'rmö Nachrichten. Hf
Unb wiederholtes Niesen würket, so kan man zu jeden Einsprstzett noch einen oder zwey Löffelvoll starken WeinEßig Hinzuthun. & u
<^iefe Cur schlägt mehrentheils wohl an, wenn man nut' den Hund an einem gesunden und warmen Orte, nicht aber im Stalle oder in der Küche hält. Wenn trocken Wetter oder Sonnenschein ist, last man den j^unb ausführen und zu Mittage herum laufen; diese Bewegung befördert den Abgang der schlimmen Feuchtigkeiten und ersetzet die verlohrnen Kräfte wieder.
Bekanntmachung.
Es sind einige Herm und Frauenzimmer willens, eine Gesellschaft unter dem Namen der neugierigen zu errichten. Es hat ihnen beliebt, folgende Pflichten als Grundgesetze ihrer Gesellschaft fest zu setzen.
Erstlich soll ein jedes Mitglied gehalten seyn, sich um alle und rede Begebenheiten, ohne Rücksicht auf ihre Wichtigkeit, auf das sorgfältigste zu b^ummern-b diejenige Neuigkeiten der Gesellschaft am angenehmsten seyn, welche am wenigsten bedeuten und welche andre vernünftigere keute weder vergnügen noch zu erfahren sich bemühen werden.
Drittens soll ein jedes Mitglied verbunden seyn, des Tages, wenigstens sechs Stunden in seinem Fenster zu liegen und alles sehr genau ru beobachten, was vor demselben vorgeht, auch manchmal die vorübergehenden auf seineStube zu rufen, um Neuigkeiten von ihnen zu erfahren.
Viertens dasjenige Mitglied aber, das auf seiner Stube keine Neuigkeiten erfahren kann, soll in andre Gesellschaften, besonders von Frauenzimmern, gehen, wo von nichtswürdigen Dingen geredet wird.
Fünftens nächst andern Kleinigkeiten sott man sich m)ch insbesondere um die Liebeshändel der hiesigen Frauenzimmer, um die (Lchlägereyen der Studenten, und die bons mors witziger Köpfe erkundigen; Ferner um die Kleidertracht, um die Masquen auf Bällen und Schlittenfahrten, um das Betragen der Männer gegen ihre Weiber und der Weiber gegen ihre Männer.
Sechstens füll matt nie in die Stadt oder in Gesellschaften geben, ebne eine Schreibrafel bep sich zu haben, worin man alles, was man hö« tet, aufreichnet, damit man es hernach nicht vergißt in der Gesellschaft
Ff, vor*


