Ausgabe 
31.5.1768
 
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$74 GieAlfeye w5chemü'ch < gemeittnätzige Attzeigen muß Anstalten machen, daß niemand die Sache'Übertreiben darf und kann: anders wird diesem liebel nicht abgeholfen.

Man hak dieses emgeschen und daher von -Obrigkeitswegen an vielen Orten Kleider-Ordnungen bekannt gemacht. Allein zu geschweigen, daß feifett auf die gegebne Gesetze gel-alten wird, so find diesetbige, sy viel mir davon bekannt ist, ihrer Natur nach schon unzureichend , weil sie zu Unbestimmt sind, und zu viele Freyheit übrig taffen. Ich will daher einen unAekünstelten und natürlichen Vorschlag thun, von dem ich mich wun­dern muß, daß man nicht schon längstens darauf verfallen ist.

Die Pracht in den Kleidern entstehet aus einer gedoppelten Quelle. Erstlich ist die Sucht allgemein, daß ein jeder vornehmer scheinen will, als er würcklich ist: daher oft in der Kleidung eines geheimen Rathö und eines Canctllisten wenig Unterschied bemerket wird. Zum andern giebt es Leute deren Einkommen und Vermögen einen Aufwand über ihren Stand vertragen kann. Andre die alsdenn von Dem nemlichen Stand sind, aber ein solches Vermögen nebenher nicht zugleich besitzen, wollen jenen nicht «achstehen. Und so ahmt immer einer dem andern nach: der arme dem rei­chern: der geringe dem vornehmem; wodurch denn die letztern ihrer Mey- vung nach immer höher zu steigen genöthiget sind, welches denn ohnfehl- bar das Verderben von unzahlichen Familien nach sich ziehen muß.

Es wüste also der Rang eines jeden in dem Staat auf das genaueste bestimmt seyn, und einem jeden Stand alsdenn alle Stücke pünctlich vor- geschrieben werden, welche er wagen dürfte, und von was Art und Werth dieselbige seyn sollten , und diese Regel wüste nach den Aewtern, die eine jede Person in dem Staat bekleidet, und der damit verknüpften Besoldung eingerichtet seyn, und auch denen, die Kraft ihres eignen Vermögens mehr Aufwand machen könten, doch nicht erlaubt seyn, die vorgeschriebne Ord­nung zu überschreiten, damit andre durch kein böses Exempel zur Nachah­mung verleitet würden. Kurtz l man wüste vor ein jedes Amt und einen jeden Stand eine gewisse Uniform vorschreiben, die sich auf alle Kleidungs- Stücke erstreckte, eben so genau, als man solches in dem Militairstand zu thun gewohnt ist.

Der Officier ist hinlänglich geputzt, wenn er in seiner Uniform er­scheint, und da wo man auf Ordnung sieht, darf er wenigstens beyFever, kichkeiten, und wo Staat gemacht werden soll, nicht anders erscheinen. Mas hindert es, daß man solches nicht auch in Absicht auf andre Stan­de einführt? die Sache ist so unerhört nicht. Hat nicht der geistl. Stand bereits