a) wie viel Köpfe zu dieser Armen-Familie gehören —
b) wer solche sind, und in welchem Alter sie stehen, und
c) wie viel Pfund Brod dieselben wochenweis bedürfen;
worauf diejenigen, welche nach einer weiteren Untersuchung zulässig erscheinen, eine mit der ihren Namen im Register bezeichnenden Nummer versehene Karte erhalten werden, gegen deren Aufruf und nach Vorzeigung erfolgten wiederholten Eintragung nur allein der darauf bemerkte Brodhedarf verabfolgt werden kann und wird.
, 2) Diejenige Armen, welche billigen Anstand nehmen, zu jener Zeit auf dem Rathhaus persönlich zu erscheinen, und zu den sogenannten stillen oder Haus-Armen gehören, sind eingeladen, ihr Gesuch an den Unterzeichneten verschlossen dahin abgeben zu lassen; es muß dasselbe aber die nemlichen Bestimmungen und Bescheinigungen enthalten, wie zu 1», worauf dasselbe in ein besonderes Register eingezeichnet, und möglichst geheim gehalten werden wird.
Damit jedoch auch
3) der Mittelmann, welcher Wohl zur gewöhnlichen Zeit sich sein Brod anschaffen kann, wegen der jetzigen ausserordentlichen Lhenrung desselben aber in besonderer Kümmernis und Sorgen lebt, von dieser wohlthatigen Anstalt nicht ausgeschlossen bleibe, so jst auch dieser ersucht, sein Anliegen um jene Zeit gleichfalls verschlossen, jedoch unter denselben Beobachtungen, wie zu 1., einzureichen, worauf, nach Verhältnis der Easso Bedacht genommen werden wird, daß auch ihm der Brodbedarf, wo nicht ganz, doch großen Theils, um die Hälfte des laufenden Preises verabreicht werde.
Giesen, am 28«« Jänner M7.
Carl Sundheim.


