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Ediktalladunsen. I.
Das Großherzogl. Hessische Hofge- richt dahier hat tu dem Schuldenwesen des zu Großettbuseck verstoebeucn Großherr zog Lichen Amtmanns Reitz den Concurs erkannt, und dem Unterzeichneten die Lei- Lung dieses Concurses übertragen.
- Es werden daher alle unbekannten Gläubiger öffentlich hiermit aufgefor- dert, in dem auf Donnerstag den27ten Januar künftigen Jahrs anberaumt.cn Termin, Vormitags um 9 Uhr, in dem Hofgerichts-Gebäude, entweder in Selbst- Person, oder durch genügend Bevollmächtigte , zu erscheinen, ihre Forderungen anzugeben und nachher richtig zu stellen, gegenfalls sie damit von der Masse werden ausgeschlossen werden, ohne daß eine besondere Präclusion darauf erfolgen wird.
In diesem Termin werden zugleich auch die Creditoren von dem Vermögensstande und allen Verhältnissen der Sache genau unterrichtet — und darauf eine gütliche Vereinigung gesucht werden- „ ,
Giessen den 4ten Nov. 1824»
Von Commissions wegen Di e tz, Commissions-Rath daselbst.
II.
Alle diejenigen, welche an den conkursmäßigen Ludwig Glasner in Altenkirchen aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen haben, werden hiermit aufgefordert, solche Montags den löten November Vormtttags 8 Uhr, bei Vermeidung des weiter nicht als üz. dem hiess- gen Amts - Bering bekannt zu machenden Ausschlusses von der Masse, dahier anzuzeigen und zu liquidiren.
Giessen den 24. Sept. 1824.
Königl. Preuss. u. Fürstl. Solms. Amt.
G. II s e n e r.
vt. Schmitt.
III.
Großherzogliches Hofgericht zu Giessen hat über das Vermögen der Johannes Volks Wittwe auf der Spitzmühle bei Großenbuseck Concurs erkannt, und unterzeichnetes Gericht darauf zur Liquidation der Forderungen Termin anberaumt auf
Montag den löten November h. I. Vormittags 9 Uhr.
Wer in diesem Termine seine Foderun- gen an die Masse nicht anbringt, sich über die Bestellung eines Massenverwalters und über die Vergleichsvor- fchläge, welche gemacht werden, nicht erklärt, wird von der Masse ausgeschlossen und in letzteren Fällen als dem Willen der Mehrzahl der Gläubiger beigetreten angesehert.
Großenbuseck am 14. Sept. 1824.
Das Großherzogl. Hess. Landgericht der Fryherrn v. Buscck das.
H e i u z e r l i n g. vt. Abt.
IV.
Der Burger und Metzger Philipp Carl Helfrich Stoos zu Giesen, hatunr term 2öten April 178ö. eine Obligation jcher ein bei dem dahiesigcu Kirchenkasten aufzunehmendes Capital von 60 ff. ausfertigen und confirmiren lassen; diese Urkunde kann nun aber nicht von den Erben, zur Löschung der Hypothek, vor- gelegt werden, deshalb diejenigen, welche gedachte Obligation besiHen und Ansprüche daraus formtreu zu können glau, den, hiermit aufgefordert werden, solche im Termin
Montag den löten November dahier anzuzeigcu undauszuführen, widrigenfalls sie sich zu gewärtigen haben, daß die Obligation für mortificirk erklärt und die Hypothek ohne Weiteres gelöscht werden wird.
Giessen den 2. Sept. 18-4.
Großherzogl. Hcss. Stadtgericht» Müller,


