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Rundschau“ führt den Beweis, daß das Blatt einseitig geschädigt worden ist. Aenderungen sind vorgenommen worden, die den Sinn 1 verkehren. Besonders kraß ist ein Fall, wo ein Artikel des Generalstabschefs der Armee am 28. Mal der Schrift- leitung der„Täglichen Rundschau“ mit der Bitte um sofortige Veröffentlichung zugeschickt wurde, das Oberkommando aber Ein⸗ sendung verlangte und ihn verbot, bis schließlich die Veröffent⸗ lichung durchgesetzt wurde. Wenn man so gegen die„Tägliche 4 Rundschau“ vorgegangen ist, dann liegt die Schlußfolgerung nahe, wie gegen die sozialdemolratische Presse vorgegangen ist. Was man nicht zensieren kann, sieht man als militärische Angelegenheit an. Besonders straffe Saiten hat man in Rheinland und West⸗ falen angezogen. Dort ift es vorgekommen, daß Polizisten während der Drucklegung im Betriebe anwesend waren. Nach⸗ richten der Provinzpresse dürfen von jetzt ab nicht ohne Ge⸗ nehmigung nachgedruckt werden, dem„Vorwärts“ gegenüber wurde dieses Verbot schon seit Monaten gehandhabt. Jetzt sollen auch Veröffentlichungen über Verhängung der Präventivzensur, Verhaftungen und Haussuchungen nicht ungenehmigt gebracht werden; der„Vorwärts“ durfte das schon lange nicht. Die Reventlow, Zedlitz, Bassermann, Fuhrmann, Kleinhow, Stresemann durften in der Presse und in Versammlungen über Kriegs⸗ 6 ziele und Friedensbestrebungen sich auslassen, wäh⸗ 5 rend der„Vorwärts“ verboten worden ist, weil er die Kund⸗ gebung der sozialdemokratischen Fraktion wiedergab, die sich gegen Annexionen aussprach. Dagegen. konnte die Kundgebung
der nationalliberalen Partei von allen Berliner bürgerlichen Blättern wiedergegeben werden.(Hört! Hört!)— Der kommandierende General in Münster hat sogar in amtlichen Erlassen die Annexionspolitik vertreten. Wenn man die Redens⸗ arten des Abg. Paasche über Friedensziele als Phantastereien hinstellt, so wird das als Verstoß gegen den Burgfrieden geahndet, damit billigt die Militärbehörde diese Redensarten eines national⸗ liberalen Führers. Auf eine Beschwerde des Reichsver⸗ bandes der deutschen Presse über die Härten der Zensur hat das Kriegsministerium die Schuld auf die verschiedene Auffassung der die Zenfur ausübenden Persönlich⸗ keiten geschoben. Diese Offiziere, die, Gott ser Dank, von
der Politik nicht allzu 15 5 verstehen, sind zu bedauern, daß sie eine Art politischen Nachrichtendienst zu machen haben, während draußen auf dem Schlachtfelde Weltgeschichte gemacht wird. Kritisiert der„Vorwärts“ die„Post“ in ihren scharfmacheri⸗
schen Ausführungen, so erhält er eine Zuschrift von der Zensur⸗ behörde. Schreibt aber die„Post“ in einem Artikel über Jaures
am Schlusse: So schmiert er und ließ sich schmieren!(Pfui⸗Rufe
bei den Soz.)— so hat die Zensur nichts dagegen. Eine solche Niedrigkeit der Gesinnung ist nur möglich bei einem Blatte, das
so von den Schmiergeldern der Scharfmacherindustrie lebt. Die Zensur darf nur von Leuten ausgeübt werden, die etwas von der
