rock, schwarze Strümpfe.

Besondere Bekanntmachungen

46) Der Ortsbürgcr Caspar Kling zu Wieseck ist für die gemeinschaftliche Wiesenanlage im Wiesekthal als Wiesenwärter und zugleich für den Feldschutz in den Gemarkungen Wieseck und Gießen verpflichtet worden, welches hierdurch zur Kenntniß der hiesigen Einwobncr gebracht wird.

Gießen den 6. Januar 1847.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

45) Nachstehende Bekanntmachung bringt man hiermit zur Kenntniß der betreffenden Interessenten.

Gießen am 4. Januar 1847. Der Bürgermeister

Gg. R eib er.

Für diejenigen in der Stellvertretungs-Assccuranzanstalt versicherten Loospflichtigen des Jahres 1846 für die Stellvertretung des Jahres 1847, welche von den Rccrutirungscommissioncn und den Recrutirungsräihen für untauglich erklärt oder in das Depot gesetzt worden, haben die Versicherer die in Händen habenden Versicherungsurkunden, auf welchen der Rückempfang von 95 fl qmttirt sein muß, vom 1. Januar bis Ende März 1847 bei dem Unterzeichneten abzugeben uno das Geld in Empfang zu nehmen. Nach Ablauf dieser Zeit sind die nicht zurückempfangenen Einlagen nach §. 20. t>er Statuten der Anstalt verfallen und werden zum Besten der Versicherten verwendet.

Für diejenigen versicherten Loospflichtigen des Jahres 1846, welche zur Musterung des Jahres 1847 verwiesen worden sind, müssen die Rückzahlungen ebenfalls in dem oben bemerkten Zeitraum zurückempfangen werden, es können aber auch die Einlagen stehen bleiben, wenn eine neue Versicherung für dieselben Loospflichtigen bezweckt wird, und es hat in diesem Falle für das Jabr 1847 eine neue Versicherung stattzusindcn. Hierzu haben die Versicherer die in Händen habenden Versicherungsurkun­den, auf welchen die Rückzahlung von 95 fl. qmttirt ist, nebst einer neuen Beitrittserklärung zur Stcll- vertretungs-Assccuranzanstalt abzuliefern und dagegen eine neue Versicherungsurkunde in Empfang zu nehmen (es muß aber diese quittirte Versicherungsurkunde und die neue Beitrittserklärung vom 1. Januar 1847 an bis spätestens am Tage der Loosziehung in den betreffenden Kreis- oder Landrathsbezirken an den Unterzeichneten abgeliefert werden), damit die neue Versicherungsurkunde vor dem Tage der Loosziehung ausgefertigt werden kann."

Darmstadt am 1. December 1846. Der Vorsteher der Vertretungsanstalten

(ß<j ) Fresenius,

Oberstlieutenant.

47) Die Verkündigung der, in den Regierungs­blättern des Jahres 1847 erscheinenden Gesetze und Verordnungen erfolgt auch für das laufende Jahr wieder in der früheren Weise durch Offen­legung auf dem Gemeindehause.

Gießen den 5. Januar 1847.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

49) Ich fordere Diejenigen, welche für das akademische Hospital im Ganzen sowohl, als auch für die verschiedenen akademisch-klinischen Anstalten

im Laufe des verflossenen Jahres Arbeiten ge, fertigt, oder Lieferungen gemacht haben, hiermit auf, ihre betreffenden Rechnungen, und zwar in doppelter Ausfertigung, bis längstens zum _ 15. März l. I. an mich abzugeben, als sonst spätere Anforderungen unberücksichtigt bleiben müffen.

Gießen den 7. Januar 1847.

Der Großhzgl. Hess. Verwalter P e p p l e r.