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Nolireiliche Wekanntmachung.
Die Begrab ii iß kosten und Bestellung zweier Leichen^ besorger betreffend.
Mit Beziehung auf die in No. 4 l. dieses Blattes vom lOten Octobcr v. I. enthaltene De- kanntmachliiig wird hierdurch zur öffentlichen Kenutuiß gebracht, daß der hiesige Burger und Bezirksarinenpfleger, Schuhmachermeistcr Peter Bergmann und der hiesige Privatscibent Heinrich Peppler gegen eine von jedem eiiiznlegciide Cautiouvou 200 fü als Leichenbesor- gcr ernannt, und ermächtigt worden sind und zwar jeder allein, mit Ausschluß Anderer die Besorgung von solchen Leichenbegängnissen zu übernehmen, welche nicht etwa auf die bisherige gewöhnliche Weise geschehen.
Um willkübrlichen Anforderungen und übermäßigen Unkosten ein 4iel zu festen, und für die Hinterbliebenen zugleich jene traurigen, zum Theil widerwärtigen Eindrücke zu vermeiden, von welchen d,e vielen einzelnen, bisher gewöhnlichen Bestellungen beim Leichcnbcqängmß begleitet zu sehn pffigen, haben dieselben alle vom Sterbhause zu treffenden Anordnungen gegen eine auf genaue Berechnung der Kosten sich gründende Tarc zu besorgen, und bey Strafe der Dienstentlassung jede Unregelmäßigkeit, die sie in diesnr Beziehung bemerken soll- bringen^e-ch bcm Polizei-Commissariate zur weiteren Verfügung zur Anzeige zn
Es sind zu dem Ende drey Klassen von Leichenbegängnissen angenommen. Die Verwand- ten und Freunde des Verstorbenen können die ihnen beliebige Klasse wählen und haben die nachstehendem Tarife bestimmte Taxe an den Lcichcnbesorger zu zahlen.
Für Leichenbegängnisse.
Iter Klaffe.
sind zu entrichten und zwar
1) bei verstorbenen Erwachsenen über 16 Jahre.....42 fl. 8 kr.
2) bei Kindern von 12. — 16 Jahren ...... , 37 >• 38 ••
3) " 7 12 //........32 tr 38 „
4) " unter >7 — //........10 // 55 /<
in der Ilten K l 6 s s e,
1) bet Erwachsenen über 16 Jahre . . .....34 fl, 50 kr.
2) bei Kindern von 12 — 16 Jahren.......31 ,, 50 „
3) „ " 7 12 " ........28 " 50 "
4) " unter 7 n ........g „ 55 ,>
in d e r llltcu Klasse.
1) bei Erwachsenen über 16 Jahre ....... 31 fl. 50 kr.
2) w Kindern von 12 — 16 Jahren ....... 29 " 50 "
3) " „ " 7 ", 12 " . .....22 " 50 "
4) '/ unter 7 " .......8 " 55 "
. In diesen Taren sind alle Auslagen und Gebühren begriffeit, mit Ausnahme der herkömmlichen Gebühr: -
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