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(23/09/1915) 224. Zweites Blatt
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lichen stehen würde. Aber das ist Kulisse. Dahinter wird etwas

wos eines weilt,

Searag heute

witsch, oder der N i werde man an die Durchführung einesradikalen(2) Re⸗

erhalten. Ist dem Zaren, der als Gene⸗ ralissimus an der Schritt für Schritt zurückweichenden Front die Bürde der häuslichen Regentschaft zuviel? Soll das übermenschlich erweiterte Zarentum wieder abgebaut werden und eine Teilung der Gewalten eintreten? Der junge

ö. zählt erst elf Lenze. Er kann gar nicht regieren.

e soll es für ihn tun? Dahinter steckt natürlich eine Intrigue. Nein, zehn Ränke stecken dahinter. Man hört: Die enen werde an Stelle der erkrankten Zarin dem 5 inen Regentenzur Seite stehen. Dahinter tauchen aber

weitere Namen auf. Die eigentlichen Amtsgeschäfte werde ein erfahrener General, vielleicht Poliwanow, vielleicht Kuropatkin führen, dessen Name neuerdings gespensterhaft aus der Versenkung einer früheren Zeit hervortaucht. Also ein Militärdiktator für die inneren Staatsgeschäfte? Wozu aber die Regentschaft eines Knaben? Wozu der Beistand Maria Feodorownas, der Zarin⸗Mutter, dieser ruhelosen, ehrgeizigen Frau, deren unauslöschlicher Deutschenhaß sich seinerzeit während der deutschen Mobilmachung bei ihrem Abschied von Berlin so peinlich bemerkbar machte? Will sie ihre Rache dafür nehmen, daß man sie nicht mehr über Wir⸗ ballen nach Hause reisen ließ, sondern den Hofzug nach Dänemark abschob? Sie hat ihrem Deutschenhaß stets Aus⸗ druck gegeben, wann und wo sie nur konnte; sie war es, die ihren Gemahl unaufhörlich zur Russifizierung der Ost⸗ seeprovinzen anstachelte, deren Deutschtum ihr ein Dorn im Auge war; sie schaffte das deutsche Hoftheater in Petersburg ab, wo nur noch selten Gastspiele deutscher Truppen geduldet

wurden. Sie war es auch, die, wenn sie im Sommer mit dem Zaren in Kopenhagen weilte, ihren Deutschenhaß i fte, die ihre Schwester Alexandra und ihren er Albert Edward, den damaligen Prinzen, von Wales zielbewußt gegen Deutschland aufhetzte. Was plant diese dänische Prinzessin aus deutschem Blute gen das Deutschland, das ihren Plänen und Wünschen eine furchtbare Enttäuschung bereitet? Es heißt, nach der Einführung der Regentschaft des Zare⸗ rin⸗Mutter, oder eines Militärdiktators

sormplanes gehen, der u. a. in der Festsetzung strenger 8 estimmungen für die Schuldigen und in einer gründ⸗ Reorganisation der höchsten militärischen Stellen be⸗

