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8. November

JVo45

1834

Frucht - und Victualienpreise zu Gießen vom 1. bis 8. November 4854.

Fruchtpreise.

Erbsen

Gemäs

Städte.

fl. IW

kr.

30

50

50

55

.Marburg am 2. Nov. \ Wetzlar am 1. Nov.

das Malter das Malter auch

das Mött das Achtel

i Darinstabt i Gießen .

«I 2 2* » P!

Linsen

Pf. Ifl-Ifn

Hafer

W Ifulfr.

Fleisch preise.

kr-

Pf.

Brodpreise.

kr.

Pf.

1 Pfd. gutes Dchsenfleisch . . .

1 n Kuhfleisch . ......

1 -- Riudfleych......

1 n ' Kalbfleisch......

1 n desgl. auszemästeteS . . .

1 u Schweinefleisch ....

1 Hammelfleisch.....

1 » Wurst von pur Schweinen .

1 " gemischte Wurst ....

1 n Sckwartemagen.....

1 » geräucherter Speck . . .

1 " Schinken oder Dörrfleisch

1 " stiindsfett.......

1 » Hammelsfett .....

1 o Schweineschmalz ausgelassenes

1 u vesgl. unausgelassenes . . .

>

10

8

7

7

9

7

12

8

15

16

20

16

18

18

20

18

1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 H 1 1 1

1 Pf. 6 Lth. - Qt. Roggenbrod ....

3 ,/ 18 ,/ rr ,/ . , , .

In 4t ir tr , . , ,

30 Lth. 2 Qt. Kümmel- oder gemischtes Brod .

7 » 3 Wafferweck.......

6 » 3 Milchbrod . ......

8 ,, " Taigscher .......

2

6

12

2

1

1

1

4

5

7

19

20

4

4

3

4

1 1 1 1 1 1 1 1

Bierpreise.

,1111111 III

1 Maas vrdiuaires Bier .......

auch

1 Maas Doppelbier.........

Marktpreise.

1 Pfd. Butter..........

auch

3 Handkase .......... .

4 Sper.............

1 Pfd. Waizenmehl.........

- grob geschälte Gerste......

- klein geschälte Gerste......

NB. Die Zugaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch von derselben Gattung bestellen, und zwar auf io Psd. Fleisch nicht mehr als anderthalb Pfund, und so weiter nach Proportion, welches auf ein Pfd. nicht völlig fünf Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Gc- raub, wie auch die ganz blutigen und nicht gc- niesbarcn Stücke vom Hals, sind von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen.

Walzen

Korn

Gerste

Pf. Ifl.ftr.

Pf. Ist.irr.

Pf. Ifl.ftr.

LOO

6] 5 110

4,30 6 40

180 4

200 4 3 1 5;

10

10

30

23

160

4

3

3

4

40

50

10

Verkündigung, die Auflösung der Stande -- Versanlnüung betreffend.

LUDWIG II., von Gottes Gnaden, Großherzog von Hessen und bei Rhein :c. rc.

Durch Unser Edlct vom 24. dieses Monats haben Wir die Stände-Versammlung des sechsten Land­tags aufgelößt und Wir finden Uns bewogen, Unserem treuen Volke die Gründe zu verkünden, welche Uns veranlaßt haben, eine Maßregel zu ergreifen, zu der Wir nur aus einer unabwendbaren Nothwendigkcit und mit dem lebhaftesten Bedauern schreiten konnten.

Es ist bekannt, welche Richtung die zweite Kammer des fünften Landtags in ihrer Mehrheit ge­nommen hatte,, und Unsere Verkündigung vom 2. November vorigen Jahrs enthält die Thatsachen, welche Uns damals die Ueberzeugung geben mußten, daß ein ferneres Verhandeln mit jener Kammer zu keiner Vereinigung führen konnte.