1 Presse verstehen. Man darf aber keinen ausgesprochenen Partei— mann oder gar einen Zeitungsherausgeber damit betrauen.
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In Görlitz stellte der Zensor geradezu schändliche Anforderun⸗ gen an das dortige sozialdemokratische Parteiblatt in seinen Be⸗
richtigungen.(Vizepräsident Dove rügt den Ausdruck„schänd⸗ lich“) In Stettin wurde dem sozialdemokratischen Blatte mit Schließung gedroht, weil es einen Artikel über die Ziele der So⸗ zialdemokratie gebracht hat. Am schlimmsten ergeht es der so⸗ zialdemokratischen Presse in Rheinland ⸗Westfalen. Manchmal kommt bei den Strichen der Zensur auch ein unfrei⸗ williges Bekenntnis zur Wahrheit heraus. So verlangte ein Ge⸗ dächtnisartikel für Bebel, daß die berechtigten Forderungen der Arbeiter erfüllt werden müßten. Was dann kam, hatte der Zen⸗ sor gestrichen, und nun folgte hierauf der Satz:„Das darf nicht sein!“(Heiterkeit.)
Vielfach vertritt der Zensor ausschließlich die Interessen der Unternehmer, so namentlich in Kattowitz im oberschlesischen In⸗ dustriebezirk. Man 1 manchmal wirklich den Eindruck, als ob die Zensur dazu diente, das alte Sozialistengesetz wieder auf⸗ leben zu lassen. Staatssekretär Dr. Delbrück verurteilt mit aller Schärfe den Lebensmittelwucher. Wie steht damit aber ein Erlaß des Reichsamts des Innern im Einklang, der die Besprechung dieser Fragen als militärische Angelegenheit bezeichnet, wenn sie zu sehr den Charakter des Parteikampfes annimmt.(Hört! Hört! b. d. Soz.) Ein Volk, das so seine Aufgabe in diesem Riesen⸗ kriege erfüllt hat und eine Presse, die so ihrer Pflicht gerecht ge⸗ worden ist, brauchen sich keinen unwürdigen Maulkorb von der Zensur anlegen zu lassen. Das Treiben der Zensur ist letzten Endes eine Fronde gegenüber der Regierung.(Sehr
3 b. d. Soz.) Soll so die Freiheit aussehen, die uns der
eichskanzler für Deutschland versprochen hat? Wir verzichten auf einen solchen Dank, der ein Ausnahmegesetz gegen die Arbeiterklasse darstellt.(Beifall b. d. Soz.)
Staatssekretär Dr. Delbrück:
Ich bestreite mit aller Entschiedenheit, daß die Arbeiterklasse während des Krieges anders behandelt wird als die anderen l Wir alle hier im Hause und im Lande stehen voll 5 freudiger Anerkennung gegenüber der Hin⸗
gabe und den Leistungen der Arbeiter für das Vaterland. Wer das vergäße und in seinen Handlungen gegenüber den Arbeitern anders verführe als auf der Grundlage vollster Parität, würde sich gegen das Vaterland versündigen. (Zuruf b. d. Soz.: Das geschieht aber doch!)
Wir können den Belagerungszustand nicht entbehren und die damit zusammenhängende Beschränkung der Freiheit der Presse und des Vereinslebens. Wenn man bei Beginn des Krieges geglaubt hat, daß wir unter Umständen nach Beendigung der Mobilmachung die Bestimmung über den Belagerungszustand aufheben oder für Teile des Reiches außer Kraft setzen könnten, so hat man diese Auffassung mit Rücksicht auf den Gang des Krieges von 1870 gehabt. Die lange Dauer des Krieges, die Zunahme der Spionage, die Angriffe auf unsere Eisenbahnen, die Notwendigkeit, während des Krieges dauernd Truppen hin und her zu schieben, von einer Front zur andern, lassen es unbedingt erforderlich erscheinen, daß der öffentlichen Meinung
ewisse Beschränkungen auferlegt werden. Aber ich habe wieder⸗
Holt im Einvernehmen mit dem Reichskanzler und dem stell⸗ vertretenden Kriegsminister betont, daß die Beschränkungen der Presse und des Vereinslebens, die sich aus dem Belagerungs⸗ zustand ergeben, sich selbstverständlich in den Grenzen halten müssen, die nach Natur der Dinge absolut notwendig sind, und daß zu weitgehende Beschränkungen des Presse⸗ und Vereins⸗ wesens unerwünscht und unzulässig seien.
