Ausgabe 
(31.12.1915) 308. Drittes Blatt
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beten wird. In ausführlichen Darlegungen bemüht sie sich, aus der Entwicklung unseres inneren wirtschaftlichen Lebens heraus zu erweisen, daß der Händler, soweit er seinen Stand ehrt Ausnahmen werden nicht bestritten an der Erschwe⸗ rung der Lebenshaltung unschuldig war und ist. Die frag⸗ liche Eingabe der Handelskammer liegt uns in ihrem Wort⸗ laut vor. Da sie einerseits von bereits wiederholt von uns besprochenen Grundlagen allgemeiner Art ausgeht und anderseits Gesichtspunkte anzieht, bei deren Veröffentlichung die Zeitumstände Zurückhaltung gebieten, ist es uns nicht möglich, die lesenswerte Denkschrift in ihrer ganzen Aus⸗ dehnung zum Abdruck zu bringen. Wir halten es aber für zweckmäßig, an Hand der Ausführungen der Handelskammer in kurzen Zügen einmal auf die Schwierigkeiten hinzu⸗ deuten, vor die die Zeitlage gerade den Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen 1 in stellt. Klarheit darüber ist nicht nur zur richtigen Einschätzung unserer Wirtschafts⸗ lage, sondern auch zur Ausgleichung bestehender Gegen⸗ sätze zwischen Publikum und Kaufmann erforderlich und wünschenswert. Die Handelskammer führt u. a. aus: Geht man in vorurteilsfreier Weise den Ursachen der jetzigen Lebensmittelteuerung. die gewiß tief beklagenswert ist, nach, so muß man zu dem Schlusse kommen, daß die Preissteigerung aller Gegenstände des täglichen Bedarfs hauptsächlich in ganz natür⸗ lichen Erscheinungen ihren Grund hat. Man darf sich bei Betrach⸗ tung der Dinge nicht der Erkenntnis verschließen, daß wir in⸗ folge des Krieges uns in einem Zustande allgemeiner Teuerung befinden, welche sich nicht auf Deutschland allein, sondern fast über die gesamte Kulturwelt erstreckt. Krieg und Teuerung sind immer Genossen gewesen, sie 1 auch jetzt wieder die Welt. Gerade an Deutschland läßt sich mit überzeugender Deut⸗ lichkeit nachweisen, daß die Gründe für die Teuerung vorwiegend eben in dem Kriegszustande selbst liegen. So ist durch die Ab⸗ sperrung Deutschlands von den meisten ausländischen Märkten die Einfuhr von Lebensmitteln, wie Kaffee, Tee, Kakao, Reis, Südfrüchten, Erbsen, Linsen, Bohnen, Oelen, Fetten und anderen wichtigen Rohstoffen für verschiedene Lebensmittelindustrien stark vermindert, teilweise ganz unterbunden worden. Bei anderen Waren wiederum mußten neue und wesentlich teuere Bezugs⸗ länder und Bezugswege aufgesucht werden: es liegt klar vor Augen, daß in allen solchen Fällen sich die Einstandspreise wesent⸗ lich höher als im Frieden stellten. Die einheimische Produktion aber wurde durch den Mangel an menschlichen und tierischen

Arbeitskräften, durch die Knappheit zahlreicher Rohstoffe, durch

die Beschlagnahme vieler Stoffe und Waren für Heereszwecke ganz

erheblich beschränkt. Auch hier liegt es klar auf der Hand, daß alle diese Tatsachen eine preissteigernde Wirkung ausüben mußten.

Für diese lediglich durch die Zeitumstände bewirkten Preis⸗

steigerungen nun allein den Handelsstand verantwortlich zu machen, wie dies von vielen Seiten geschieht, heißt ungerecht handeln.

Gerade der Krieg hat mehrfach klar und deutlich bewiesen, wie

notwendig und unentbehrlich ein starker und leistungsfähiger Handel

für die Volkswirtschaft ist. Auch die staatssozialistischen

Bestrebungen während des Krieges haben vielfach gezeigt,

daß die Ausschaltung des Zwischenhandels keinerlei Fort⸗

schritt bedeuten würde. Schließlich ist es nicht unangebracht, immer wieder darauf hinzuweisen, daß der Handelsstand weite

