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1) Bei teilt diesjährigen Mangel an ©treu# stroh bat die unterzeichnete Stelle im Einver# ftändniß mit der Großherzogl. Forstbehörde die Verabfolgung von Streulaub ans den städtischen Waldungen ungeordnet. Indem man dies; hier­durch zur Nachricht bekannt macht, wird bemerkt, daß die Waidstrm-Empfänger sich jedesmal von beut. einschlägigen Waldschützen die bestimmte Stelle bezeichnen lassen müssen, und äusser der­selben nicht laden dürfen. Um Unordnungen vorzubeugen wird bestimmt, daß nur Dienstag und Donnerstag jede Woche so lange die Witte­rung anhält, Laub geholt werden darf, gegen eine-von der. Stadteinnehmerei erhaltene Att# weisung.. Gießen den 4. Novbr. 1830.

Die Bürgermeisterei das. W. Schneider.

2) Die Erhebung der Domain al- Gefälle pro 1 8 3 0.

Mit dem 11 ., dieses Monats sind sämnitliche zu dem Rentamte pro > 1830 zu zahlende Gelder fällig, weshalb man diejenigen, welche dergleichen abzuführen haben, unter dem Bemerken hierauf aufmerksam macht, daß für die nach Register zu erhebende Fnichtpächte und Zinße von HLusern und Gütern demnächst noch besondere Erhcbnngs- jage, bestimmt werden sollen, während dem für die übrige« Gelder, die bisherigen Erhebungstage Dienstag undDonnerstag, anchscrnerhin bestimmt bleiben. Giessen den 1.. November 1830.

Großherzogl. Rentamt das. Schneider.

3) D ie Eröffnung des N e c r.u t. i r U n g ö r a t h s für das Jahr 1830.

Es wird hierdurch,zur öffentlichen.Kemtkniß ge­bracht, daß den 22. November d. .J..der Rekrnti# rungsrath eröffnet und den 26. Nov. geschlossen werden wird.

Nach Ablauf dieser Zeit werden keine Rekla­mationen und Beweißführimgen zu Begründung der Necurse mehr zugelaffen, und keine Ent- schuldiguttg der Unwissenheit angenommen, wenn irgend Jemand durch die Rekrntirungs '# Commis­sion wegen mangelhafter Belege in Folge Art. 30. des Rekrutirungsgesetzes an beit Rekrntirungs- rath verwiesen werden, oder sich durch die von der Rekrutirungs - Commission erlasseney Ent- scheidungen beschwert erachten sollte.

Wer nicht vollständig seine Beweise liefert wird nach Verlauf der bemerkten Zeit nicht mehr . gehört, und muß es sich selbst zuschreiben, wenn er von dem Rekrntirungsrath abgewiesen wird.

Giessen den 29. Octbr. 1830. |l^

Bürgermeisterei daselbst.

M. Schneider. .

>7ersleigerungktt. f

1) Auf freiwilliges Ansuchen der Wittwe deS c Bürgers und Küfers Joh. Melchior Krailing da- h'i hier, solle« die derselben gehörige Güterstücke als: o

1 .) 177,5 Klafter (oder 52 Ntb. 7 Sch.) Acker, « am .Wiesmarer Weg, an Philipp Krailing, st 2.) 64,9 Klafter (ober lONth. 3Sch,) Acker, e

am vorigen^ - an Balthasar Vogt Eb. S., st

3 .) 180,9Klafter (ober53Rth. 7Sch.) Acker, st auf dem Gleiberger Weg, an Philipp Bie­ber, st

4 .) 299,, 1 Klafter (oder 88Nth. 5 Sch.)Wiese, w rechts des Gleiberger Wegs, -an G. Peter e Mai, e

5 .) 282,5 Klafter (oder 83Ruth. 6% Sch.) <n Acker , auf den Wartweg stoßend, an Fried­rich Kohlermaun, giebt 1 Sr. 1 Ms. Korn e

. dem Fiökuö, p,

6 .) 383,4 Klafter (oder 113 Ruth. 4 Sch.) z

Garten Hinterm Wallbrunnen, zehntfrei, an u Philipp Krailing, giebt 1 Kpf. J /2 Ges. -si Korn, 1 Kpf. 2% Ges. Hafer dem F-iskns, hh im Termin Montags den 8. Novbr. Nachmktags tc 2 Uhr auf dahiesigem Nathhaus unter den bekannt he gemacht werdenden Bedingungen öffentlich meist- ,« bietend versteigert werden. ch

Giessen den 23. Sept. 1830.

Gr. Hess. Stadtgericht.

M «Her. («

2) Das den Kindern des pensionirten Gr. ch Hofkammer - Canzelisten Wigandt dah. znstehende )c: Wohnhaus in der Löwengaffe neben Schuhmacher- \ meister Weiömüller mit Nebenbau und Stallung, ift giebt 22 Alb.2 Pf. Zinß auf's Nathhaus, eilt# ! hält 36,7 [] Klftr. oder 10Ruth. 14 Sch. Grund- fläche, nebst Gartenhaus neben Andreas Wag- ia «er mit 10,1 [] Klftr. Grundfläche, giebt 13Alb. zj Zins aufs Nathhaus, und 55,4 0 Klftr. Hausgar- ifa ten, neben Wilhelm Friebel, soll Montags de» Di 8ten November d. I. Nachmittags 2 Uhr auf da- gst hiesigem Rathhaus öffentlich meistbietend, unter den alsdaim bekannt zu machenden, auch schon je