Ausgabe 
29.10.1771
 
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rLo Wochenblatt»

das letzte gehalten wird. Es muß dieß aber in der Jugend geschehen, weil dies nachmals nicht geschehen kann. Geschickt, gelehrt kann man auch in spatern Jahren erst werden, tugendhaft aber und wohlgesittet, sehr fd* ten, ja fast gar nicht.

Eltern, die nach ihrem Vermögen im Stande sind, ihren Kindern Lehr - und Hofmeister zu halten, sind nach ihren Gewissen verpflichtet, wenn sie vermöge ihrer Berussgeschäste nicht selbst zur Bildung des Herzens und der Sitten ihrer Kinder das Ihrige beyzutragen im Stande sind. Es fündigen diejenigen Eltern sehr, die dies gemeiniglich für unnöthig halten, indem sie aus diesen Gelde Vermögen zu sammlen, oder es zu so etwas anzuwenden, das uns in den Augen der Welt ein glanzendes Ansehen ge­ben kann, für weit vernünftiger ansehen. Ob man nun gleich unter sol­chen Personen, die sich mit den Unterricht und Erziehung der Kinder abgeben, nicht immer so die Wahl und Auslese haben kann, so muß man doch vor allen andern darauf sehen, ob ein solcher die Fähigkeiten habe, das Herz eines jungen Menschen zur Tugend und die Sitten fein zu bil­den. In der Gelehrsamkeit braucht er kein Professor zu seyn. Denn auf diese kommt es bey dem Unterrichte junger Kinder gar nicht an , sondern auf die Art, wie man seinen Lehrlingen den Unterricht geschickt beybringet.

Der Beschluß folgt.

Etwas für Rinder.

Aus einem Briefe an den schwedischen Kronprinzen, von seinem Hof­meister, dem Grafen Tessin.

Unsere Mienen und Geberden sind gemeiniglich so beschaffen, daß man daraus sehen kann, was in uns vorgeht. Wenn em Mensch betrübt ist, so weinet er, oder sieht traurig aus: Lachet er hingegen, so giebt er zu er­kennen , daß er frölich fey. Schlagt er die Augen nieder, und getraut sich nicht auszusehen, so schämt er sich, oder ist blöde. Fährt er jähling auf, so ist solches em Zeichen , daß er erschrickt; wenn er schläfrig ist, so gäh­net er; und wer kann sich sogleich auf alle äusserlichen Bewegungen be­sinnen, aus denen man die Gesinnungen und Gemüthsregungen eines Men-

* Der Prinz war damals fünf Jahr alt.