Der Reichskanzler ist der letzte, der einer Knebelung der öffentlichen Meinung das Wort redet. Eine Beschränkung der Preßaufsicht auf nur militärische Dinge ist nicht möglich, weil die militärischen Maßnahmen mit der Politik so eng verknüpft sind, daß man auch andere wichtige Aeußerungen unterdrücken oder ein⸗ schränken muß, wenn sie geeignet sein könnten im Ausland ein
unrichtiges Urteil über unsere Widerstandsfähigkeit, Lei⸗ stungen und Ziele hervorzurufen. Daran muß entschieden fest⸗ gehalten werden. Eine Nachprüfung der vorgetragenen Einzel⸗ fälle kann nicht erwartet werden. Sie entziehen sich der Verantwortlichkeit des Reichskanzlers und des stellvertretenden Kriegsministers. Der Reichskanzler trägt nur die Verantwortlichkeit dafür, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verhängung des Belagerungszustandes vorliegen, nicht ver⸗ antwortlich ist er für die Handlungen, die die kommandierenden Generale in Ausfluß von Machtvollkommenheiten getroffen haben, die in der allerhöch en Kommandogewalt liegen.
Selbst beim besten Willen, sich strikte an die vom Reichskanzler und stellvertretenden Kriegsminister aufgestellten Richtlinien zu halten, können die Anschauungen des einzelnen Zensors zu einer verschiedenartigen Handhabung der Presseaufsicht führen. Es ist von uns auch anerkannt worden, daß in einer Reihe von Fällen von den Zensurbehörden gegen alle Parteien Maßnahmen getroffen worden sind, die vielleicht besser unterblieben wären.
Aber es ist nicht angängig, einzelne kommandierende Generale unter 80 auf— 6 dienstlichen und außerdienstlichen Lebenswandel zu nennen. Wenn ein kommandierender General in der Zeit, in der er verabschiedet war, eine politische Tätigkeit ausgeübt hat, so hat er in Wahrnehmung eines staatsbürgerlichen Rechtes gehandelt. Wer vom Kaiser in eine so hohe Stellung berufen ist, von dem ist ohne weiteres anzunehmen, daß eine politische Betätigung, die ihm gestattet war, während er kein militärisches Kommando innehatte, nicht seine Unparteilichkeit, Gerechtigkeit und Unbefangenheit beeinträchtigen wird. Es mag auch der eine oder andere General keine glückliche Hand bei der Auswahl der Zensoren 3 haben. Soweit es zu unserer Kenntnis gekommen ist, haben wir Abstellung herbeizu⸗ führen getrachtet. Die größte Schwierigkeit liegt darin, eine Einheitlichkeit in der Handhabung aller auf den Artikel 68 der Reichsverfassung und aus dem preußischen Gesetz über den Belagerungszustand sich ergebenden Bestimmungen zu erzielen. 5 in Angelegenheiten meines Ressorts sind von den kommandierenden Generalen Anordnungen getroffen worden, die nicht meine Zustimmung finden. Diese Anordnungen haben viel⸗ fach gerade bei Ihnen eine warme, lebhafte Zustimmung gefunden. Wiederholt ist das soziale Empfinden der preußischen Generale ins Feld geführt worden. Das beweist, wie unrichtig es ist, diesen Männern Parteilichkeit vorzuwerfen.