Kreise des Mittelstandes umfaßt, welche sich oft genug, und so auch jetzt wieder, als starke Stütze deutscher Wirt⸗

schafts⸗ und Wehrkraft erwiesen haben. Man braucht nur

die Handelsregister⸗Eintragungen während des Krieges zu ver⸗ folgen, um zu sehen, wie viele tausende deutscher Frauen sich be⸗

mii ihre im Felde stehenden Männer zu vertreten und ihren

Geschäftsbetrieb im Gange zu erhalten. Wie viel größer wären die Schädigungen unserer Volkswirtschaft und wie viel höher die An⸗ . forderungen an die staatliche und städtische Hilfe, wenn nicht die vorbildliche Organisation des deutschen Handels die Heranziehung dieser Frauenreserven gestatten würde. 4 . Die Eingabe der Handelskammer untersucht dann den

nachteiligen Einfluß, den die mehr willkürlichen, wenn auch gutgemeinten Eingriffe von Regierung und Behörden auf manche Seite der Lebenshaltung gehabt haben und streift die überhasteten Einkäufe von Gemeinden, Proviantämtern,

allzu ängstlichen Hausfrauen usw.

Die Kammer bestreitet weiterhin nicht, daß ein gewisser Teil der Verkäufer sich nicht gescheut hat, den Nahrungsmittel⸗ verkehr zum Gegenstand der Ausbeutung zu machen, Vorräte zum Zwecke der Preissteigerung zurückzuhalten und für ihre Waren zum Teil geradezu wucherische Preise zu verlangen. Es gilt dies namentlich für Hülsenfrüchte, Obst, Gemüse, Fette usw. In der Hauptsache rührt dies aber daher, daß sich Personen, die in ihrem Berufe durch den Krieg mehr oder weniger aus⸗ geschaltet worden waren, in den Nahrungsmittelhandel hinein⸗ gedrängt hatten, um hier, namentlich bei der Deckung des gewaltigen Bedarfs von Heer und Marine im Zwischenhandel müöglichst hohe Gewinne zu erzielen. Jeder einsichtige Beobachter und Kenner der Verhältnisse wird der Forderung zustimmen müssen, daß solche wucherische und unredliche Handlungen Ein⸗ zelner mit der ganzen Strenge des Gesetzes bestraft werden. Immer aber sollte sich der Kampf nur gegen diese Einzelnen, nicht aber gegen die Gesamtheit eines Standes, wie es eben in dieser Kriegszeit mit Vorliebe gegenüber dem Handel geschieht, richten. Der Handelsstand als solcher ist keineswegs für die un⸗

ehrliche Handlungsweise Einzelner verantwortlich zu machen. Es muß gesagt werden, daß der berufsmäßige Handel gar nicht den

teil von den Preissteigerungen in dieser Kriegszeit hat, wie ihm fälschlicher⸗ und oft genug auch böswilligerweise nachgesagt wird. Denn einmal sind die Unkosten des Kaufmanns, wie bereits her⸗ vorgehoben, ganz erheblich gestiegen; sodann darf nicht übersehen werden, daß hohe Preise immer eine Verminderung des Um⸗ satzes zur Folge haben. Es ist daher auch nichts irriger, als zu behaupten, daß der Kleinhandel den Krieg als Konjunktur aus⸗ nutze. In Wirklichkeit hat der Kleinhandel nicht den ge⸗ ringsten Einfluß auf die Konjunktur. Er ist voll⸗ ständig abhängig von den ihm gestellten Preisen; er ist weder in der Lage, das Angebot zu vermehren, noch zu beschränken. Auch Ware vermag der Kleinhandel aus naheliegenden Gründen nicht in großen Mengen aufzuspeichern, um dadurch etwa Einfluß auf die Preisgestaltung zu gewinnen, Eben nur, weil der Kleinhandel mmeistens erst das sichtbare Endglied der Kette vom Hersteller bis zum Verbraucher ist, bei dem die hohen Preise in die Er⸗ scheinung treten, an denen er aber, wie gesagt, völlig unschuldig ist, fe der Schein gegen ihn. 1 a . Neben diesen Darlegungen mehr grundsätzlicher Art greift die Denkschrift der Handelskammer aus der Fülle des Materials zwei Beispiele heraus, die beweisen, wie das Mißtrauen 11 75 den Handel oft nur aus der Unkennt⸗ nis der wirtschaftlichen Zusammenhänge fließt. Es handelt sich um die Preise von Reis und Petroleum. 5 0 Eine Stadtverwaltung verkauft beispielsweise Reis mit 40 Pf., während der Kaufmann dafür 75 Pf. für das Pfund ver⸗ langt. Dieser natürlich 1 Preisunterschied findet seine 5 Erklärung darin, daß die Gemeinde den Reis von der Zentral⸗ Eeinkaufsgesellschaft aus den für diese Gesellschaft della en Mengen zu Preisen erhalten hat, die weit unter dem Einkaufs⸗ preis der ursprünglichen Erwerber lagen. Da diese beschlag⸗ nahmten Warenbestände nur an die Gemeinden, nicht aber an dir berufsmäßigen Wiederverkäufer abgegeben werden dürfen, ist der Kleinhandel, wenn er die Ware handeln will, auf die noch im freien Verkehre befindlichen Mengen angewiesen, wofür er aber selbst 68 Pf. bezahlen muß Wenn er dann 75 Pf, beim Ver⸗ kaufe nimmt, so ist dies in Anbetracht der durch die Zeitumstände erhöhten Betriebskosten kein unangemessener Nutzen. Dem Laien aber erscheint der Vergleich zwischen 40 und 75 Pf. nux auf seine Weise erklärlich, weil er eben den Zusammenhang der Dinge 1 kennt. Aehnlich liegen die Verhältnisse bei Petroleum, welches nur durch die Bemühungen des Handels mit großen Schwierigkeiten hereingeschafft und mit 56 Pf. vom Großhändler pverkauft wurde. Nachdem die Einfuhr des unentbehrlichen Roh⸗ und Leuchtstosses durch das Reich besorgt und durch die Zentral⸗