ganz anderes aufgebaut, etwas moskowitisch⸗tückisches, ein

Staatsstreich etwa oder eine Palastrevolution. Mag Väter⸗

wieder vor⸗

chen an der Front sich hüten. Man wird ihm

machen, daß er nicht hier und zugleich dort sein könne,

daß das Volk den Nimbus einer abgeleiteten 8 se brauche

Zarenwürde

und daß die Regentschaft seines eingebore⸗

nuen Sohnes die denkbar beste Lösung des schwierigen Pro⸗

blems sei. und der beschwatzte Zar Urkunde unterschr

wird ahnungslos die eiben, die über Nacht zum Todesurteil

feiner letzten Zarenherrlichkeit werden kann. Das verdäch⸗

tigste an der mutter an die Stelle der erkrankten Die krank? Bisher hat

9 im Kriege AUustand wesentlich besserte. Mit der

575

. Zarskoje Selo, wo fast täglich der Zarewitsch⸗Lazarettzug

Aumelbung der besclagnahmten Gegenflände aus Kuyftt, Mies und Reinnickel

den Händen der 15 N

5 Nachstehend gebe ich nochmals die einschlägi der Verordnung vom 31. Juli 1915 sowie die

ganzen Sache ist die Meldung, daß die Zarin⸗

Zarin treten soll. Zarin soll also ausgeschaltet werden. Die Zarin ist also man während des Krieges das Gegen⸗ teil gehört. Die unglückliche Frau, die Märtyrerin von Zarskoje Selo, wie man sie mit Recht genannt hat, fand einen Wirkungskreis, der ihre Lage und ihren Fürstin Gedroyc zu⸗ beitete sie eifrig an der Einrichtung und Versor⸗

sammen ar n Lazaretts, des sog. Hoflazaretts von

gung eines eigene

des Grafen Schulenburg einläuft. Gemeinsam mit ihren ssch

beiden ältesten Töchtern, den Großfürstinnen Olga und Tatjana nahm sie einen Lehrgang in der Krankenpflege und war seitdem täglich, den baten absichtlich nur als Kran⸗ kenschwester kenntlich, im Lazarett tätig. Und diese Tätig⸗ keit soll auf ihren Gesundheitszustand den günstigsten Ein⸗ fluß ausgeübt haben. Hier hat Alexandra Feodorowna das furchtbare Leid vergessen, das der Krieg gerade ihr, der hessischen Prinzessin, bot. Und nun soll sie plötzlich krank und unfähig sein, ihrem Kinde in der nominellen schaft beizustehen? Soll der Leidenskelch, den sie schon vor dem Kriege bis zur Neige leeren mußte, ihr noch einmal gefüllt werden? Welches Geheimnis verbirgt sich unter der Regentschaftsmeldung? Der Krieg wird es vielleicht rasch aufbrechen. Der Krieg wird vielleicht auch mit diesen Plänen gründlich aufräumen. * Die Stimmung in Rußland.

Berlin, 22, Sept.(Priv.⸗Tel.) DerBerliner Lokalanzei⸗ ger meldet qus Stockholm: Wie hierher gemeldet wird, haben an⸗ läßlich der Vertagung der Duma in den nördlichen Vor⸗ städten von Petersburg und auf der Wiborger Seite Kundge⸗ bungen und Umzüge mit roten Fahnen stattgefunden. Die

Arbeit war in einem Drittel aller AAbrilen SAgeiellt. Aus Stadt und Cand. Gießen, 23. September 1915.

Auf dem Felde der Ehre gefallen. (Aus Hessen und den Nachbargebieten.)

Unteroffizter Wilhelm Meuser aus Büdingen. Gefreiter

Richard Kraft aus Dauernheim. Landsturmmann Karl Faber II. aus Dauernheim. Oberleutnant der Landw.-Kav. Karl Zimmermann, Landst.-Inf.⸗Ers.-Batl. 1 Worms. Landwehrmann Heinr. Lang aus Maar. Unteroffizler Emil Wiener, Juf.⸗Rgt. 115, aus Darmstadt. Landwehrmann Gg. Bickel, Inf.⸗Rgt. 254, aus Darmstadt. Musk. Karl Köhler, Inf.⸗Rgt. 222, aus Wahlen. Ers.-Res. Karl Hildebrandt, Inf.-Rat. 81, aus Storndorf. Krtegssreiwilliger Karl Ludwig Schneider, Inf⸗-Rgt. 221, aus Offenbach a. M. Landsturm⸗ mann Wilh. Stritzke, Landst.⸗Infs.⸗Batl. 4 aus Offenbach a. M. Musk. Otto Unkel, Inf.-Rgt. 251, aus Biedenkopf. Land- wehrmann Heinr. Krämer aus Kirchgöns. Musketier Wilh. Textor aus Kirchgöns.