Um eine gewisse Einheitlichkeit für die Presse und das Ver⸗ einsrecht zu erzielen, sind von den zuständigen Ministern und dem stellvertretlenden Kriegsminister Richtlinien festgelegt worden, um deren Befolgung ersucht worden ist. Inzwischen ist eine aller⸗ höchste Kabinettsordre ergangen, wonach ein Kriegspresse⸗ amt eingerichtet werden soll. Es soll die Zensurstellen über die militärischen und politischen Ereignisse und die Ziele der Politik auf dem Laufenden halten und sie so befähigen, ihr Amt verstän⸗ diger auszuüben. Die Presse soll mehr Auskünfte erhalten, um den Geist der Zensur mehr als bisher zu erfassen. Das Amt soll die Richtlinien der Zentralbehörden übermitteln und darüber wachen, daß ihnen Rechnung getragen und die Zensur einheitlich und gerecht gehandhabt wird. 1.
Es ist zu erwarten, daß außer der Vereinheitlichung auch eine Verbesserung der Verhältnisse eintreten wird.
Aus diesem Anlaß wollen Sie ersehen, daß alle bggzeiligten Stellen redlich bestrebt sind, die Uebelstände guf dem Gebiete der Handhabung der Presseaufsicht und der damit zusammenhängen⸗ den Bestimmungen über das Vereinswesen zu beseitigen, soweit das in ihrer Macht liegt, umsomehr, als wir im großen und gan⸗ zen der ganzen deutschen Presse ohne Unterschied der Partei das Zeugnis ausstellen müssen, daß sie nach bestem Wissen und Gewissen sich bemüht hat, sich in den Dienst des Vater⸗ landes zu stellen. Das stelle ich ohne Einschränkung fest. Hof⸗ fentlich werden die gaten Beziehungen, die zwischen Regierung und Presse im wesenklichen bestanden haben, durch die neuen An⸗ ordnungen noch gebessert.
Abg. Dr. Obkircher(Natl.):
Als das jüngste Mitglied des Hauses(Heiterkeit) möchte ich eine Bemerkung fast geschäftsordnungsmäßiger Art machen. Ich bin mit der größten Aufmerksamleit den Verhandlungen im Aus⸗ schuß und im Plenum gefolgt. Auch für den Reichstag ergibt die Kriegszeit schwere Aufgaben. Wir dürfen niemals aus dem Auge lassen, daß wir nicht unter uns sprechen, sondern vor einer großen Oeffentlichkeit, mehr noch als in Frie⸗ denszeiten, da das Ausland unsere Verhandlungen mit großem Interesse verfolgt. Aus diesem Gedanken heraus ist zu Beginn der Kriegstagung beschlossen worden, den Haushaltsausschuß zu verstärken, um dort Beschwerden und Klagen vorzubringen und von der Regierung Rede und Antwort zu erhalten. Ich habe das so aufgefaßt, 151 in den öffentlichen Verhandlungen nicht mehr auf. eiten und Kleinigkeiten eingegan⸗ gen werden sollte, damit die Verhandlungen eine gewisse Höhe bewahren und der Anschein vermieden werde, als ob wir sehr zu klagen hätten.(Sehr richtig!) Die Klagen über den Kriegs⸗ zustand sind erst in den späteren Abschnitten des Krieges aufge⸗ taucht, sie haben sich vermehrt und sind jetzt verstärkt zum Aus⸗ druck gekommen. Ein gut Teil der Klagen beruht darauf, daß das Gesetz mit dem Belagerungszustand ein altes, ehrwürdiges Er⸗ zeugnis der preußischen Gesetzgebung ist. Es ist zuzugeben, daß dies nun 64 Jahre alte Gesetz in vielen Beziehungen nicht in unsere Zeit paßt, daß es modernen Gesetzgebungsanschau⸗ ungen nicht gemäß ist.
