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Besserung seyn. Für ein ehrgeiziges Gemüth ist die Schände eine Strafe, für ein zärtlich liebendes Gemüts die Verachtung und Gleichgültigkeit, für ein lebhaftes Gemüth die Untersagung der Ersetzlichkeiten. Ruthe und Schläge sind die stärkste und letzte Art der Strafen. Man versuche nach d'n Neigungen eines Kindes erst die gelindern, und zuletzt die stärksten Strafen; man fange mit Verweisen an, und endige mit Leibesstrafen.
'jjerr Sulzer siebt erst überhaupt zwo Regeln an, wenn man gae nicht strafen soll. Erstlich: wenn man einen Fehler eben so gut verbessern kann, als durch Strafen, so muß man nicht Strafe gebrauchen. Zweitens: viele Fehler sind von solcher Natur, daß sie durch Strafe« nicht können gebessert werden, oder wenigstens nicht so gut; als andre Mittel, alsdenn muß man wieder nicht Strafe gebrauchen. . .. \
Kinder von guten Neigungen, die man durch Liebe, durch die Empfindungen der Ehre, der Tugend, des Gehorsams und durch vernünftige Vorstellungen ziehen kann, müssen nicht gestraft werden. Was sollen die Strafen, die keine andre Absicht als die Besserung haben, wenn ihre guten Neigungen sie schon bessern? .
Kinder, welche Fehler begehen, von denen sie noch nicht wissen, daß es Fehler sind, und nicht Erkenntnis genug gehabt haben, sie zu vermeiden, und also alle Fehler, die aus Mangel des Verstandes und der Erfahrung Herkommen, können leicht durch Unterricht verbeffett werden, hier kann die bloße Strafe nichts helfen. Z. E. das Kind meist nn't der Hand in die Schüssel, um sich Speise daraus zu hohlen. Dieser Fehler kann ohne Strafe verbessert werden. Er entstünde nur aus Mangel des Verstandes und der Erfahrung.
Kinder, welche nicht Kraft genug haben, einem Fehler zu widerstehen, wenn sie auch gerne wollten, müssen nicht gestraft wachen. Z. E. ' eine böse Gewohnheit kann ein Kind nicht so gleich überwinden, wenn es sich auch dafür hüten will. Es muß sie nach und nach überwinden und durch andre Mittel dazu tüchtig gemacht werdm.
Und Fehler, die keinen Einfluß auf das Gemüth haben, und aus Versehen geschehen, müssen auch nicht gestraft werden. Man muß sie nur warnen, daß der Fehler nicht ost kommt, und eine Gewohnheit wird. Wie oft werden Kinder gestraft, wenn sie aus Versehen etwas zerbrechen- oder einen Fleck ins Kleid machen. Die Straft ist hier sehr unrecht, weit wir ein solches Versehen auch begehen können. 1
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