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stelle für Petroleumverteilung unter Ansetzung eines Höchstpreises von 32 Pf. verteilt wird, erscheinen naturgemäß die früheren 3 des Kleinhandels zu hoch, sind es aber in Wirklichkeit nicht gewesen.

Wir geben diese Beispiele wieder, weil ihre Kenntnis gerade auch für Gießener Verhältnisse von Nutzen sein muß.

Die Handelskammer gibt nach dieser Rechtfertigung des Handels der Ueberzeugung Ausdruck, daß es von einer Stadtverwaltung nur klug und weitschauend gehandelt ist, wenn sie ihre kaufmännische Betätigung unter Mitwir⸗ kung des ortsansässigen Handels vollzieht. Denn dadurch werde sie sich nur eine Steuerkraft erhalten, die im Haushalt einer Stadt von der allergrößten Bedeutung sei. Für diese Mitwirkung komme in Gießen mangels einer anderen Organisation die Ortsgruppe des Verbandes deut⸗ scher Großhändler der Nahrungsmittel⸗ und verwandten Branchen in Betracht. Dieselbe habe sich bereit erklärt, die Vermittlung der Waren, die der Stadt Gießen vom Kom⸗ munalverbande überwiesen werden, zu bestimmt vorgeschrie⸗ benen Preisen an die Kleinhändler bezw. das kaufende Publikum unter Belassung eines kleinen Nutzens für den Groß- und Kleinhändler zu übernehmen. 5

Wir empfehlen die von der Handelskammer gemachten Darlegungen der aufmerksamen Beachtung auch des kaufen⸗ den Publikums, aus dem heraus gerade in der letzten Zeit mancherlei zu hören war, was sich unter dem Gesichtspunkte des Vorstehenden einigermaßen anders ausnimmt.

*

n Nationalstiftung für die interblie⸗ benen der im Kriege Gefallenen. Der Geschäfts⸗ führende Ausschuß schreibt uns: Zum zweiten Male gehen wir in ernster Kriegszeit ins neue Jahr hinein. Unser Heer steht unerschüttert und siegreich da, zu neuen Opfern bereit, bis zum ehrenvollen Frieden. Da deißt es für uns hier im Heimatlande, derer mit Dank zu gedenken, die ihr Teuerstes für das Vaterland hingeben. Schmerz und Kum⸗ mer können wir ihnen nicht nehmen, aber materielle Sor⸗ gen. Die sonst ausgesprochenen Neujahrswünsche wollen wir in die Tat umsetzen und wollen nicht e daß es unsere heilige Pflicht ist, den Hinterbliebenen hilfreich zur Seite zu stehen. Daher gebet alle! Auch die kleinste Gabe wird mit Freude aufgenommen werden. Spenden nehmen die Landesausschüsse und deren Zahlstellen entgegen.

* Geburtsschein und Geburtsurkunde. Die Eltern, die zur Anmeldung ihrer Kinder in die höheren Schulen eines Geburtszeugnisses bedürfen, tun gut, sich statt des üblichen Geburtsscheines eine Geburtsurkunde ausstellen zu lassen, die nicht mehr kostet als der Geburts⸗ schein, im Gegensatz zu diesem aber in allen Lagen als

amt ausdrücklich eine Geburtsurkunde.

