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Auf der Majorität der zweite» Kammer der Ständeversammlung, welche deren Auflösung herbei­geführt hat, ruht hiernach die Verantwortlichkeit für alle ans einer solchen Maßregel folgende Nachtheile; an diejenigen aber, welche verfassungsmäßig berufen sind , an den nun bevorstehenden neuen Wahlen Theil zu nehmen, lassen Wir Unsere landesväterliche, wohlgemeinte, aber auch ernstliche Mahnung ergehen, wohl zu erwägen, ob die Interessen des Volkes durch eine Kammer gefördert werden können, deren Mitglieder der Regierung mit entschiedener Feindseligkeit cntgegeutreten.

Welche aber auch die Ergebnisse ihrer Wahlen seyn mögen, so thun Wir hier den unwandelbaren Entschluß kund, gleichwie Wir die bestehende Verfassung ehren, so auch durch keinerlei Versuche, so ost sie sich auch erneuern mögen, die Rechte schmälern zu lassen, welche verfassungsmäßig Uns zustehen und in deren Besitz Wir Uns befinden.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedruckten Staatssiegels.

Darmstadt den 30. October 1834.

(L.S.) LUDWIG.

du Thil.

Giessen den 3. Nov. 1834.

Aus der Großherz. Hess. Zeitung entnehmen wir in Betreff der Auflösung der Staude-Versammlung das Folgende:

Darmstadt den 27. Oct. 1834.

Wir halten es angemessen, den Vorfall in der 2. Kammer der Ständeversammlung, welcher die Auf­lösung der letzteren hcrbeigeführt hat, unfern Lesern ausführlich zu berichten.

Der Antrag des Dr. Heß, die Selbstständigkeit des Richteramts betr., ein Antrag, der jedoch seinem Wesen nach nur die Anstellungsverhältniffe des Rich­terpersonals berührte, war au der Tagesordnung. Als die Reihe zu reden an den Abgeordneten von Gagern kam, äußerte er unter Anderm, daß in einem constitutiouellen Staate die Richter im Sinne der drei vereinigten Gewalten ernannt wer­den müßten. Wo aber die Staatsregierung es gar nicht hehl halte, daß sie einen ganz andern Weg ein- schlage, als namentlich die Majorität einer 2. Kam­mer , die hervorgegangen sey aus der Wahl des Volks und dieses Volk repräscntire, ihn eingeschlagen zu sehen wünsche, da müsse man neue Earantieen suchen. Nach diesem Eingang äußerte derselbe Abgeordnete folgende Worte, welche wir mit diplomatischer Ge­nauigkeit hier anführen:Auf dem vorigen Landtag hat der Berichtserstatter über den Antrag des Ab- geordneten Heß in seinem Bericht gesagt, constitu- tionclle Verfassungen beruhen auf Mißtrauen. Man hat ihm dicß zum Vorwurf gemacht und ich glaube, daß die Partei, welche gegenwärtig die Ge­schäfte in unferui Staate führt, darin einen Grund gefunden hat, diesen Mann davon abzuhalten, in dieser Kammer Sitz zu nehmen. Meine Herren, dieser Partei, welche das coustitutionelle Princip nicht versteht und in ihren einzelnen Mit­gliedern auch vergessen zu haben scheint, was Recht ist, dieser Partei muß ich in die- fer Beziehung etwas vorzutragen mir erlauben." ----Hier wurde der Redner von einem der anwesenden Regierungscommissäre unterbrochen und

gefragt, was er unter dem AusdruckePartei" ver­stehe. Auf diese schonungsvolle Frage erwiedertc Freiherr von Gagern: "Ich verstehe darunter die »Partei, an deren Spitze der anwesende Regierungs- "commissär Geh. Staatsrath Knapp steht und die " er hier repräsentirt»*). Mit unerschütterlicher Ruhe foderte der Regierungscommissär den Präsiden­ten der Kammer auf, den Redner zur Ordnung zu rufen; gleichzeitig verlangten dasselbe die Abgeord­neten v. Bibra, v. Breidenbach, Fresenius, Fritz, Goldmann, v. Grolman, v. Güuderrode, Hardy, Hirsch, Graf Lehrbach, v. Rabenau I., v. Rabenau II., Weyland u. Wolf. Tumult entstand in der Sitzung; man hörte sein eigenes Wort nicht mehr. Abgeord­nete der Majorität riefen, man solle nicht zur Ord­nung verweisen der Präsident bewegte seine Schelle. Die Regierungscommissäre erwarteten gelassen, was der Präsident thun werde. Freiherr v. Gagern wollte nunmehr seinen Aenßerungen eine persönliche Deutung geben, erhielt aber von dem Regierungs­commissär, Regieruugsrath Breidenbach, die Bemer­kung, daß der Ausfall gegen eine an der Spitze der Geschäfte befindlichePartei" gerichtet sey, also gegen die Staatsregierung. Wir hörten von dem Freiherrn von Gagern die bedeutungsvolle Aenßerung, daß nach seiner Ansicht an der Spitze der Geschäfte eine Partei stehe, welche eine andere poli­tische Meinung betätige, als diejenige ist, zu wel­cher sich die Majorität dieser und der vorigen Kam, mer bekenne; aber von wahrer Würde zeugen die Worte, welche der Gr. Geheime Staatsrath Knapp sprach: "Ost schon hat mich der Freiherr von Gagern hier angegriffen, es galt meiner Person, ich konnte darüber hinwegsehen und ich habe es gethan; heute aber hat er mich in meinem Amt angegriffen, das Gesammtministerium hat er eine Partei genannt, ich verlange wiederholt, daß er zur Ordnung gerufen

») 3n dem Protocoll steht:Ich verstehe darunter die Par- lei, welche vorzugsweise »vn dem Herrn Geb. StaatS- rath Knapp repräsentirt wird." Aber die Aeußerung fiel so, wie oben angegeben worden.