jAnzcigcblatt
für die Stadt und den Kreis Gießen.
28. Mittwoch den 7. April 18-517.
Bekanntmachung,
die Errichtung einer Meh-Versicherungs-Anstalt für die Provinz Ober-Hessen betreffend.
Gleichwie in der Provinz Starkenburg bat sich auch in unserer Provinz das Bedürfniß einer An- stakt zur Versicherung gegen den Verlust an Rindvieh und Pferden gezeigt. Die von dem Ausschüsse des landwirtbschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen entworfenen Statuten dieser Anstalt haben bereits die Sanktion Gr. Staatsregicrung erhalten, es ist der Entwurf an die Gr. Bürgermeister des Kreises versendet, derselbe auf den Bureaus der Bürgermeistereien mit Einladung zu Betheili« gungen offen gelegt worden und soll jener Entwurf die Allerhöchste Bestätigung erhalten, wenn eine hinreichende Anzahl Betheiliger sich angemeldct haben, in einer General-Versammlung der Ausschuß gewählt und die Anstalt überhaupt ins Leben getreten sein wird.
Die Anstalt wird nur das Interesse der an derselbe» Theilnehmenden tut Auge behalten; ste beruht auf Gegenseitigkeit und die Theilnehmer haben noch dre besondere Garantie, daß die Anstalt von einem Gr. Reaierunas-Commissär überwacht wird-
Indem der Unterzeichnete das betreffende Publikum hiervon in Kenntniß setzt und bemerkt, daß Anmeldungen zum Beitritt bei den Gr. Bürgermeistereien der einzelnen Gemeinden entgegengenvmmen werden, daß die Beschleunigung der Abgabe der Beitritts-Erklärungen gewünscht wird, damit die Anstalt baldmöglichst ins Leben geführt werden kann, daß ferner, sobald die das Bestehen der Anstalt sichernde Anzahl Beitritts-Erklärungen eingegangen ist, eine Hauptversammlung der Theilnehmer zur Wahl der Geschäftsführer der Anstalt veranstaltet werden wird und daß endlich zu den Beitritts-Erklärungen vorerst blos die Angabe des Namens und Wohnorts des Beitretenden, sowie die Stückzahl jeder Art des zu versichernden Viehes erforderlich ist, fügt er den angelegentlichsten Wunsch bei, daß die beabsichtigte Versicherungs-Anstalt, deren Gründung im vorigen Jahre in der Provinz Starkenburg so allgemeine Theilnabme aefunden hat und besonders in jetziger Zeit dem Landwirthe bei unverschuldetem Unglücke in seinem Viehstande doppelt willkommen sein muß, durch recht zahlreiche Beitritts-Erklärungen gefördert werden möge.
Gießen am 1. April 1847.
Der Großherzoglich Hessi sch e Kreisrath des Kreises Gießen.
Prinz.
Bekanntmachung.
Der Hükfsverein zur Unterstützung armer und nothleidender hiesiger Einwohner hat seine Thätigkcit durch Gründung einer Suppenanstalt im Januar d. I. begonnen.
Notorisch ganz arme Personen wurden daraus unentgeltlich, andere hiesige Einwohner, welche der Klasse der Unbemittelten zugerechnet wurden, gegen Bezahlung von 1 Kreuzer für 1 *Z Schoppen Suppe auswärtige, hier beschäftigte Arbeiter, gegen Zahlung von 2 Kreuzern für eine gleiche Portion unterstütz und es hat diese Anstalt, wie daö unterzeichnete Counts mit hoher Befriedigung wahrgenommen hat und wohl sämmtliche Vereinsmitglieder erkannt haben weiden, bisher höchst wohllhätig gewirkt.
Leider ist aber — obgleich das eingetretene Frühjahr arbeitsfähigen Personen beiderlei Geschlechts den Willen haben, fich durch Arbeit zu ernähren, überall Gelegenheit zu Verdiensten dar bietet — bei fortdauernder Theuerung der Lebensbedürfnisse der Nothstand nicht bei allen armen und unbe-