Nach dem Kriege muß dieses Gesetz einer Revision unter⸗ zogen werden. Da; Gesetz erklart, daß mit Eintritt des Kriegs ⸗ zustandes die gesamte vollziehende Gewalt auf den Militär⸗ befehlshaber übergeht. an hat nun vielfach gesagt, darin liege eine Art Militärdiktatur. Diese Behauptung widerstreitet dem Wortlaut und dem Sinn und Geist dieses Gesetzes. Der Militär⸗ befehlshaber erhält keine anderen Befugnisse und Berechtigungen, als unsere Verwaltungsbehörden in Friedenszeiten haben. Auch der Militärbefehlshaber darf nicht contra und praeter legem handeln. Nur in einer Beziehung ist ihm die Gewalt eines Gesetzgebers übertragen. Nach§ db kann der Militärbefehls⸗ haber im Interesse der öffentlichen Sicherheit Vorschriften, Gebote und Verbote erlassen, auf deren Uebertretung Gefängnisstrafe bis zu einem Jahre steht, und zwar nicht nur gegen den Täter, sondern auch gegen den, der ihn zur Ueber⸗ tretung auffordert oder anreizt. Hier kann der Militärbefehls⸗ haber contra und praeter legem handeln. Im Kriege muß beine Gewalt vorhanden sein, die rasch zugreift und die Befolgung ihrer Gebote durch hohe Strafen erzwingen kann.
In ihrer Handhabung und Auslegung haben sich diese Be⸗ stimmungen mannigfach als unklar erwiesen. Schon die Fragen, wer militärischer Befehlshaber im Sinne des Gesetzes ist, steht nicht einwandfrei fest. Allerdings ist man bisher über alle diese Schwie⸗ rigkeiten hinweg gekommen, weil überall der gute Wille vorhanden war, sie zu überwinden. Allmählich hat sich zur communio opinio herausgebildet, daß die stellvertretenden kommandierenden Generale diese Militärbefehlshaber sind. Nicht nur die Bevölkerung und die Presse hat sich mit den Maßnahmen der Militärbehörde abgefun⸗ den, auch wenn. Erschwerung des einzelnen mit sich brachte, auch die Juristen haben sich von unnötigen theoretischen Erörterun⸗ gen frei gehalten und praktische Gesichtspunkte in den Vordergrund gestellt. Das Gleiche gilt von den Verwaltungsbehörden; es ist aber nicht gleichgültig, wenn sie vielfach so beiseite gesetzt werden, denn damit scheiden diejenigen Faktoren aus, die das ganze große Gebiet der Verwaltung als Spezzialisten betreiben und die intim⸗ sten Kenntnisse der Bedürfnisse der Bevölkerung besitzen. Sie wis⸗ sen am besten, wie die Vorschriften von der Bevölkerung auf⸗ genommen werden und wie sie wirken. In meiner Heimat sind im allgemeinen keine größeren Schwierigkeiten zwischen Militär⸗ befehlshabern und bürgerlichen Behörden vorgekommen.
Alle Verfügungen, die die Militärbehörden auf Grund des § hb erlassen, werden mit Gefängnisstrafen bedroht. Deshalb ist es zu wünschen, daß zunächst geprüft wird, ob sie nicht in der Lage sind, auf Grund bestehender Gesetze im Einvernehmen mit den Verwaltungsbehörden ohne Anwendung des§ 9b Vorschriften zu erlassen mit der Wirkung, daß ihre Uebertretung nur mit Haft oder Geldstrafe bedroht wird. Damit würde vielen Klagen ein Ende bereitet sein. Dann muß aber auch in jedem einzelnen Fall geprüft werden, ob eine solche Maßnahme auch wirklich nach§ 9b erlassen werden kann. Das ist nur zulässig im Interesse der öffentlichen Sicherheit. Hier geht man vielfach entschieden zu weit. So verbietet man das Anwerben ländlicher Arbeiter ohne Zustimmung ihres bisherigen Dienstherrn oder gar die Her⸗ stellung von Schlagsahne durch die Hausfrauen: die Uebertretungen müssen mit Gefängnis bestraft werden. Dazu kommt noch, daß alle diese Vergehen nach§ 9b vor das Landgericht gehören, und der Aufwand dieses Apparates steht häufig gewiß nicht im Einklang mit dem Sinne des Gesetzes. Da die Gefängnis⸗ strafe auch für Fahrlässigkeit angedroht ist, so wird vielen Per⸗
wurf Schiffer angenommen werden.