*

* Deutscher Gruß. Aus Darmstadt wird uns ge⸗ schrieben: Nach Blättermeldungen wurde in diesen Tagen einDeutscher Militär⸗Gruß⸗ Verband mit dem Sitze in Rudolstadt gegründet, der auch die Genehmigung des Fürstlichen Ministeriums und des Stellvertretenden Generalkommandos des 11. Armeekorps erhalten haben soll. Demgegenüber ist es gewiß nicht ae darauf neuer⸗ lich wieder aufmerksam zu machen, daß bereits seit einigen Jahren für ganz Deutschland derAllgemeine Verein für deutschen Gruß besteht. Sitz des Vereins ist Darmstadt. Die Mitgliederzahl ist hier auf 2000 ge⸗ stiegen. Bis jetzt sind über dreißig Ortsgruppen angeglie⸗ dert: Anklam, Basel, Bassum, Bensheim, Bernburg, Berlin, Bremen, Deggendorf, Elberfeld⸗Barmen, Frankfurt a. M., Eöttingen, Großgerau, Großzimmern, Halle a. S., Heidel⸗ berg, Heppenheim, Herford, Hersfeld, Köln, Limburg, Mainz, Neubrandenburg, New York, Nienburg a. S., Pfungstadt, Posen, Saarbrücken, Seeheim, Stargard i. M., Stargard i. P., Trier und Worms. Einzelmitglieder sind in der ganzen Welt zerstreut, bis Java und Honolulu. Der Verein erstrebt die Einführung des deutschen Grußes(Anlegen der Hand an die Kopfbedeckung), so genannt, weil zuerst beim deut⸗

egent⸗sitz

sammelt. 5

(beiderseits und vor jedermann) der

ch auch vielfach in einnütziger Weise; so hat 8 Ortsgruppe gleich K ersten Kriegs⸗ monaten über 500 Mk. für die Kriegsfürsorge ge⸗ der hygienischen Seite der Grußfrage wurde der Verein übrigens zur Beschickung der Internationalen Hygiene⸗Ausstellung 1911 eingeladen, er war dort mit einer Sammlung historischer Bilder über Gruß und Kopfbedeckun⸗ gen, sowie Abbildungen von hygienischen Hüten vertreten, die sehr günstig beurteilt wurde. Hoffentlich bleiben wir beim deutschen Gruß vonEinzelstaatlerei verschont. 5 Landkreis Gießen. N r. Muschenheim, 22. Sept. Bei der ersten Kriegs⸗ anleihe wurde durch die hiesige Spar⸗ und Darlehenskasse nichts gezeichnet. Bei der zweiten Kriegsanleihe wurden e 24 Zeichnern 27000 Mk. gezeichnet, dabei war die Feldberei⸗ nigungsgesellschaft mit 10000 Mk. beteiligt. t aber bei Auflegung der dritten Anleihe waren es 60 Zeich⸗ ner mit einem Kapital von rund 42 000 Mk. Die Ge⸗ meinde beteiligte sich an der Reichsanleihe mit 3000 Mk. Kreis Schotten. 0

O Gonterskirchen, 22. Sept. In einem Lazarett ist der Landwehrmann Konrad Lind von hier seinen schweren, auf dem östlichen Kriegsschauplatz zugezogenen Wunden erlegen. Er ist das 14. Opfer, bas der Krieg unter den aus unserer Ge⸗ meinde ins Feld Gezogenen gefordert hat. 1

O Laubach, 22. Sept. Eine überaus reiche Obsternte wurde auch in unserer Gemarkung in diesem Jahre eingebracht. Bei den Obstversteigerungen an den Kreisstraßen waren die Preise so niedrig, daß viele Angebote nicht genehmigt wurden und das Obst von dem Kreis aus als Kelter⸗ und Tafelobst korb⸗ und zentnerweise verkauft werden soll. Dagegen wurden bei der städtischen Obstversteigerung am Montag durchweg höhere Preise erzielt, hauptsächlich für die Birnen, die sich durchschnitt⸗ lich auf 710 Mark pro Zentner stellten: Im ganzen ging auf der städtischen Obstversteigerung der Betrag von 1347 Mar ein.

