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Polizeyliche Bekanntmachung.
Mit Beziehung auf die in Nr. 22. dieses BlatteS vom 29ten Mai d. enthaltene Bekanntmachung wird hierdurch weiter bekannt gemacht z daß zu Leichenfrauen bestellt worden:
1 .) Margaretha Clauß;
2 .) Christine, Schuhmacher Ninkters Wittwe;
3 .) Christine, des im Gr. Leibregimente gewesenen Tambour-Ma/ors, Friedrich Steter Wittwe, und
4 .) die Ehefrau des Ortsbürgers Justus Melchior Zinßer.
Diese Lekchenwciber sind übrigens nicht berechtigt, das Mindeste von der Kleidung oder den Bettungsstücken anzusprechen, welche ein Sterbender zuletzt im Gebrauch gehabt har, sondern haben sich allein mit ihrem Lohne zu begnügen, welcher für die Behandlung und das Entkleiden der Leiche auf 1 fl. 12 kr. bestimmt worden ist.
Gießen den 16. Oetober 1828. '
Großherzoglich Hessische Polizev-Deputation das.
Für die Ausfertigung
N u m p f.
Ediktalladungen. I.
Alle Diejenigen, welche Forderungen, oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß des dahier verstorbenen Justus Zinßer haben, werden zum Behuf'der Richtigstellung dieses Nachlasses aufgefordert, solche im Termin . Montag den 20. Octbr. Vormittags 9 Uhr dahier anzuzeigen und zu begründen.
Gießen den 24. Sept. 1828.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Müller.
II.
Eine Prüfung des Vermögens und Schuldenstandes der Gemeinde Burkhardsfelden, hat ergeben, daß die Schulden dieser Gemeinde ihr Vermögen bedeutend übersteigen, und es ist daher gegen sie der förmliche Coneurs - Prozeß erkannt worden.
Es werden deshalb die bekannten und unbekannten Gläubiger der Gemeinde hiermit vorgeladen, in dem auf
Montag den 10. November d. I. Morgens 8 Uhr
ünberaumten Termin, vor dem unterzeichneten Landgericht in Selbstperson oder durch gehörig Bevollmächtigte ihre Forderungen anzugeben und richtig zu stellen, auch die erforderlichen Urkunderr vorzulcgen, unter An
drohung des Rechtsnachtheils, daß der Nicht/ erscheineiide, ohne weiteres Präelusivdeeret, von der Concursmasse ausgeschlossen werden wird.
Zugleich haben die einzelnen Gläubiger sich auf die Vorschläge zu einer gütlichen Vereinigung uni so gewisser zu erklären, als sonst eine stillschweigende Genehmigung des Beschlusses der Mehrzahl angenommen werden wird. Für den Fall, daß in diesem Termine eine gütliche Vereinigung nicht zu Stande kommen sollte, ist zu, gleich ein Ausschuß der Creditoren zu erwählen und ein tauglicher Masseverwalter vor- zufchlagcn, gegen,falls der letztere von Gerichts wegen auf Gefahr und Kosten der Gläubiger bestellt werden wird.
Giessen den l.Sept. 1828.
Großherzogl. Hess. Landgericht düs. P l o ch.
Bekanntmachungen.
1.) Die dem Johannes Kramer zu Königsberg zugehörige Gebäude, bestehend in einem Wohnhaus, einer Scheuer und einem Stall, sollen
Montags den 3. November Vormittags 9 Uhr
auf dem Gemeindehaus zu Königsberg auf den Abbruch unter -en im Termin bekannt
zu