* Postbestellung am Neufahrstage. Am 1. Januar findet eine zweimalige Briefbestellung statt, am 2. Januar eine einmalige Brief-, Geld- und Paketbestellung. Der Schalterdienst ist wie an Sonntagen.

* Wiederergriffen. Die aus dem hiesigen Lager in der Nacht vom 20. zum 21. Dezember 1915 entwichenen englischen Kriegsgefangenen Leonard Landy, Artur Corher und Georges Davidon sind in der Nähe des Schießplatzes Wahn wieder ergriffen worden.

Kreis Alsfeld.

) Groß-Felda, 30. Dez. Der hier im Urlaub weilende Oberleutnant der Res. Dr. Rühl hatte sich in dankenswerter Weise bereit erklärt, in unserer Gemeinde einen Vortrag überden Stellungskrieg im Westen zu halten. Der Redner ent⸗ ledigte sich dieser Aufgabe vor einer überaus zahlreichen Zuhörer schaft, die sich im Saale des Gasthauseszur Traube eingefunden hatte. Eine Tellersammlung zugunsten des Roten Kreuzes ergab

25 Mark. Hessen⸗Nassau.

ra. Weilburg, 30. Dez. Der Sohn des Bülrgermeisters und Reichstagsabgeordneten Hepp-Seelbach wurde zum Leutnant besördert. Förster Schön wetter gelang es, in der Gemeinde jagd Freiensels einen Wilderer zu stellen und festzunehmen. Die Schußwaffe wurde ihm auf der Tat abgenommen.

ra. Aßlar(Dill), 20. Dez. Oberbriesträger a. D. Becker erhielt das Allgemeine Ehrenzeichen. ra. Aus dem Taunus, 30. Dez. Bei Ausgrabungen an der Haderhecke wurde neben mehreren Brandgräbern aus der Römerzeit eine größere Grube von nahezu 2,50 m Durch messer freigelegt. Man fand zahlreiche Feuersteine, Pfeilspitzen aus Feuersteinen, Reste von Bronzegegenständen, geschmolzenes Glas Und viele Eisengeräte..

Spielplan des Gießener Stadttheaters. Direktion: Hermann Steingoetter.

Samstag, den 1. Januar 1916 Jene abends Uhr (außer Abonnement), bei kleinen Preisen:Die selige Exzellenz. Ende 10% Uhr. Sonntag, den 2. Januar, nachmittags 81, Uhr, bei Volkspreisen: Kinder-Vorstellung: Ache und Gretel. Ende 5 Uhr. Abends Uhr, bet gewöhnlichen Preisen(ermäßigt): Der Juxbaron. Ende gegen 10¼ Uhr. Dienstag, den 4. Jan., abends 8 Uhr, bei Volkspreisen: Volks-Vorstellung:Kabale und Liebe. Ende nach 11 Uhr. Freitag, den 7. Januar, abends 8 Uhr, bei gewöhnlichen Preisen(ermäßigt), 9. Freitags-Abonne⸗ ment-Vorstellung:Die Großstadtluft. Ende nach 10 ¼ Uhr. Sonntag, den 9. Januar, nachmittags Uhr, bei kleinen Preisen:Der Juxbaron. Ende 6% Uhr. Abends Uhr, bei kleinen Preisen:Der Hypochonder. Lustspiel in 4 Akten von G. v. Moser. Ende 10 Uhr.

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Wirchliche Nachrichten.

Evangelische Gemeinde. 5 Gottesdienst. Silvester, den 31. Dezember. In der Stadtkirche. Abends 6 Uhr: Pfarrer Mahr.. In der Johanneskirche. 1 Abends 8 Uhr: Pfarrer Bechtols heimer. Neujahr, 1. Januar. Kollekte für die Armen. In der Stadtkirche. Vormittags 9/ Uhr: Pfarrer Schwabe.

Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die Martusgemeinde.

arrer S abe. Abends 5 Uhr: Pfarrer Mahr. 0 1 a . In der Johanneskirche. Vormittags 9 Uhr: Pfarrer Ausfel d. Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die 114 5 farrer Ausfeld. Abends 5 Uhr: Pfarrer Bechtolsheimer. Sonntag nach Neujahr, 2. Januar. In der Stadtkirche. Vormittags Uhr: Pfarrassistent Hoffmann. In der Johanneskirche. Vormittags 910 Uhr: Pfarrer Aus eld. Abends ½8 br: Bereinigung der konfirmierten männlichen Jugend der Johannesgemeinde. Am kommenden Sonntag, den 9. Januar, wird nach allen Gottesdiensten eine Kollekte für die Heidenmisstion erhoben werden.

