Wochenblatt.
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>) Die Sprachen sind ebenfalls allen Gelehrten unentbehrlich; und diese theilen sich in todte und lebendige. . .. .
' 4) Todte sind die griechische und die lateinische Sprache. DieM- gen, welche in der Gottesgelahrtheit zu einer rechten Gründlichkeit zu gelangen suchen, müssen noch die morgenländischen , als Hebrasich, ura- disch. Syrisch' Cbaldäisch, Rabbinisch, Talmudisch rc. dazusetzen.
<) Lebendige sind, erstlich die Muttersprache, worinn man gleichsam gebohren ist, und die jeder Gelehrter aus dem Grund wissen muß. Kerner die Französische, die eine allgemeine Sprache aller Höfe , aller politischen Geschaffte, aller Gesandschasten, und in vielen Stücken a er Gelelwsamkeit geworden ist, und worinnen die größten Meisterstücke aller Art geschrieben sind. Aus diesem letzten Grunde füge ich auch die englische und die italianische Sprache der obigen bey.
6) Die Logik oder Vernunftlehr ist ebenfalls allen Gelehrten gemeinnützig; desgleichen die Universalhistorie und Chronologie, die Geographie, Genealogie, Heraldik und so weiter.
7) Diese Wissenschaften müssen in der Jugend eUernt werden, weil sie grüßtentheilS vom Gedächtnisse abhängen welches in der Jugend am
Wnnen ^tweder zu Hause von einem geschickten Unterweis ftv, oder auf guren Schulen, oder auf einem Gymnasio erlernt werden. In catholischen Ländern ist dazu in den Claffen und Hörsalen der Jesuiten besonders gute Gelegenheit, zumal wenn sie die aristotelische Phileso- vbie und das Pedantische ableqen wollten.
9) Nun ist der Zeitpunkt da, daß jeder Schuler der Gelehrsamkeit diejenige Wissenschaft erwählen muß, zu derer sich bestimmen will. Alles wissen ist unmöglich. Unser Verstand und unser Gedächtmß sind dazu viel zu eingeschränkt, und das menschliche Leben ist viel zu kurz. Diejenigen Gelehrten, die von einer Wissenschaft zur andern übergekreten sind, Haden gemeiniglich das betrübte Schicksal gehabt, daß sie ©tmn* per ^o^Jch'rVde hier von den sogenanten Handwerks-Wissenschaften, die den Stand der Menschen bestimmen, und womit sie ihr Brod verdienen ; sonderlich aber von der Theologie, Rechtsgelehrsamkeit und Arz- neykunde.) $$ von gründlichen Kenntniß (ex profeG
fo) einer solchen Wissenschaft. Denn sonst geziemt eö einem Gelehrten sehr