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zugefügt, denn es wird nun bon ihnen heißen, daß sie schon Gefängnis gewesen sind.. 5 Die Budgetkommission hat sich eingehend mit diesen Fragen beschäftigt und will an die Stelle der Gefängnisstrafe die Haft, und die Geldstrafe setzen und nur in schweren Fällen die Ge. fängnisstrafe aufrecht erhalten. In der gleichen Richtung bewegt sich der Antrag Schiffer. Der Bundesrat hat durch das Ermächtigungsgesetz seine Omnipotenz nur für wirtschaftliche Maß. nahmen erhalten. Hier wird sich aber eine wirtschaftliche Schädi⸗ gung schwer nachweisen lassen, und deshalb muß der Gesetzent⸗ In vielen Fällen wird die Haft oder Geldstrafe als genügende Sühne gegenüber den Ver⸗ fehlungen angefehen werden können. Wir sind hier nicht in der Beurteilung der Verfehlungen lax, aber wir wollen dem Gesetze die nötige Vewegungsfreiheit geben. In Bahern gilt das preu⸗ ßische Gesetz über den Blagrungszustand nicht, an seine Stelle tritt ein baherisches Landesgesetz von 1912, welches die entspre⸗ chenden Bestimmungen aus dem preußischen Gesetz übernommen hat. Wird das preußische Gesetz geändert, so ist es selbstverständ⸗ lich, daß auch das baherische Gesetz eine entsprechende Abänderung erfahren muß. Durch Reichsgesetz können wir allerdings eine solche Aenderung nicht aussprechen.. 5 5
Hoffentlich werden die verbündeten Regierungen uns durch den Mund des Staatssekretärs erklären, daß sie dem Gesetz⸗ entwurf, wie er hier vorliegt, ebenfalls zustimmen. Dadurch würde vielen berechtigten Klagen entgegengetreten werden, die jetzt in weite Kreise des Volkes eine e und berechtigte Miß⸗ stimmung hrvorgerufen haben.(Beifall.)
Staatssekretär im Reichsjustizamt Lisco:
Ich werde sehr gern bereit sein, zur Beseitigung der aus dem Belagerungszustandsgesetz sich ergebenden Mißstände die An⸗ nahme des Initiativantrages bei den Regierungen zu befürworten; ebenso bin ich bereit, wenn der Antrag Gesetz werden sollte, dafür einzutreten, daß Vergehen gegen§ 9b durch Strafbefehl erledigt werden können.(Beifall.)
Ein Schlußantrag wird gegen die Sozialdemokraten ange, 5 nommen. 1
Abg. Dittmann(Soz., zur Geschäftsordnung): Jufolge des Schlußankrages können wir unsere Beschwerden nicht mehr vorbringen. Ich habe den Eindruck, daß man die Wahrheit verbergen will. Der Schlußantrag ist eine Illohalität gegen meine Fraktion.(Unruhe.) 5 15
Präfident Dr. Kaempf:.
Das dürfen Sie nicht sagen; ich rufe Sie zur Ordnung. Der Antrgg Schiffer wird in erster und zweiter Lesung angenommen, ebenso die Entschließungen des Haushaltsaus⸗ schusses, der sozialdemokratische Antrag wird abgelehnt. Als der Präsident vorschlägt, sogleich in die dritte Lesung einzutreten, meldet sich Abg. Dittmann zum Wort, worauf Abg. Bassermann(Natl.) gegen die sofortige Vornahme der 3. Lesung Widerspruch erhebt. Die dritte Lesung bleibt damit bis zum Herbst aufgeschoben. a 5 151 1
die Jamilienunlerslützung.