Wartburg, evangel. Jünglings⸗ und männer⸗ verein. (Diezstraße 15.)

Ausweis dienen kann. Man verlange also auf dem Standes- ich

*

tag, den 4. Januar, abends 8 ¼ Uhr: Bibelstunde. Donnerstag,

den 6. Januar, abends Uhr: Leseabend. e Sonntags⸗verein für Mädchen.(Diezstraße 15 p.)

Jeden Sonntag nachmittag Zusammenkunst 5

Evangelischer Gottesdsenst. Sollar: Freitag, den 31, Dezember, abends 8 Gottesdienst. 5. Kirchberg: Neujahrstag, Samstag, den 1. Januar, vorm. 10 Uhr. Mainzlar: 1 5 nachm. Gollekte für die Ortsarmen.) Kirchberg: Sonntag, den 2. Januar, vormittags 10 Uhr. Lollar: Sonntag, den 2. Januar, nachmutags Uhr. Dekan Guß mann. Katholische Gemeinde. . Gottesdienst. Freitag, den 31 Dezember: 9 1 5 Uhr und abends 8 Uhr: Gelegenheit zur heil. eichte.

Uhr: Silvester⸗

7.

Samstag, den 1. Januar: Fest der Beschneidung.

Vormittags 6 Uhr: Gelegenheit zur. Beichte.

1 7 Sl. Messe.

5 8 Austeilung der hl. Kommunion, 5 9 Hochamt mit Predigt. g 5

1 Deil. Messe mit Predigt. Militärgotttesdienst. Nachmittags Uhr: Fest⸗Andacht mit Segen.

Nachmittags 5 Uhr und abends 8 Uhr: Gelegenheit zur

heiligen Beichte. ö 5 Sonntag, den 2. Januar. Vormittags 6 Uhr: l ee zur heiligen Beichte. 5 5 Messe. l 8 Austeilung der hl. Kommunion.

10 Hochamt mit Predigt.

19 11 Hl. Messe mit Predigt. Nachmittags Jungfrauenkongregation. Nachmittags 5* Uhr: Andacht.

Dienstag, und Freitag, abends 8 Uhr, ist Kriegsbittandacht. Freitag 7 Uhr ist Segensmesse.

Diaspora⸗Gottesdienst. Samstag, den 1. Januar: In Hungen Uhr. Sonntag, den 2. Januar: In Laubach 10 Uhr In Lich Uhr.

Für Rheumatiker und Neuralgieleidende.

Jabrelauge Schmerzen waren in 3 Tagen verschwunden.

Herr E. Kelch, Hagen, schreibt:Ich leide schon feit Jahren an Rbeumalismus und Blasenleiden und konnte vor lauter Schmerzen kaum noch auftreten. Da ich mir schon öfter alle möglichen Miktel batte kommen lassen, welche ost sehr teuer waren und rein gar nichts gebolsen batten, kauste ich mir eine Packung Togal, denn sagte mir:wenn es nicht hilft, dann ist nicht viel verloren. Das Resultat war so überraschend, daß ich es selbst kaum glauben konnte. Schon nach dem Gebrauch von 2 Tabletten konnte ich gehen und am nächsten Morgen konnte ich wie seit langen Jahren srei und unbehindert auftreten. Heute, am dritten Tage, fühle ich mich am ganzen Körper trotz des misergblen Wetters so wohl, daß es eine Freude ist. Ich kann daher Togal allen Leidensge⸗ jäbrten sehr warm empfehlen. Aehnliche Erfahrungen und noch überraschendere Erfolge erztelten viele andere, welche Togal nicht nur bet Rheumatismus, sondern auch bei Kopfschmerzen, schuß, Ischias, Schmerzen in den Gelenken, sowie bei gebrauchten. Alle Apotheken führen Togal⸗Table Best.: Acid. acet. salic. Chinin. Mg. Li.

5 eren ei Influenze tten.

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Amtlicher Teil. Nachtrag zu der Bekanntmachung,

betreffend Bestandserhebung von tiexischen und pflanzlichen Spinu⸗ stoffen und daraus hergestellten Web⸗, Wirk⸗ und Strickgarnen (Nr. W. M. 58/9. 15 R A) Vom 31. Dezember 1915.

