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13) Zwei tuchene Knabenmützen und ein buntes Sacktuch, sind gefunden und auf Großh. Polizeibüreau abgegeben worden.
Desgleichen ist
eine Gans und ein Huhn, in hiesiger Stadt aufgefangen und in Verwahrung genommen worden. Gießen am 27ten Mai 1840.
Edictalladungen.
655) Der gewesene Ortsbürger Jacob Wenzel und Marie, dessen Ehefrau, zu Langgöns, haben nachbemerkte Capitalien unter Verpfändung ihrer Güterstücke ausgenommen:
1) bei der Großh. Universitäts-Wittwenkaffe 27 fl.
2) bei der Großh. Universitätskaffe 70 fl. „die Zeit der Aufnahme ist im Hypothekenbuch nicht angegeben"
3) bei Jungfer Sell zu Langgöns am 14. Januar 1805 200 fl,
welche Capitalien abgetragen, die Verbriefungen aber verloren sein sollen. Man fordert daher diejenigen, welche diese Schuldurkunden besitzen und Ansprüche daraus haben, hierdurch auf, dieselben binnen 4 Wochen dahier vorzu-- legen, widrigenfalls dieselben als vernichtet angenommen, die Einträge im Hypothekenbuch gelöscht, den Erben der Schuldner über die Güterstücke wie mit ihrem freien Eigenthum zu verfahren, gestattet werden wird.
Gießen den 11. Mai 1840.
Großh. Hess. Stadtgericht.
Müller."
698) Forderungen an die Wittwe des Bürgers und Schneidermeisters Balthasar Hinkler, Wilhelmine, gehör ne Bork dahier, sind im Termin,
Donnerstag den 4. Juni d. I., Vormittags, dahier anzuzeigen, bei Meldung, daß sonst der Rest Hauskaufgelds ohne weiteres repartirt werden wird. Gießen den 21. Mai 1840.
Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.
652) Nachdem der Vormund der Kinder des dahier verstorbenen Lohgerbermeisters Heinrich Sauer, Tuchmachermeister Johannes Hering dahier, bei dem unterzeichneten Gericht angezckgt, daß er außer Stand sey, die gleichzeitig andringenden Gläubiger seiner Curanden vollständig zu befriedigen, und deshalb denselben das väterliche Vermögen seiner Curanden abgetreten hat, so werden diejenigen, welche aus irgend einem
Rechtsgrunde Ansprüche an dieses Vermögen zu machen haben, aufgefordert, solche in dem, hierzu auf
Sonnabend den 20ten Juni d. I., Morgens 10 Uhr, in das Geschäftslocal des unterzeichn neten Gerichts, bestimmten Termin entweder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte, unter Vorlegung aller darüber sprechenden Urkunden, summarisch zu liquidiren und zu begründen, zugleich zu Abwendung eines förmlichen Concurses den Güteversuch zu gewärtigen, bei Meldung des Rechtsnachtkeils, daß die dabei Nlchterscheinenden alö dem Beschluß der Mehrheit beitretend angesehen werden.
Sollte die Güte nicht zu Stande kommen, so haben die Gläubiger gleichzeitig über die Wahl eines Masse - Curators sich zu vereinigen, widrigenfalls der in der Person des Procurators Martin vorläufig bestellte Curator beibehalten werden soll.
Marburg bett 4ten Mai 1840.
Kurfürstl. Hess. Landgericht daselbst. Wilkens.
Begl. Fleischmann.
686) Auf eine, von der Ehefran des Glas- ners Conrad Salzmann, Louise, geborne Justi dahier, wider gedachten ihren Ehemann, auf den Grund der böslichen Verlassung, bei dem unterzeichneten Gerichte erhobene Ehescheidungsklage, und den von dem Untergerichte desfalls cingeforderteii ordnungsmäßigen Bericht, wird der genannte Glasner Conrad Salzmann hierdurch vorgeladen, um binnen einer Frist von drei Monaten sich so gewiß auf erwähnte Klage durch einen hiesigen bevollmächtigten Obergerichts- Anwalt vernehmen zu lassen, als sonst in seinen Ungehorsam er der böslichen Verfassung für geständig erachtet, mit seiner Vernehmlassung ausgeschlossen und weiter w. R. erkannt werden wird
Marburg den 19. Mai 1840.
Kurfürstliches Obergericht der Provinz Oberhessen, Civil-Senat.
Arnold.
vdt. v. Manger.


