Einzelbild herunterladen

) 200 (

Nation, oder was thaten ihre ungroßen Agenten? Sie rückten aegen den fried­lichen Kanton Zürich, forderten erst dro­hend die Annahme ihrer Constitution, wie gesagt, gewaltthätig, allen Grundsätzen der Freiheit entgegen, in der Räuber- spräche, B!ut oder Geld, Annahme oder Krieg. Stillschweigend, um des Friedens willen, nahmen wir sie einmürhig an, wie wir einmüthig und ohne Widerrede uns schon früher demokratisiret hatten. Nun glaubten wir, alles qethan zu haben; uns war dieses Zwangs ungeachtet Ernst dabei, wie man uns auch immer des Ge- gentheils beargwöhnte. Aber was unwür, digeS, Falsches, Ungerechtes geschah wei­ter ? Man nahm sich die Freiheit, der vor- gelesenen und angenommenen Constitu­tion, wenige Tage nachher, ohne einen Menschen darüber zu fragen, ohne dem freierklärten, souverainen Volke eine Zeile vorzulesen, oder ihm nur ein Wort davon zu sagen, eine andere, früher entworfene, noch weniger für uns passende Constitution unterzuschieben. In jedem andern ähnli­chen Falle hätte man ein solches Unter­schieben gleich lächerlich und unleidlich, ab­surd, und in jedem Partikularfall durch. auS abominabel gefunden. Auch dieses unS gefallen lassen zu müssen, hatten wir die Freiheit. Nun glaubten wir alles ge- than zu haben, was die große, mächtige Nation unserer Nachgiebigkeit versichern konnte.

Verheissen ward uns wenigstens münd­lich von den Agenten der großen Nation, keine Fränkischen Truppen sollten in un­fern Kanton einziehen; kein Sous sollte von un» gefordert werden. Da« Gegen- theil von beiden geschah. Man hatte die Schamlosigkeit, von uns drei Millionen Livre« zu fordern; die Härte, in unfern Kanton Fränkische Truppen unangefragt einzuführen, und unfer arme« unschuldig ger Land auszusaugen« Mit andern Myr­

ten, man zwang unS die Freiheit auf, UNS alle Freiheit rauben zu lassen.

Unter dem säubern Titel, die Aristo­kratie, die nicht mehr war, und bei unS wenigstens ( ich sage es frei, was auch Ver- läumdung lügen mag) keinen Finger mehr rührte, zu stürzen, zu strafen. Wergiedt Frankreich das Recht, fremde Sünden zu strafen? Wer fremde Tugenden? man legte erst die ganze Last dieser drei Millionen auf die gejammten Mitglieder der ehemaligen Regierung. Diese allein sollten bezahlen, sie, deren keiner sich vom Schweiße der Landbürger fett und reich machte, die, ei­nen einzigen, durch Umstände und alte Gesetzformen beinahe abgenöthigten, ver­güteten Fall abgerechnet, von welchem auch sie für sich nicht den geringsten Vortheil zogen, nur nie in den Verdacht von Oli­garchie und Tyrannei fallen konnten. Sie, die so lange die alte Constitution dauerte, selbst gewissen harten Gesetzen unterworfen, und verbunden waren , zweimal des Jahrs nicht auf eine künftige, sondern die da­mals stehende Constitution zu schwören. Sie nach der jetzigen Form beurtheilen, ist, ich weiß nicht, ob größere Schiefsinnigkeit oder Schalkheit.

Drei Millionen, wofür? Einen klei­nen Thaler zu fordern, wäre Ungerech­tigkeit , eine Million Thaler zu fordern, ist millionenfache Ungerechtigkeit. E« ist For­derung , nicht einer gesitteten Ration, son­dern ich weiß nicht anders zu sagen, die Forderung einer schlimm organisirten, durch Kriegsglück übermüthig gewordenen, sich zu allem berechtigt glaubenden Räuber­bande. Wir bekriegten die Nation nicht. Wir stellten, wie während de« ganzen Krie­ges , unsere wenige Mannschaft, bundes­gemäß an dke Grenzen. Wir thaten, was ohne Treulosigkeit gegen unsere Bundes­genossen nicht unterlassen werden durfte. Wenn die Nation einen Funken von Ehr­furcht für Recht und Tugend hat, so sollte

fit