und Nachrichten. Z5Z

ehrlicher Mann/ Sie sind in der That -er erste/ -er mich in dieser Sache um meine Einwilligung fragt.

Unter diesen belustigenden Gesprächen kam endlich die Zeit, daß die Gesellschaft aus einander gehen mußte. Wir gestanden alle, daß wir au- serordentlich vergnügt gewesen waren und nennten es ein unschätzbares Glück, zuweilen solchen munteren und freundschaftlichen Gesellschaften bey zu wohnen. Bey dem Abschiednehmen sagte einer im Scherzi zu der Ge­sellschaft; Meine Herrn, da wir einmal wißen, daß wir bey unserm lieben Freunde so vergnügt seyn können; so wollen wir künftig öfter zu ihm kom­men. Es hat mir unaussprechlich wohl hier gefallen, es ist alles so schön bey ihm und in seinem Hause herrscht überall eine so ausnehmende Ord­nung. Aber um eben der ausnehmenden -Ordnung willen, sagte ein an­drer, lasten Sie uns eilen, daß wir aus dem Hause kommen. Denn er erinnerte sich bey der guten Hausordnung an den römischen Einfall jenes Diebes. Man ertappte diesen Dieb im dritten Stockwerke eines HauseS auf der That und prügelte ihn zur Treppe hinunter; in der andern Etage empfieng man ihn eben so, und die unten im Hause warfen ihn zur Thüre hinaus. Er blieb vor dem Hause eine Weile stehen, als wenn er es be­wunderte, und sprach:v7un wahrhaftig/ ich hätte nicht geglaubt, daß so gute Ordnung in diesem Haust gehalten würde. Wir lach­ten alle über diesen närrischen Einfall und giengen weg.

Academische Nachricht.

Diejenige Gesellschaft von Gelehrten auf unsrer Aeademie, welche un­gefähr seit einem Jahre wöchentlich einmal zusammen kamen, um sich mit gelehrten Gegenständen zu unterhalten , sich auf eine freundschaftliche Art ihre angestellte Beobachtungen, Versuche und Erfindungen, die philoso­phischen und medicinischen IWissenschasten betteffend, mitzutheilen, mit vereinigten Kräften zu prüfen und dadurch zur Erweiterung nützlicher Er­kenntnisse und zur Ausbreitung der wahren Gelehrsamkeit etwas beyzutra- gen, hat den erwünschten Zeitpunct erlebt, wo sie von Seiner Hochsürst- lichen Durchlaucht unfern gnädigsten Landesvater zu der vorzüglichen Ehre einer öffentlichen Societät ist erhoben worden und durch ein gnädigstes Privilegium die Erlaubnis erhalten hat, künftig den Namen einer Hoch- Aaa - fürst-