x r Gr'essische wZchetttü'ch- gemeittttützige Anzeigen
ten 2,00000 Thlr. beytrckten, und über 6 Monate verheyrathet sind, auch derer, die den Beytrag nicht fortsetzen ingleichen die Strafen wegen säum- stetigen Beytrags gewidmet.
Die ausgezahlten Pensiones und Heyraths Premien in soweit die zu letztem bestimmten Einflüsse nicht zureichen, werden auf die Gesellschaft im nächsten Monath nach der geschehenen Auszahlung verteilet, und binnen zwey Monaten bey Vermeidung der vorgeschriebenen Strafe erstattet; Behuf deren Repartition ist eine Tabelle nach Verhältnis des Alters beyder Eheleute und der wahrscheinlichen Dauer des Wittwen-Standes berechnet, und als eine Veylage zu der König!. Verordnung ausgegeben, woraus Man sichet, wie vidSimpla man in jedem Alter, worum die Eheleutebeym Eintritt in die Societät gelebet, zu Vergütung der Vorschüsse von jeden ro Thlr. die man seiner Wittwe an Gehalt bestimmet, bezahlen muß.
Durch eine kleine Multiplication lässet sich nach dieser Tabelle dee Beytrag zu einer jeden Summe des Wittwen-Gehalts den man seiner Frau bestimmet, gar leicht berechnen.
Niemahls wird mehr ausgeschrieben, als zu Vergütung der geschehenen Vorschüsse erforderlich ist, und dasjenige, was wegen der, bey einfachen Beiträgen etwa entstehenden Brüche von Pfennigen mehr als vor- Zeschoffen ist aufgebracht wird, kommt der Societät bey der nächsten Repartition zu gute. Die Vorschüsse mögen so groß seyn wie sie wollen, so wird doch niemahls mehr, als zum höchsten 8 Pfenn. auf jedes Simplum von den Societäks-Interessenten eingefodert, und dasjenige, so damit etwa nicht bestritten werden kann, aus der Landschaftlichene Caffe vergütet, ohne desfalls von den Interessenten eine Erstattung in der Folge zu verlangen, wogegen, und in Betracht des übernommenen ohnzinsbaren Vorschusses, der Administrations-Kosten, Besoldung der Bedienten rc.rc.dem Societäts - Genossen keine Zinsen von den Antrits - Geldern berechnet werden.
Als Beylagen sind der königl. Verordnung die Formularia der Re- ceptions - und Subseriptions - Schein, imgleichen die Repartitions - Tabelle angefüget. Besagte Verordnung nebst den Beylagen kann von dem Intelligenz -- Cormoir zu Hannover abgefodert oder verschrieben werden»


