li Grefifibe wöchentlich -gemeittttStzige Anzeigen
-en vornehmsten theologischen Ehrenstellen grau geworden, in ihren jünger» Jahren Schuhllehrer gewesen sind? Sind alle General-Superintendenten sogleich aus dem Candidatenstande zu dieser Würde gelanget ? oder Haden sie sich dieses Glück nur einmal ernstlich in der Hofnung versprechen können ? Die Erfahrung lehret uns wohl, daß durch solche sich wunderbar schwingende junge Theologen viel Aergerniß gegeben wird, aber nicht, daß sie doctormaßig studiert haben. Sonst würden sie gewiß nicht so viele untheologische Fehler begehen. Der vorgegebene Unterschied zwischen dem Theologen und Geistlichen laust also auf ein, der platonischen Republick ähnliches, Gedicht hinaus. Casus ist von geringen Aeltern, und hat kein Vermögen; er mag also den Lauf seiner Studien kürtzer fassen, und ein niedrigeres Amt erwarten. Titus hingegen ist reich, und von vornehmem Stande ; er kann also mehr auf sein Studieren wenden, und demselben länger obliegen: er soll also ein Theologus im eigentlichen Verstände werden. Der Entwurf ist so schön, als man ihn nur wünschen kann. Wie aber, wenn Titus ein reicher und vornehmer Ignorant bleibt? wie, wenn er, wie öfters geschiehst/ weder Naturgaben, noch Flels, hat? wo bleibt der Theo- log in eigenem Verstände? Soll er etwa einstweilen das Amt bekommen, und hernach, was dazu nöthig ist, lernen? Soll Casus, weil er arm ist, etwa deswegen nicht auf einen eigentlichen Theologen studieren, damit er die Fehler seines unwissenden Vorstehers dermahleinst einzusehen nicht fähig werden möge? Wie kann die Krche nach diesem Vorschläge eine genügsame Anzahl geschickter Männer bekommen? Was diesen Umstand noch schlimmer macht, ist dieß, daß nach der Verfassung vieler Lutherischen Kirchen der Geistliche nicht beständig in dem untersten Range bleibt, sondern nach Gelegenheit höher rückt, und nicht allein der Caplan, sondern auch woh ein ehemaliger Cantor, mit der Zeit die Stufe eines Consistorialraths erreichen kann, und zu erreichen suchet. .Hat er nun blos auf einen Prediger studiert; so kann er unmöglich jetzt dieses wichtigere Amt begleiten. Man wendet mir vielleicht ein, daß er es also auch nicht bekommen sollte. Allein, so leicht sind die Einrichtungen der Kirchen nicht zu andern. Ein jedes Land hat das Recht, seine -Ordnung, die es von langer Zeit her hat, und die nichts wider die Reinigkert der Religion enthält, beyzubehalten. Und warum soll denn auch durch die aufgehobene Hosnung, höher zu steigen, bcy denen , die in ihrer Jugend, vielleicht aus Armuth, eine solche vor den Augen der Welt gering scheinende Stelle anzunehmen sich gezwungen gesehen, aller Trieb zu fernerem Zleise ersticht werden?
Soll