Verordnung des Stellvertretenden General⸗ des 18. Armeekorps vom 31. Juli 1915, betreffend

vom 26. September bis 1. Oktober 1915

auf dem Stadthause, Zimmer 7, zu erstatten.

Die sriebenen Meldevordrucke sind im Stadthaus, Zim⸗

mer 7, sowie in den Brotmarkenausgabestellen zu erhalten. Letztere ud täglich den S Uhr

vormittags geöffnet. agnahmten Gegenstände bleiben bis auf weiteres in

können nicht mehr erfolgen, da die

geschlossen ist. 5 n Bestimmungen afbestimmungen

Die beschl

ieferungen

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städtische Metallabnahmest

5 8 2. Von der Verordnung betroffene Gegenstände. Klasse A. Gegensrände aus Kupfer und Messing:

1. 1 5 und Wirtschaftsgeräte jeder Art für Küchen und wie beispielsweise Koch⸗ und Einlegekessel, Marmeladen⸗ und Speiseeiskessel, Töpfe, Fruchtkocher, Pfannen, Back⸗

formen, Kasserollen, Kühler, Schüsseln, Mörser usw.;

2. ene Türen an Kachelöfen und Kochmaschinen bezw.

Herden:

3. Badewannen, Warmwasserschiffe, ⸗behälter, ⸗blasen, ⸗schlan⸗ gen, Druckkessel, Warmwasserbereiter(Boiler) in Koch⸗ 1 1 1 und Herden; Wasserkasten, eingebaute Kessel aller 5

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Klasse B. Gegenstände aus Reinnickel: 1. Geschirre und Wirtschaftsgegenstände jeder Art für Küchen und Backstuben, 5 ö wie beispielsweise Koch⸗ und Einlegekessel, Marme⸗ laden⸗ und Speiseeiskessel, Fruchtkocher, Servierplat⸗ 3 Backformen, Kasserollen, Kühler, Schüs⸗ seln usw.; 2. Einsätze für Kocheinrichtungen, wie Kessel, Deckelschalen, Innentöpfe nebst Deckeln an Kipptöpfen, Kartoffel⸗, Fisch⸗ und Fleischeinsätze usw. 7 Reinnickelarmaturen.

8 3.

Von der Verordnung betroffene Personen und Betriebe.

Von der Verordnung werden betroffen: 1. Handlungen, Laden und Installationsgeschäfte, Fabriken und Privatpersonen, die obengenannte Gegenstände erzeugen oder verkaufen, oder die solche Gegenstände, die zum Verkauf be⸗ stimmt sind, im Besitz oder in Gewahrsam haben;

Haushaltungen;

Hauseigentümer;

Unternehmungen zur Verpflegung fremder Personen, ins⸗

besondere Gast⸗ und Schankwirtschaften, Pensionate, Kaffee⸗

haus⸗, Konditorei⸗ und Küchenbetriebe, Kantinen, Speise⸗

1 aller Art, auch solche auf Schiffen, Bahnen

u. dergl.;

5. öffentliche(einschl. kirchliche und stiftische usw.) und prwate Heil⸗, Pflege- und Kuranstalten, Kliniken, Hospitäler, Heime, * Erziehungs⸗ und Strafanstalten, Arbeitshäuser U.

8 5.

N Meldepflicht.

