Ausgabe 
30.5.1840
 
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Besondere Bekanntmachung.

530) Offenlegung der Grundbücher von den Gemarkungen Hausen, Garbenteicl, Leih­gestern, Steinbach, Staufenberg, Frie- delhaufen, Daubringen, Heibertshaufen, Mainzlar, Trohe und Annerod.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das neu errichtete Grundbuch

1) der Gemarkung Hausen, in der Wohnung des Großh. Bürgermeisters Der» allda,

2) der Gemarkung Garbenteich, in der Woh­nung des Großh. Bürgermeisters Wallbott allda,

3) der Gemarkung Leihgestern, in der Wohnung des Großh. Bürgermeisters Wagner allda,

4) der Gemarkung Steinbach, in der Wohnung des Großh. Bürgermeisters Horn allda,

5) der Gemarkung Staufenberg, in der Woh­nung des Großh. Bürgermeisters Fischer allda,

6) der Gemarkung Friedelhausen, in der Woh­nung des Großh. Bürgermeisters Fischer zu Staufenberg,

7) der Gemarkung Daubringen, in der Woh­nung des dasigen Großherz. Bürgermeisters Büsser, .

8) der Gemarkung Heibertshaufen, in der Woh­nung des Großh. Bürgermeisters Büsser in Daubringen,

9) der Gemarkung Mainzlar, in der Wohnung des Großh. Bürgermeisters Myll allda,

10) der Gemarkung Trohe, in der Wohnung des Großh. Beigeordneten Hammel allda,

11) der Gemarkung Annerod, in der Wohnung des Großh. Bürgermeisters Peter allda, offen gelegt worden ist.

Die Betheiligten sind befugt, diese Grund­bücher während der Zeit der Offenlegung in die­sen Localen einzusehen, auch gegen die Gebühren von den gedachten Großh. Bürgermeistern und Beigeordneten Grundbuchsauszüge (Geschosse) zu verlangen. Auch werden sie durch dieselben auf die von den Feldgeschwornen entdeckt werdenden, sie betreffenden Fehler aufmerksam gemacht werden.

Allen denjenigen, welche sich bei der Angabe des Grundbuchs rücksichtlich des Besitzstandes für beschwert erachten, steht es frei, binnen einer unerstrecklichen Frist von 6, geschrieben sechs Monaten, ihre Anstände entweder auf gütlichen Wegen bei den Großh. Bürgermeistern und Bei­geordneten der gedachten Gemeinden, an welche sie ihre etwaigen Gegner verladen lassen können, zu beseitigen, oder, in sofern dieses nicht von Er­folg ist, ihre Ansprüche bei den für Vesitzstrei- tigkeiten zuständigen Gerichten geltend zu niachen.

Ast dieses Gericht ein anderes, als das unter­zeichnete, so haben sie davon, daß Letzteres ge­schehen, binnen eben dieser Frist die Anzeige zu machen. Dieselbe Anzeige liegt ihnen binnen derselben Frist alsdann ob, wenn sie vor Offen­legung des Grundbuchs gegen den daselbst einge­tragenen Besitzer eine Besitzklage angestcllt haben.

Rach Ablauf dieser Frist wird der Besitz, wie ihn die erwähnten Grundbücher angeben, in Bezug auf die Personen der Besitzer in allen den Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche Bereinigung bei den Bürgermeistern oder Beigeordneten zu Protokoll gegeben, noch eine gerichtliche Klage deshalb erhoben und er­forderlichen Falles bei dem unterzeichneten Gericht zur Anzeige gebracht worden ist.

Die unerstreckliche Frist, von 6 Monaten geht mit dem 31. (ein und dreißigsten) Oktober lau­fenden Jahres zu Ende.

Gießen den 14. April 1840.

Großh. Hess. Landgericht das.

P l o cf?.

Versteigerungen.

674) Montag den 1. Juni d. I., Nachmit­tags 2 Uhr, soll auf dahiesigem Nachhause, das dem Bürger und Zieglermeister, Georg Heinrich Braun dahier, aus der Concursmasse des Con­rad Ferber überwiesene

Wohnhaus mit Hofraum, Stall und Schweinstall auf dem Kreuz, neben Kauf­mann Münch, giebt 22 kr. Zins dem Fis­kus, enthält 20 Klftr. Grundfläche, unter den im Termin zu eröffnenden Bedingun­gen, öffentlich meistbietend versteigert werden.

Gießen den 19. Mai 1840.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.

554) Montag den 1. Juni d. I., Nachmit­tags 2 Uhr, soll auf dahiesigem Rathhaus, das Gasthaus zum Hirsch dahier, als:

37 Ruth. 7 Schuh Haus mit Hofraum, Hin­terhaus, Knhstall, Stallung, Scheuer und Schweinstall, giebt 4j kr. ZinS dem Kirchenkasten,

öffentlich an den Meistbietenden, unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen, erb- vertheilungshalber versteigert werden.

Gießen den 30 April 1840.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. Limpert.