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EdiktalladunS-

Me diejenigen, welche an derrNachf laß des unterm 20ten l M. verstorbenen. Schneidermeisters, Philipp Thorn, Fo- derungen zu machen haben, werden auf- gefodert, solche

Montags den I4tenFebruar Vor- mittags 9 Uhr .

dahier anzuzeigen, gegenfalls auf sie der Vertheilung des unbedeutenden Nachlaß ses, keine Rücksicht genommen wird.

Giessen den 27. Jan. 1825.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Müller.

B e so n d e r e B e k a n n L m a ch u n g. Den MeHgermeisiern Philipp Möhl, Christian Loni und Balthasar Vogt, Per ters Sohn, wurde bei der gestern vor- genommenen Fieischschätzung, das Och- senfleisch wegen seiner vorzügilchen Gute auf 9fv. tapirt.

Giessen am 10. Febr. 1825.

Das PoUzeliCommrssarrat das.

Bekanntmachungen.

1) Von Großherzoglich Hesnschcm Ne­gierungsamt ist der Bürgermeisterey folgen- der Erlaß zugekommen: ,

Statt gefundene Zwetsel über dw Frage, welchen Vorstandspersonen, wenn sie bei Bürgermeisterwahlen ge­wählt würden, nach Maasgabe der Gemeindeordnung das Necht zustehe, die auf sie gefallene Wahlabznlehnen, haben Vortrag Lei der höchsten Staats­behörde und von derselben die Bestim­mung veranlaßt, daß nur die jetzigen Bürgermeister berechtigt styen, bei den bevorstehenden Bürgermekstcr- Wahlen abzulehnen, daß aber dasselbe Recht den Beigeordneten und den Mit­gliedern der Gemeinderäthe nicht einge­räumt werden könne, und daß über­haupt alle Mitglieder der Vorstäirde nur in dem Falle zur Ablehnung befugt seyen, wenn sie zu - e n se l b e n Aem-

tern, welche sie bisher bekleidet, wieder gewählt werden sollten.

In Gefolg dieser Bestimmung hat die höchste Staatsbehörde weiter ver­fügt , daß, weil die hiesige Bürger­meisterwahl unter der Voraussetzung vollzogen worden sey, daß die Beige­ordneten und Mitglieder des Gemein- derathes ablehncn könnten, eine neue Wahl vorgenommen werden solle.

Indem ich Sie von dieser höchsten Bestimmung zur Bedeutung sämmtlicher Vorstandspersonen und ungesäumten öffentlichen Bekanntmachung und Ver­ständigung der hiesigen Bürgerschaft in Kenmniß setze, hoffe ich, daß die letz­tere diese Gelegenheit ergreifen wird, ihren wahrhaften Bürgersinn durch Wetteifern rücksichtlich pünktlicher Ab­gabe ihrer Stimmen und Vorsicht in der Wahl zu dem wichtigen Amte eines Bürgermeisters der S-adt Giessen zu berhatigen, und mache Ihnen schlies- lich bemerklich, daß der Wahl-Comr missair Herr Assessor Freiherr von Stein bereits mit der neuen Wahl be­auftragt ist, und solche unverzüglich vornehmen wird."

Man bringt dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.

Giessen den 8tenFebr. 1825.

Für den Bürgermeister der Bei­geordnete

Steinberger.

2) Die ne u e Wa h l der Can­did a t e n 5utu Bürgermeister-Amr der Bürgermeisterei) G i e sse n be­treffend.

.Von Großherzoglich Hessischer hochver­ordneter Negierung der Provinz Oberhessen ist mir abermals aus den von dahiesiger Bürr germeisterey auf Befehl des Herrn Landraths von Zangen bekannt gemachten Gründen der ehrenvolle Auftrag zu Theit geworden, die neue Wahl eines Bürgermeisters für die

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