Die von der Beschlagnahme Betroffenen haben unter Be⸗ nutzung des vorgeschriebenen Meldevordrucks eine Bestandsmel⸗ dung der beschlagnahmten, durch§ 2 gekennzeichneten Gegen⸗ stände an die mit der Durchführung Verordnung beauftragten

e

Vergebung.

dingungswege vergeben werden.

frei bis zum Eröffnungstermin

Hanau

zu dem Ministerialerlaß

f 1

bezogen werden können. Gießen, den 21. September 1915. Der Oberstaatsanwalt

Haunnummn

Hofmann.

Für das Großh. Provinzial-Arresthaus zu Gießen soll die Lieferung von 6000 Kilo ab⸗ getrockneter guter Speise⸗Kartoffeln im Ver⸗

Versiegelte Angebote und Proben sind kosten⸗

Donnerstag den 7. Okt. 1915, vorm. 10 uhr,

auf der Kanzlei Großh. Staatsanwaltschaft hier Justizgebäude, Zimmer Nr. 43 niederzulegen.

Die Vergebung erfolgt unter den in Anlage A vom 16. Juni 1893 ent⸗ haltenen allgemeinen und den von dem Unterzeich neten aufgestellten besonderen Bedingung auf der Kanzlei Großh. Staatsanwaltschaft ein⸗ gesehen und gegen Erstattung der Schreibgebühren

am Großh. Landgericht der Provinz Oberhessen.

Behörden innerhalb der von den letzteren festzusetzenden Frist ein⸗ zureichen. Nicht zu melden sind diejenigen Gegenstände, die be⸗ reits nach der Bekanntmachung betr. Bestandsmeldung und Be⸗ schlagnahme für Metall M. 1/4 15 K. R. A. vom 1. Mai 1915 der Meldepflicht unterlagen. 5

8 8. 5 Ausnahmen. 0

Ausgenommen sind mit dem beschlagnahmten Metall über⸗ zogene(z. B. galvanisch) und plattierte Gegenstände aus Eisen oder einem anderen nicht beschlagnahmten Metall.

Bestehen Zweifel, ob gewisse Gegenstände von der Verord⸗ nung betroffen sind, so kann eine Befreiung von der Beschlag⸗ nahme bewilligt werden. Ueber die Befreiung entscheidet die mit der Durchführung der Verordnung beauftragte Behörde end⸗

gültig. 1 5. 12.

Strafbestimmungen. a f Wer vorsätzlich die Bestandsmeldung auf dem e 8 nicht in der Finde rist einreicht oder wissent⸗ ich unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder den er⸗

lassenen Ausführungsbestimmungen zuwiderhandelt, wird mit Ge⸗

fängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehn⸗ tausend Mark bestraft. Auch können Vorräte, die verschwiegen sind, im Urteil für dem Staate verfallen erklärt werden. Fahr⸗ lässige Verletzung der Auskunftspflicht wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark, im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft. 5

Ferner wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft, sofern nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, wer das Verbot gemäß 88 4 und 5 dieser Verord⸗ nung u itt oder zur Uebertretung auffordert oder anreizt.

Gießen, den 21. September 1915. 7566 Der Oberbürgermeister.

f Keller.

N Verdingung. Für die Provinzial⸗Siechenanstalt Ober⸗ hessen in Gießen soll die Lieferung von ca. 800900 Ztr. guter Speisetartoffeln vergeben werden. Die näheren ieee liegen auf dem Verwaltungsbureau vom 30. September bis 2. Oktober 1915, von 3 bis 5 Uhr nachmittags offen, woselbst Angebote mit der KufschriftLieferung an Kartoffeln für die Provinzial-⸗Siechenanstalt versehen, bis zum Eröffnungstermin Montag, den 11. Oktober 1915, vorm. 10 uhr, einzureichen sind. 5 7556 D Gießen, den 21. September 1915. Direktion der Provinzial-Siechenanstalt.

Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Vermögen

en, die

des Wirtes Johannes Dutschmaun in Gießen

wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins

hierdurch aufgehoben. N Gießen, den 18. September 1915.

Großherzogliches Amtsgericht.

775*

7558 D

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