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Aufforderung.

Melchior Dem, Balthasars Sohn, zu Watzenborn, nahm am 3tenIuny 1809 bei der Armenkasse zu Giessen ein Darlehn von 100 ft. auf. Dieses wurde in der Folge zu- rückbezahlt, die darüber ausgestellte Obli­gation konnte indessen nicht zuruckgegeben werden, weil dieselbe angeblich abhanden gekommen ist.

Indem man dieses zur öffentlichen Kenntniß bringt, fordert man alle diejeni­gen, welche allenfalls Ansprüche auf jene Obligation haben könnten, auf, diese so ge­wiß binnen acht Wochen zur Kenncniß der unterzeichneten Behörde zu bringen, als sonst gedachte Obligation für mortisieirt er­klärt und in dem Hypothekenbuch gelöscht werden wird.

Giessen den 9. März 1828.

Großherzogl. Hess. Landgericht das. P l o ch.

Bekanntmachungen.

1.) Auf freiwilliges Ansuchen der Erben des Stadtmüllers Johannes Frey dahier, sollen die denselben zugehörigen Immobilien, bestehend in

6,7 D Klfcr. (2 Nth.) Wohnhaus mit ei­nem Plätzchen, Scall und Mistenstätte in der Caplansgaß, an Anton Muller, giebt 4.1-Pfenn. Zcns aufs Rathhaus, 97,3 lH Kl. (28Nth. 12Sch.) Garten auf dem Gartfeld , an Georg Heinrich Ebel, giebc 49 kr. Zins vom Hofgeländ zur Rentei, zehntfrei,

Montag den 2l April Nachmittags 2 Uhr auf dahiesigem Rathhaus unter den alsdann bekannt zu machenden Bedingungen, öffent­lich meistbietend versteigert werden.

Giessen den 8. März 1828.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Müller.

2.) Bauholz-Versteigerung zu Lollar. Nächsten Donnerstag den 17teu April d. I. des Vormittags 9 Uhr, soll das zum Lollarer Schulbau bestimmt gewe­

sene Bauholz, bestehend in 57 eichenen Stämme, 4380 Cubikfuß enthaltend, unter denen alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen meistbietend versteigert werden; welches hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge­bracht wird.

Lollar den 10 April 1828.

Der Bürgermeister Broß.

5.) Der, vorher dem verstorbenen Fuhr­mann Johann Balrhasar Noll zugestandene, nun der Großherzogl. hiesigen Universität gehörige Garten von 63 Nth. oder 213,4 Klafter, nahe am Wallthor, zwischen Hrn. Kaufmann Noll und Johann Melchior Be­ckers Erben gelegen, soll auf höhern Be­fehl, nächsten Mittwoch den 16ten dieses, öffentlich versteigert werden. Der Unter­zeichnete wird die Versteigerung Vormit­tags 10 Uhr in seiner Wohnung vornehmen, und auf Verlangen vorher den Kaustustigen die Bedingungen bekannt machen.

Giessen den 11. April 1828.

O ß w a l d.

4.) Höherer Weisung zufolge bringt man folgenden Auszug des General-AuS- schreibens Großherzogl. Hess. Regierung vom 22. März a. c. sub JNro. 3332 , in Betreff der in der Provinz Oberhessen ausgcbroche- neit Menschenblattern hiermit zur öffentlichen Kenntniß.

Giessen den 5. April 1828.

Die Vürgermeisterey das.

Es ist die Frage entstanden , ob die Schutzkraft der Kuhpocken in den spätem Jahren der Geimpften sich erhalte, und ob eine Wiederholung der Impfung von 10 zu 10 Jahren nicht nothwendig sey? Wir ha­ben hierüber die Großherzogl. medizinische Facultät mit ihrem Gutachten gehört, und diesem zufolge sind die bisherigen Erfahrun­gen über eine mit der Zunahme der Jahre der Geimpften abnehmende Schutzkraft der Kuhpocken keineswegs der Art, daß eine Wiederholung der Kuhpockeuimpfung gefttz-