Nachstehende Anordnungen werden hierdurch auf Ersuchen des Kriegsministeriums mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß Zuwiderhandlungen gemäß der Bekanntmachung über Vorratserhebungen vom 2. Februar 1915(RG Bl. S. 54) in Verbindung mit den Erweiterungsbekanntmachungen vom 3. Sep⸗ tember 1915(RG Bl. S. 549) und vom 21. Oktober 1915(RGBI. S. 684) bestraft werden. 5

5 Art. J. Meldepflichtige Gegenstände.

3 der Bekanntmachung Nr. W. M. 58/9. 15. K. R. A. wird dahin erweitert, daß vom 1. Januar 1916 an allmonatlich melde⸗ pflichtig auch sämtliche Vorräte der nachstehend näher bezeichneten tierischen Spinnstoffe und alle unter Verwendung der Spinnstoffe zu I. IV. hergestellten Web⸗, Wirk- und Strickgarne sind, und 0 in der in den amtlichen Meldescheinen vorgesehenen Ein⸗ teilung: f

J. Mohair, II. Kamelhaare, III. Alpaka, IV. Kaschmir, V. Zickelhaare, VI. Ziegenhaare, VII. Kälberhaare, VIII. Naber haare, IX. Fohlenhaaxe, X. Pferbehaare, mit Ausnahme von Schweif⸗ und Mähnenhaaren,

Meldepflichtig sind nur Vorräte einer jeden Gruppe der vor⸗

enannten Rohstoffe oder der unter Verwendung der Rohstoffe zu IV hergestellten Garne, die mindestens 100 Kilogramm be⸗

tragen. 5 Ark. II. Inkrafttreten. Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Verkündung am 31. De⸗

S8.

zember 1915 in Kraft. Fraukfurt(Main), den 31. Dezember 1915. Stellv. Generalkommando 18. Armeekorps.

Betr.: W der Rekrutierungsstammrolle für das Jahr

An den Oberbürgermeister zu Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. 5 Sie werden hiermit ersucht, mit der Aufstellung der Rekru⸗ tierungs⸗Stammrollen für 1916 sosort zu beginnen und dafür zu sorgen, daß diese bestimmt bis zum 17. Januar 1916 hier eintreffen. Die Bestimmungen der Wehrordnung in der Fassung vom 8. Dezember 1913(Regierungsblatt Nr. 3 von 1914), insbesondere die des§ 46 sind hierbei genau zu beachten. In Ihren Gemeinden, wollen Sie alsbald zur öffentlichen Kenntnis bringen, daß alle im Jahre 1896 geborenen Militär⸗ 18 sowie diejenigen, welche dieses Alter bereits über⸗ chritten, aber sich zur Musterung noch nicht gestellt haben, oder bei dem Kriegsersatzgeschäft zurückgestellt worden sind, und ent⸗ weder im hiesigen Kreis ihren dauernden Aufenthalt haben oder sich als Studierende, Schüler von Lehranstalten, Haus⸗ und Wirt⸗ schaftsbeamte, Dienstboten, Handlungsgehilfen, Lehrlinge usw. im Kreis Gießen aufhalten, sich zum Eintrag in die Stammrolle während der Zeit vom 3. bis 15. Januar 1910 bei der Bürger⸗ meisterei ihres Wohn⸗ oder Aufenthaltsortes zu melden haben, mit Ausnahme der bereits Eingestellten. 5 Bezüglich derjeni jen Militärpflichtigen, welche zurzeit vor⸗ übergehend abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Le oder Fabrikherren die Anmeldung zu vollziehen. Weiter weise darauf hin, daß es Ihre Pflicht ist, zu ermitteln, welche ilitärpflichtige etwa außer den in den Geburtslisten auf⸗ geführten oder sonst angemeldeten Personen in der Gemeinde vorhanden und gestellungspflichtig sind. Zutreffenden Falles wollen Sie diese zur Anmeldung anhalten. Es ist streng darauf zu achten, daß fämtliche in der Gemeinde geborenen Militäxpflichtigen mit Ausnahme der von diesen bereits früher gestorbenen in die Stammrolle aufgenommen

Sonntag, den 2. Januar, abends 8 Uhr: Vortrag. Diens⸗

werden. 15 Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle unter⸗ läßt, if nach 5 20, If der W. B. mit Gel ble 0 i 0 3 1

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