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eines noch grösseren Rechts an, als dieselbe selbst zu haben glaubt, und setzet sich daher nicht nur an ihre statt, sondern auch noch über dieselbe. Kein gerechter und billiger Landesherr setzet, auf eine spöttische Mine, einen beissenden Scherz, ein schimpfliches Wort eines Unterthans, gegen einen andern, Lebensstrasen; nicht einmal, eine Maulschelle, oder Stockschlag , der keine Lebensgefahr verursachet, wird damit beleget. Ein Duellant aber glaubt, daß ein jeder dieser Fehler den Tod verdiene; daß er dieselbe selbst, ohne die höchste Obrigkeit, damit belegen, und- auf die ungerechteste Art, in Leib und Lebenssachen, Richter in seiner eigenen Sache seyn könne. Wer stehet demnach nicht, daß er sich, durch einen solchen Frevel, über die höchste Obrigkeit erhebe, sich, auf mehr als eine Art, als eigen ungehorsamen Unterthan, als einen Rebellen, gegen dieselbe beweise, und sich dadurch ehrlos oder infam mache ?
Es hilft nichts, wann man vorgiebt: dass ein Duellant die Ab? sicht nicht stets habe/ feinen Beleidiger umzubringen: wer auf eine solche Art duelliret, dabey sein und anderer Leben in die höchste Gefahr kommt, wer mit feinem Gegner auf Tod und Leben fechtet; (und wann es auch nur in einem so genannten Rencontre wäre, Darin» der Gegner auf eine andre Art abgehalten werden kan,) Kugeln wechselt, u. d.g. derthut alles, was nöthig ist, jemand unbefugter Weise um das Leben zu bringen; und cs ist ein bloses Glück, wann solches nicht geschiehet. Das thun aber die rechten Duellanten; sie thun es, wider das Verbot der höchsten Obrigkeit; sie thun es als Richter in ihrer eigenen Sache; und ihr Versehen ist daher gar nicht zu entschuldigen.
Ein Duellant begehet ferner, einen Mord: weil er seinem Nächsten das Leben, ohne Recht, entweder mit Gewalt nimmt, oder doch vorsetzlich solche Handlungen vornimmt, dadurch er in auserste Lebensgefahr kommt, ohne daß es m seiner Gewalt stehet, solche nach seinem Willen von ihm abzuwenden; weil man auch die blose Verwundungen nicht in seiner Wiltkühr hat, daß man die Gröse derselben bestimmen könnte, (non enim dantur vulnera ad menfuram,) und weil sich auch der schon als einen Mörder darstellt, der nach einem andern mit einer Kugel schiesset,., ob er ihn gleich nicht trifft.
Ein Duellant begehet noch weiter, einen Selbstmord r weil er sich muthwillig in solche Umstande begiebt, in denen er das Leben, entweder wmklich verliehret, oder doch in die auserste Gefahr kommt, es zu ver-
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