unb Nachrichten.

Haber biß auf den innersten Grund seines Hertzens auszuholen. Ich weiß zwar nicht ob dieser Versuch jemahls auf diese Art gemacht worden ist, hat man ihn aber gemacht, so mH eine andre Ursachevorhanden seyn, warum doch nicht wenigstens etwas von dieser Sache herausgekommen ist.

Noch ein Mitte! ist übrig, hinter die Wahrheit einer Sache zu kom­men, und dieses sind die gerichtliche Untersuchungen. Ich will mich erklä­ren, damit Sie nicht meynen, als rieche ich diese Leute, mit Feuer und Schwerd zu verfolgen. Es ist unleugbar, daß die Obrigkeit das Recht hat, eine genaue Erkentnis von allen Gesellschaften in dem Staat zu neh. men, um mit eignen Augen zu sehen, daß sie nichts lehren und vornehmen, was dem Staat zum Nachtheil gerathen kan. In dieser Absicht hat eine jede Obrigkeit Macht sich von einer Religion die sie duldet, ihre Glau­bensbücher vorlegen zu lassen, und öffentlichen Versammlungen so gtr bey- zuwohnen, wenn sie es vor gut findet. Sollte eine Gesellschaft, sie be­treffe nun die Religion oder einen andern Endzweck, so hartnäckig seyn, ihre geheime Gesetze nicht zu offenbahren, so wird kein vernünftiger Mensch leugnen kdnnen, daß die Obrigkeit Fug und Macht habe, solche Leute mit Gewalt hierzu zu zwingen, oder in dem Fall sie einen gelindern Weg erwäh­len will, ihnen den Schutz aufzusagen, und sie anzuweisen , daß sie sich äusser Land begeben. Alle diese Sätze werden von allen Rechtsgelehrten in Absicht auf eine jede Gesellschaft die sich im Staat zusammenthut, und so gar bey den mancherlei) Religionen behauptet, und wenn keine besondre Verträge entgegen stehen, sür allgemein gültig erkannt. Warum sollte sich .die Freymaurergesellschaft gantz allein einer Ausnahme zu erfreuen ha­ben? Es ist mir nicht bekannt, ob dergleichen gerichtliche Untersuchungen bisher irgendswo vorgenommen worden sind. Aber ich glaube daß man von Obrigkeitswegen dazu vollkommen berechtigt sey, und daß wenn die Sa­che mit der gehörigen Behutsamkeit getrieben würde, das Geheimnis noch, wendig herausmüste. Ich sage mit Behutsamkeit, damit nicht aus einer Untersuchung eine Verfolgung wird, und die Leute nicht aus Begierde nach der Ehre ein Märtyrer ihrer Gesellschaft zu heigen, im leugnen desto hart­näckiger würden.

Biß dahin ist es allerdings schwehr etwas gewisses von dem Geheim­nis der Freymäurer zu sagen. Allein es läßt sich doch eins und das andre theils aus dem wenigen was bekannt worden ist, theils aus allgemeinen Grundsätzen schliessen. Es ist ein unerheblicher Einwurf, den dieFreymäu- rer sogleich bey der Handhaben, wenn sie sagen: Ihr gestehet selbst daß

H * ihr