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Wierpreise.

M. n r L t p r e i s e.

Ikr.

Pf-

kr.

fp.

< Maas ordinaires Bier . . .

... 8 3

1 Maas Doppelbier........

C

1 Pfd. Hecht ..........

kr.

1«

Pf.

1 halb ©immer Erbsen.....

ss

kr.

36

Pf

1 - Butter..........

13

1 - -. Linsen ......

1

*-

auch

16

_

1 Pfd. Waizenmchl.......

.

6

W

5 Handkäse...........

4

1 - qrob geschalte Gerste ... .

4

4 Eyer.......... .

4

1 - klein geschälte Gerste ....

8

Getraidcprcifc vom 6. Novbr. in Frankfurter Währung den fl. u 00 kr. 'und das Mund zu 32 Loch ländischen Gewichts.

Polizeiliche Nachricht.

S t ä d - t -e

G c m ä s

Walzen

Korn

Gerste

Hafer

Preis | Gew.

preis

Gew.

Preis l, Gew.

Preis

Gew.

fr.'l fr.

-Pfd.

fl. ! kr.

Pfd.

fl.

kr..

Pfd.

fl.

fr.

Darmstavl

daö Malter

190

-

170

5

2

46

Giessen

das Malter

10

50

200

9

50

200

6

15

160

3

20

120

auch das Mött

11

10

55

6

25

3

30

Marburg

7

30

150

6

10

153

4 20

120

2

.

90

DMerlar

das Achtel

11

20 | 206

11

190

6

30

158

4

125

Nach einem von dem Großhcrzogl. Hess. Landgericht zu Gladenbach eingelangten Schreiben, ist bei einem Landmannc daselbst ein grauer Luchmantel unter sehr verdächtigen Umständen gefun­den welchen, und bei seiner Vernehmung hat er über den Erwerb desselben so verschiedenartige Angaben gemacht, daß die höchste Wahrscheinlichkeit vorliegt, daß er'denselben irgendwo entwen­det habe.

Derjenige, dem ein solcher Mantel auf irgend eine Weise entkommen ist, wird zn einer baldi­gen Anzeige im Polizei - Commissariat ausgefordcrt. Giessen den 3. Nov. 1830.

Der Polizeirath

Rauch.

G Vieta Icitationen.

1) Die von Georg Kinzenbach zu Klein* linden unterm 5. März 181,7. dem gewesenen Gr. Stadtamtssekrctair Staudingcr über 40 fl. Kapital ausgestellte Obligation ist verloren ge­gangen; es werden daher diejenigen, welche Ansprüche aus dieser Obligation haben könn­ten, .aüfgefodcrt, solche binnen 6 Wochen da- hier 'anzuzeigen \ widrigenfalls die Obligation im Hypothekenbuch gelöscht werden wird.

Giessen den 14. Septbr. 1830.

Großhcrzogl. Hess. Stadtgericht.

M ü l l e r.

2) Alle diejenigen, welche an den Nachlaß der Wittwc des Küfermeisters Moritz Magnus, Juliane geborne Magnus, dahier Erb - oder sonstige Ansprüche zu machen haben, werden auf* gefordert, dieselben im Termin

Montags den 22tcn November Morgens 9 Uhx

anzuzcigen und zu begründen, widrigenfalls der Nachlaß an die sich gemeldet habenden Erben ver­abfolgt werden wird.

Gicssen den 27. October 1830.

Größberzogl. Hess. Stadtgericht.

Müller.