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und Arbeitshaus selber werde ernähren können; wo nicht gänzlich, doch wenigstens mit Zuschuß der Zinsen von.obbesagtem Kapital.

Am leichtesten ist die Beantwortung der vierten Frage: Ob/ nem# iich, em solches Armen - und Arbeitshaus dem gemeinen Wesen zur Erleichterung und zur Wohlfahrt Lienen werde? Allerdings, beides, zur Erleichterung und zur Wohlfahrt. Die Republik wird von der Last befreiet/ eine Menge Müssiggänger zu ernähren. Die Einwoner der Stadt Giessen wonen / in ihren Häusern / sicherer und ruhiger z und werden auf der Strafe und in den Fenstern nicht mehr von Bettlern ange- fallen. Die Fremden klagen nicht mrhr, daß dre Stadt Giessen entweder sehr arm, oder mit keiner guten Policei versehen sein muffe. Wenn alle diejenige, die sich unterstehen, öffentlich zu betteln, sofort ins Armenhaus gethan werden: so wird man in kurzer Zeit, in Giesen, keinen einigen Bettler mehr sehen. Wir geben zu überlegen, ob nicht in diesem Armen- unb ArbeitsHauS eine Fabrick errichtet werden könne? Und vielleicht nicht blos eine, sondern mehrere Fabricken? Eine LeinenFabrick. Denn Leinen- Garn können alle W.ibsleute spinnen, und LemenTuch zu weben ist eine gar geringe Kunst. Eine StrumpsFabricke , da so wohl Leinene, als Wollene Strümpe geweben werden. Eine TeppigFabrick. Und warum nicht auch eine TuchFabrick? Kann kein feines Tuch gemacht werden, so webe man grobes. Alsdenn könnten sich die Armen ihre Kleidung, ihre Strümpfe und ihre SchlafTeppige selber verfertigen. Ja es könnten noch so viele übrige Strümpfe und Teppige und BallenTuch versilbert werden, daß man das Brod und das KleinVier davor erkaufen könnte. Vielleicht könnte man auch das ArmenHaus mit so vielen Feldgütern versehen, daß es ein Joch Ochsen erhalten , das Feld selber ausstellen, und die, zum Brod und Getränk nöthige, Frucht selber ziehen könnte.

Weil des Menschen HauptGesetz ist : Bete rmd arbeite/ und weil die Gottesfurcht die Arbeit segnen muß, so müßte auf selbige, vor allen Dingen gesehen werden. Das Fluchen und Schwören muß nie un- gestrafet hingehen. Das TischGebet, das Morgends- und AbendsGebet, muß ordentlich, und, von einem, laut geschehen. Man könte MorgendS und Abends auch einen Gesang hinzufügen. Sonntags, und auch etwa Mittwochs und Donnerstags, insonderheit aber am monatlichen Vettag, müßten sämtliche Armen, m guter Ordnung, in die StadtKirche geführet werden, um dem öffentlichen Gottesdienst beizuwohnen.

Wenn dieses alles recht beobachtet.wird; so wird GOtt, nicht blos

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