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Die -hiesigen Herrn Studierende wünschten' unferm neuen'Herrn Rc&o- ri Magnifico Herrn Hofrath und Professor Koch vorgestern als am lzten dieses Monats zu seiner Würde durch eine Nachtmußck und ein Gedicht Glück. Die ganze Sollennität tw sehr schön und ordentlich eingerichtet.

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iz Giesische wöchetttlr ch-gememnützrge Anzetzett

das ArmenHaus, sondern, um dieses Hauses willen, die ganze Stadt reichlich segnen: Dahingegen die, bei den Armen herrschende, Gottlosia- keit und das abscheuliche Fluchen und Schwören uns manchen Göttlichen Seegen ohnfehlbar entziehet.

Zween Einwürfe "fallen uns noch bei. Einer: wo sollen die Allmosett Herkommen, die den Heimlich-Armen zu geben sind? Der andere: wKd Giessen ohne Bettler sein, wenn die Einwohner nicht mehr bettle» werdend Kommen nicht fremde Bettler in die Stadt? Beide Einwürfe können wir heben. Den ersten, durch die ArmenBüchse ; den andern,- durch die Fürstliche Verordnungen. Sölten nicht Giessens Bewohner weit reichli­cher in die ArmenBüchse geben, wenn sie versichert waren, von Bettlern mcht mehr- angelaufen zu-werden? Wer jetzo, zum Exempel, alljährlich stchs Gulden giebt, der wird alsdenn gern zwölf geben. Alsdenn ist die ArmenBüchse vermögend, den Heimlich-Armen die nöthigen Allmofen zu reichen. Die fremden Bettler sind entweder innkandisch, oder ausländisch. Jene müssen, Krafft emer Fürstlichen Verordnung, von der Gemeine, in welche sie gehören, erhalten werden. Diesen hingegen sind dieStadtTho- re verschlossen. Ihr Vatterkand mag sie erhalten. Die aber, die unter­suchte, richtige, öffentliche Patente haben, werden eingelassen, und keiü guter Christ wird ihnen eine Beisteuer versagen.

Noch eins fallt uns bei. Aus obigen erhellet, daß auch Kinder, oh­ne das ArmenHaus sehr zu belästigen, ausgenommen werden können. Mit­hin könnte es, gewisser massen , auch die Dienste eines waysenHausee thun. Die Wartung der Kinder könnte den rechtschaffensten unter den ar- men Weibern, die Zucht aber der Aufseherin, aufgetragen werden. Wo Fabricken find, da können sich die Kinder, wenn sie Anweisung haben, sel­ber ernähren.

Diß ist unser roher Entwurf, der durch einiges Nachdenken entstan­den ist. Die Auspolirung desselben liegt unseren Pflichten nicht ob. Wir haben andere Geschafften, auf die wir beeidiget sind.