Nach einem Antrag Erzberger(3tr.) soll die Familien ⸗ unterstützung noch drei Monate über den Zeitpunkt hinaus weitergewährt werden, von dem an die Hinterbliebenen⸗Unter⸗ stützung beginnt. 1 1
Abg. Dove(Vp. K Der Antrag ist ein großer Fortschritt, er entspricht dem
Gnadenquartal. Staatssekretär Dr. Helfferich:
Der Antrag bedeutet in der Tat einen enormen Fortschrikt. Wenn der Abg. Stadthagen dagegen Bedenken hat, so handelt er wie ein Mann, der einen mageren Prozeß einem fetten Vergleich vorzieht. 7„
Der Antrag wird einstimmig in allen Lesungen und in der Gesamtabstimmung angenommen. 5.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
die Vertagung. Staatssekretär Dr. Delbrück verliest die kaiserliche Botschaft, durch die der Reichstag bis zum 30. November vertagt wird.
Präsident Dr. Kaempf t::
Mit der Einmütigkeit, auf die wir stolz sind,— die Gedanken gerichtet auf unsere und unserer Verbündeten tapferen Soldaten, Offiziere und Heerführer, die zu Wasser und zu Lande, auf ihren Flugzeugen und in ihren Luftschiffen ihr Leben einsetzen für deut⸗ sches Recht und deutsche Ehre; die Gedanken gerichtet auf das Vaterland, dem gegenüber alle anderen Rücksichten verstummen—, hat der Reichstag die Mittel bewilligt, die erforderlich sind, um diesen großen Existenzkampf kraftvoll weiter zu führen.
Während wir hier unsere Maßnahmen beraten haben, durch die aller Welt kund getan ist, daß das deutsche Wirtschaftsleben den Stürmen dieses gewaltigen Völkerringens vollauf gewachsen ist, haben unsere und unserer Verbündeten Kanonen und Sturm. kolonnen vor Kowno, Nowo⸗Georgiewsk und Brest⸗Litowsk eine Sprache geredet, die auch von unseren Feinden nicht mehr miß⸗ deutet werden kann.(Beifall.)
Dem großen Entscheidungskampf tritt Deutschland ohne Ueber hebung, aber im Gefühle der Stärke, mit dem Vertrauen entgegen daß unsere und unserer Verbündeten ruhmreichen Siege die Be⸗ endigung des Krieges beschleunigen werden.(Beifall.) 1 erheißungsvoll klingen an unser Ohr die Worte, mit denen der Kaiser seiner Zuversicht Ausdruck gegeben hat, daß das deutsche Volk die im Kriege erlebten Läuterungen treu bewahren, auf er⸗ probten alten und vertrauensvoll betretenen neuen Bahnen weiter in Bildung und Gesittung rüstig vorwärts schreiten wird. Ver⸗ heißungsvoll möge auch die Inschrift klingen, die auf Anregung und unmittelbaren Antrag des Herrn Reichskanzlers, dem wir dafür Dank schuldig sind, an diesem Hause nunmehr lauten wird;
ere Dem deutschen Volke!
E. (Lebhafter Beifall.) e 1 Vor hundert Jahren ist das deutsche Volk besungen worken als das Land der Wahrheit, der Zuverlässigkeit und der Treue. Qeöge Deutschland jetzt darüber hinaus besungen werden als das Land, das durch die 1 Opfer an Gut und Blut, an der Blüte der Jugend und des Mannesalters sich das Recht erkämpft hat, ein Hort des Friedens zu sein für sich selbst, ein Hort des Friedens für die ganze Welt.(Großer Beifall.) ö In dem unerschütterlichen Vertrauen, in dem u lichen Glauben an Deutschlands und seiner Verbündeten Zu trennen wir uns mit dem Rufe: Seine Masestät der Deu Kaiser, Volk und Vaterland leben hoch!„He ö Alle Parteien haben die Rede des Präsidenten stehend ange⸗ hört, in das dreimalige Hoch stimmt 22 ganze 2 e E. schluß eines Teiles der Sozialdemokraten lebhaft ein. 15 Schluß 4 Uhr. 1 5 0„ 1„5 J K A.
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sonen, die mit Gefängnis bestraft werden, ein schwerer Schaden!


