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sprachen wohlmeinend die Erwartungen aus, welche Wir von den bevorstehenden Wahlen beaten Aber kaum hatte das Wahlgcschätt begonnen, so wurden verbrecherische Druckschriften im Verbor- aenen "unter Len Wählern verbreitet, darauf berechnet, durch Entstellung wabrer und Vorspiegelung falscher Tbatsachen den verderblichsten Einfluß auf die Wahlen zu üben. Wenn sonach ans diesen Wahlen, mit ge­ringen Ausnahmen, die Majorität der früheren Kammer wieder hervorging, so gaben Wir Uns doch gerne der Hoffnung hin, es werde die gemachte Erfahrung den Weg der Klugheit und Mäßigung kennen gelernt haben, welchen StLndeversammlnngcn einhalten müssen, wenn sie nicht selbst die Verwirklichung der von der Verfassung dargebotenen Wohlthaten hemmen wollen.

Unsere Erwartung ist getäuscht worden!

Bei der am 2. Mai dieses Jahrs geschehenen Eröffnung des nun aufgeloßten sechsten Landtags ließen Wir den Ständen verkünden, daß ihnen hauptsächlich nur Gegenstände der Finanz-Verwaltung vor- gelegt iverden sollten und daß Wir daher erwarteten, es werde ihnen möglich seyn, ihre Arbeiten binnen drei Monaten zu beendigen.

In der That harte der Voranschlag der Staatscinnahme und Ausgaben für die Jahre 1833 1835 der vorhergcgangenen zweiten Kammer nächst eiif Monate lang Vorgelegen und wenn schon deren Ausschuß in diesem langen Zeiträume darüber nicht berichtete, so bestand doch der erste Ausschuß der zweiten Kammer des sechsten Landtags, seinem größeren Theile nach, aus den nämlichen, niit der Materie bereits vollkommen vertranten Mitgliedern, welche den ersten Ausschuß der vorhcrgegangenen Kammer gebildet hatten; und dennoch ließ jener Ausschuß die vorbestimmte Dauer von drei Monaten und noch längere Zeit verstreichen, ehe er über das Staatsbudget Bericht erstattete. o

Während sonach der Landtag der zweiten Kammer auf eine schwer zu verantwortende Weise verzö­gert wurde, sah nun Anträge wiederkcbren, deren Nealisirung, in der gestellten Weise, Wir schon früher für unmöglich erklärt hatten. ES war jene enggeschloffene Majorität wieder aufgelebt, welche sich dem be- klagenswerthcn Wahne hingegeben, das Wohl des Landes und der Beruf der Stände bestehe dann, auf jede Weife die landesherrlichen Rechte zu beschränken und die Befugnisse der Kammern zu erweitern.

Trotz allem dem wollten Wir die Hoffnung nicht aufgeben, es werde Unsere Langmuth durch ein befriediaendes Ende des Landtags segensreiche Früchte tragen; Wir gestatteten eine doppelt größere Dauer, als Wir anfänglich vorgeschriebcn hatten, und schon glaubten Wir dein Ziele entgegenschen zu dürfen, wel- cheü mit Uns auch Unsere getreuen Untertbanen ersehnten, als sich in der Mitte der zweiten Kammer ein Vorfall ereignete, der klar zu Tage legte, wie sehr Wir Uns getäuscht hatten, wenn Wir der in der Dankadresse dieser Kammer vorkommenden Belobung ihrer Vorgängerin wohlmeinend eine mildere Auslegung gestatteten. . . . ,

Ein Mitglied der zweiten Kammer erlaubte sich in öffentlicher Sitzung gegen diejenigen, welche Wir an die Spitze der Geschäfte berufen, und welche dieselben ganz in Unserem Sinne und zu Unserer voll­kommenen Zufriedenheit bisher geführt haben, einen so beleidigenden und herabwürdigenden Ausfall, daß dadurch das Ansehen und die Achtung, die jede Regierung anzusprechen hat, im höchsten Grade gefährdet war. Wenn aber der Präsident der Kammer bei dieser Gelegenheit von den anwesenden Regierungs-Com- missarien vergeblich aufgcfodert wurde, jenes Mitglied zur Ordnung zu verweisen und wenn endlich die Ma­jorität dieser Kammer durch einen, in öffentlicher Sitzung gefaßten Beschluß aussprach, daß keine Rüge zu verhangen scy und sich somit jener schweren Beleidigung selbst theilhaftig machte, so war ein System aufge­stellt, das in seinen nothwcndigen Folgen Unsere Regierungs-Eommissäre, ja sogar die nicht mit der Majo­rität stimmenden Abgeordneten, jeder Beleidigung Preis gegeben und die Kammer selbst zum Tummelplätze strafloser Ausbrüche der Leidenschaftlichkeit und Achtungslosigkeit herabgewürdigt haben würde. Es war die Disciplin der Kammer in die Hände der Majorität gelegt; es konnten Unsere Regierungscommissarien und die Minorität der Abgeordneten an den Berathungen der zweiten Kammer nicht mehr Antheil nehmen; die Würde der Staatsregierung und ihr V-rhältniß zu den Ständen erschien auf das Tiefste erschüttert und die Kammer hatte sich selbst in die Lage gebracht, ihren verfassungsmäßigen Beruf nicht mehr erfüllen zu können.

Die landesfürstliche Entschließung, welche Wir zu fassen hatten, konnte keinen Augenblick zweifel­haft septt. Wir waren abermals zur Auflösung der Stände - Versammlung genöthigt.

' Es erfüllt Unser Herz mit lebhaftem Kummer, daß Wir den Gang der Staatsverwaltung in seiner Entwickelung noch länger gestört, und die Verwirklichung mancher Wohlthat entrückt selien müssen, die Un­seren geliebten Unterthanen zngedacht war; Wir beklagen den großen vergeblichen Kostenaufwand und Wir bedauern insbesondere, daß die aufrichtige und mit namhaften Opfern verbundene Bestrebung für das allge­meine Wohl, welcher sich die erste Kammer und nicht weniger eine achtungswerthe Minderzahl der zweiten Kammer bingegeben hat, und wodurch gegründete Ansprüche auf Unseren und des Landes Dank erworben worden sind, zu keinem anderen Resultat führen konnten. Aber alle diese Rücksichten mußten verschwinden vor Unserer Rcgeutenpflicht, darüber zu wachen, daß das Ansehen, welches Unserer Regierung gebührt, wie außer so in der Kammer bewahrt werde, ein Ansehen, ohne welches der Staat der Anarchie anheim fallen würde.