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Sonntag -en 29. d. werden die Ritter herausgestochen, welches für die Zuschauer sehr viel Angenehmes hat, wober ich auch für gute Harmoniemusik, und überhaupt in Hinsicht der Speisen und Getränke auf das Vesie besorgt seyn werde. Ich bitte mich gütigst mit zahlreichem Zuspruch zu beehren.

Heinrich Krauß, Platzmeister.

13.) Bei Unterzeichnetem kann ein bra­ver junger Mensch in die Lehre ausgenom­men werden.

Darmstadt im Mai 1828.

M. Schnitzspah n, Großherzogl. Hof/Iuwelier, Hof- Gold ; und Silberarbeiter.

14 .) Unterzeichneter empfiehlt sich, auf der Violine Unterricht zu errhcilen. Das Nähere hierüber ist bei Herrit Musik-Di­rektor Hofmann zu erfahren.

G. Schierholz, Musicus.

15 .) Ein Logis, bestehend in 3 Stuben, Kabiner, Kammer, Küche, verschlossenen Keller und Holzstall, ist auf dem Selrers- weg in Nro.451. zu vermiethen, und kann zu Ende dieses Monats bezogen werden.

16 .) Auf dem Burg grab en ist ein Stall mit Boden zu vermiethen. Dav Nähere ist in Nro.4. am Marktplaz zu erfahren.

17 .) In Nro.717. am Nathhans ist ein Logis von mehreren Stuben zu vermiethen, welches sogleich bezogen werden kann.

18 .) Morgen ist Ball mit freiem Ein­tritt im Buschischen Garten.

19 .) Es haben bereits über 1100 Personen ihren Beitritt zue allgemein uen Vertretungs-Anstalt angezeigt.

Darmstadt den 20. Juni 1828.

Ernst Emil Hoffmann.

Gottesdienst am 29. Juni.

In der evangelischen Kirche. Morgen- Herr Kirchenrath Dieffenbach. Nachmit­tags Herr Inspectoc Engel.

Morgen den 29. Juni haben das Frisch­backen: Bäckermeister Walter, am Asterweg, .und Georg Noll Wittwe, in der Neustadt.

Ropulirte bei der enangel. Gemeinde.

Den 22. Jun. Wilhelm Schäfer, Bur­ger u. Bäcker allhier, weiland Anron Schä­fer, Burgers und Bäckers allhier, .ehelicher Sohn, und Jungfer Magdalene, Konrad Fillmann, Burgers mrd Glasers allhier, eheliche Tochter.

Geraufte bei dieser Gemeinde.

Den 22. Jun. Dem Burger u. Drechs­ler, Georg Philipp Schafstädt, ein Sohn, Karl Georg.

Oetraidepreise vom 21. Juni bis den 28. Juni in Frankfurter Währung .den fl. ä 60 kr. und das D. zu 32 Loth ländischen Gewichts.

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