Ausgabe 
7.5.1771
 
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Wochenblatt. 7 5

d) Das gantze Diplom, wie es in Nuchenbeckers analeftis Haff. coli. I. p. 268- zu finden, lautet teutsch also: wir Otto, von (Bottes Gnaden Landgraf, Aerr des -^essenlandes rc. und ferne Gemahlin Adelheid mit unfern gegenwärtigen Erben, bekennen, daß unsere Bürgerder neuen Stadt (d. i. der N-nuiadt) Giezin, und alle unfre übrige Bürger die vor oder ausserhalb der Thoren unferer Stadt Giezin bleiben und wohnen 5 aller hechte Vergünstigungen und (Be# bräuche immerdar ßemefen und sich erfreuen follen , welche unfre Bürger die innerhalb den Htauern bleiben und wohnen , von uns haben und geniesen; auch sollen sie nicht zu eines andern Diensten durch uns oder unfre Beamten gezwungen werden , als zu denen, weiche die innerhalb den Mauern der Stadt wohnende Bürger uns zu leisten verbunden und gehalten sind. Zum Zeugnüß dessen haben wir gegenwärtigen Brief mit unferm Insiegel bekräftiget. Im Jahr Christi taufend dreihundert und fünf und zwanzig , den 2 i ten August. Die lateinische Urkunde von diesem Patent findet sich auch noch in hiesigem Stadtarchiv. Man siehet aber deutlich daraus, daß nicht nur die Neustadt, sondern auch noch andre Vorstädte damals gewe- fen, die zugleich alle bürgerliche Privilegien erhalten. Landgraf Otto, der sie ertheilt hat, ist der erste dieses Namens und Henrici Jnfantis Sohn. Er hatte Hessenland mit seinem Halbbruder Johann gcmeinschaft# lich, so daß Otto Marburg samt dem Oberfürstenthum an der Lahn, Johann aber Cassel und das Niederfürstemhum regierte, bis ins Jahr r;r», da Johann an der Pest starb, und Otto das ganze Hessenland zuficl. v

c) Dies wird noch deutlicher durch eine altere Urkunde von 1296. Damals war ein Streit zwischen Landgraf Oennch dem Eltern, mit dem Zunamen Infans, und seinem altestenSohn, Henrich dem Jüngern, über dieThei# lung Hessenlandes entstanden, welchen Kaiser Adolph , zu Gunsten des Vaters, in Franckfurt Ä. 1296. am Tage VIrici entschied, so daß Henrich dem Jüngern folgendes zufallen sollte: Marburg, Grünenberg dazu der Wald zu Ulrichstein höret , Geyzen, Merlowe, Homburg, Nordeckeu k. Und alles was zu den vorigen Festen gehört , es sey Mann oder Mannleben, oder was dazu hörende ist. Siche Nu« chenbeckers analefta Haffiaca colleft. 8. p- 374. Hier wird unter (Bey# Zen ohnfehlbar Glessen verstanden, welches Ocnu schon damals zu den Fe« ften oder Städten gehörte. Erwägt man nun daß Elisabeth A. 1231.9c# storben und also dieser Kaiserliche Theilungsplan nur 65. Jahr nach ihrem Tod gemacht worden, so ist wohl kein Zweifel, daß Giessen zu der heil. Elisabeth Zeit gewesen.

2. Die Stadt liegt an einem Ort/ der ein alter Sitz und Wohn­platz der Catten gewesen, nämlich in dem Theil des Obenchessen , der an die Wetterau grenzet, an einem ebenen und sumpfigtcn , aber doch sehr bequemen Ort, nämlich gegen Mittag 6 Meilen von Franckfurt am Mayn,

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