221
Wierpreise.
M. n r L t p r e i s e.
Ikr.
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< Maas ordinaires Bier . . .
... 8 3
—
1 Maas Doppelbier........
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1 Pfd. Hecht ..........
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1 halb ©immer Erbsen.....
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Pf
1 - Butter..........
13
1 - -. Linsen ......
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1 Pfd. Waizenmchl.......
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5 Handkäse...........
4
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1 - qrob geschalte Gerste ... .
—
4
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4 Eyer.......... .
4
—
1 - klein geschälte Gerste ....
—
8
—
Getraidcprcifc vom 6. Novbr. in Frankfurter Währung den fl. u 00 kr. 'und das Mund zu 32 Loch ländischen Gewichts.
Polizeiliche Nachricht.
S t ä d - t -e
G c m ä s
Walzen
Korn
Gerste
Hafer
Preis | Gew.
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Gew.
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Gew.
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2
46
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Giessen
das Malter
10
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200
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auch das Mött
11
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—
10
55
6
25
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30
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Marburg
7
30
150
6
10
153
4 20
120
2
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90
DMerlar
das Achtel
11
20 | 206
11
—
190
6
30
158
4
—■—•
125
Nach einem von dem Großhcrzogl. Hess. Landgericht zu Gladenbach eingelangten Schreiben, ist bei einem Landmannc daselbst ein grauer Luchmantel unter sehr verdächtigen Umständen gefunden welchen, und bei seiner Vernehmung hat er über den Erwerb desselben so verschiedenartige Angaben gemacht, daß die höchste Wahrscheinlichkeit vorliegt, daß er'denselben irgendwo entwendet habe.
Derjenige, dem ein solcher Mantel auf irgend eine Weise entkommen ist, wird zn einer baldigen Anzeige im Polizei - Commissariat ausgefordcrt. Giessen den 3. Nov. 1830.
Der Polizeirath
Rauch.
G Vieta Icitationen.
1) Die von Georg Kinzenbach zu Klein* linden unterm 5. März 181,7. dem gewesenen Gr. Stadtamtssekrctair Staudingcr über 40 fl. Kapital ausgestellte Obligation ist verloren gegangen; es werden daher diejenigen, welche Ansprüche aus dieser Obligation haben könnten, .aüfgefodcrt, solche binnen 6 Wochen da- hier 'anzuzeigen \ widrigenfalls die Obligation im Hypothekenbuch gelöscht werden wird.
Giessen den 14. Septbr. 1830.
Großhcrzogl. Hess. Stadtgericht.
M ü l l e r.
2) Alle diejenigen, welche an den Nachlaß der Wittwc des Küfermeisters Moritz Magnus, Juliane geborne Magnus, dahier Erb - oder sonstige Ansprüche zu machen haben, werden auf* gefordert, dieselben im Termin
Montags den 22tcn November Morgens 9 Uhx
anzuzcigen und zu begründen, widrigenfalls der Nachlaß an die sich gemeldet habenden Erben verabfolgt werden wird.—
Gicssen den 27. October 1830.
Größberzogl. Hess. Stadtgericht.
Müller.


