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' EdiktaUadungen.

Nachdem sich bei näherer Uutersu- ehung des Vermögens des verstorbenen Jakob Herr und dessen nachgelassener Witttve in Altenkirchen ergeben, daß solches zur Befriedigung deren Glaubte ger nicht hinreicht und durch hohe Der,' fügung Hochpreislichen Iustitz i Senats zugleich verordnet wurde, diese Schul- Len.'Sache durch einen etwaigen Nach- laß.'Vertrag zu beseitigen in dessen Ent- siehung aber den förmlichen Conkurs zu erkennen, so ist zur Liquidation sämmt,' Licher Forderungen an die Jakob Herrn' sche Eheleute, Termin auf Montag den 2Lterr October L I. Vormittags 9. Uhr anberaumt, und es werden zu dem Ende alle bekannte und unbekannte Gläubiger derselben unter dem Rechtsnachtheil aus gefordert, ihre allenfallsige Anforderum gen in dem angesetzlen Termin zu liquü Liren und sich auch' auf die, ihnen/ ge.' macht.werdenden Vergleichs- Propositio- nen, so gewiß zu erklären, als gegen.' falls sie den Beschlüssen der Mehrzahl der Anwesenden über den Nachlaß.' Ver- trag und die Verwaltung der Masse als Leirretend angesehen, die Nichterscheinen,' den aber ohne weiteres Präclusiv-Decret von der Masse ausgeschlossen und nach Masgabe der hohen Justitz.'SenaLs-Ber- fügung der abgeschlossene Vergleich ent,' weder nach Befund genehmigt oder föritu licher Conkurs erkannt werden soll.

Hohensolms den 24. Sept. 1624.

Königs. Preuß. und Fürstl. Solms. Amt.

G. Usener. vt. Schmitt.

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Alle diejenigen, welche an den con- kursmäßigen Ludwig Glasner in Altern kircheu aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen haben, werde» hiermit aus gefordert, solche Montags deu löten No,'

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vcmber Vormittags 3 Uhr, bei Vermeid düng des weiter nicht als in dem hiesi­gen Amts,' Bering bekannt zu machen­den Ausschlusses von der Masse, dahier anzuzeigen und zu liqnidiren.-

Giessen den 24. Sept. 1824.

Königl. Preuff. u. Fürsil. Solms. Amt.

G. Usener.

vt. Schmitt.

Bekanntmachungen.

1) Diejenigen, welche zu Ende 1825 in den Zug kommen und der Militarr, Vertretungs-Anstalt, die schon im ersten Jahr ihrer Gründung so ausserordentliche Aufnahme fand und in bie 600 Mitglie, der zahlt, beitreten »vollen, können sich jetzt schon bei ihren Herrn Landräthen (die fast Alle die Gute hatten, ihren Herrn Actuarien die Besorgung zu ge­statten) , in Rheinhessen hey Herrn Franz Joseph Probst in Mainz unterzeichnen und im Jahr 1825 Zah­lung leisten.

In den Statuten sind alle die Ver, besserungen vorgenommen, die sich im Laufe dieses Jahr für die Betretenden wünscherrswerth zeigten.

So ist der Beitrag für die aus Rhein­hessen rmd Oberhessen nur um zwei Gul­den höher als für Starkenburg gesetzt, wahrend alle durch die weitere Entfernung entstehende Kosten von mir hiervon bestrit­ten und derCasse rricht aufgerechnet werden.

Eben so erhaltet» die Eltern der vor dem Loosen sterbenden und aller derjeni, gm die aus was für einem Grunde vor dem Loosen Militairfrei werden, ihre Einlageabzüglich 5fl. für Administration tttld Zählgebuhren zurück.

Statt