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EdiktalladunS-
Me diejenigen, welche an derrNachf laß des unterm 20ten l M. verstorbenen. Schneidermeisters, Philipp Thorn, Fo- derungen zu machen haben, werden auf- gefodert, solche •
Montags den I4tenFebruar Vor- mittags 9 Uhr .
dahier anzuzeigen, gegenfalls auf sie der Vertheilung des unbedeutenden Nachlaß ses, keine Rücksicht genommen wird.
Giessen den 27. Jan. 1825.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Müller.
B e so n d e r e B e k a n n L m a ch u n g. Den MeHgermeisiern Philipp Möhl, Christian Loni und Balthasar Vogt, Per ters Sohn, wurde bei der gestern vor- genommenen Fieischschätzung, das Och- senfleisch wegen seiner vorzügilchen Gute auf 9fv. tapirt.
Giessen am 10. Febr. 1825.
Das PoUzeliCommrssarrat das.
Bekanntmachungen.
1) Von Großherzoglich Hesnschcm Negierungsamt ist der Bürgermeisterey folgen- der Erlaß zugekommen: ,
Statt gefundene Zwetsel über dw Frage, welchen Vorstandspersonen, wenn sie bei Bürgermeisterwahlen gewählt würden, nach Maasgabe der Gemeindeordnung das Necht zustehe, die auf sie gefallene Wahlabznlehnen, haben Vortrag Lei der höchsten Staatsbehörde und von derselben die Bestimmung veranlaßt, daß nur die jetzigen Bürgermeister berechtigt styen, bei den bevorstehenden Bürgermekstcr- Wahlen abzulehnen, daß aber dasselbe Recht den Beigeordneten und den Mitgliedern der Gemeinderäthe nicht eingeräumt werden könne, und daß überhaupt alle Mitglieder der Vorstäirde nur in dem Falle zur Ablehnung befugt seyen, wenn sie zu - e n se l b e n Aem-
tern, welche sie bisher bekleidet, wieder gewählt werden sollten.
In Gefolg dieser Bestimmung hat die höchste Staatsbehörde weiter verfügt , daß, weil die hiesige Bürgermeisterwahl unter der Voraussetzung vollzogen worden sey, daß die Beigeordneten und Mitglieder des Gemein- derathes ablehncn könnten, eine neue Wahl vorgenommen werden solle.
Indem ich Sie von dieser höchsten Bestimmung zur Bedeutung sämmtlicher Vorstandspersonen und ungesäumten öffentlichen Bekanntmachung und Verständigung der hiesigen Bürgerschaft in Kenmniß setze, hoffe ich, daß die letztere diese Gelegenheit ergreifen wird, ihren wahrhaften Bürgersinn durch Wetteifern rücksichtlich pünktlicher Abgabe ihrer Stimmen und Vorsicht in der Wahl zu dem wichtigen Amte eines Bürgermeisters der S-adt Giessen zu berhatigen, und mache Ihnen schlies- lich bemerklich, daß der Wahl-Comr missair Herr Assessor Freiherr von Stein bereits mit der neuen Wahl beauftragt ist, und solche unverzüglich vornehmen wird."
Man bringt dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.
Giessen den 8tenFebr. 1825.
Für den Bürgermeister der Beigeordnete
Steinberger.
2) Die ne u e Wa h l der Candid a t e n 5utu Bürgermeister-Amr der Bürgermeisterei) G i e sse n betreffend.
.Von Großherzoglich Hessischer hochverordneter Negierung der Provinz Oberhessen ist mir abermals aus den von dahiesiger Bürr germeisterey auf Befehl des Herrn Landraths von Zangen bekannt gemachten Gründen der ehrenvolle Auftrag zu Theit geworden, die neue Wahl eines Bürgermeisters für die
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