Nr. 202
Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.
Die„Gießener Familienblätter werden dem „Anzeiger“ viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisblatt für den Ureis Gießen“ zweimal wöchentlich. Die„Landwirtschaftlichen Seit⸗ fragen“ erscheinen monatlich zweimal.
Gieße
165. Jahrgang
ner Anzeiger
General⸗Anzeiger für Gberhessen
Samstag, 28. August 1915
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.
Schriftleitung, Geschäftsstelle u. Druckerei: Schul ⸗
straße 7. Geschäftsstelle u. Verlag: 51, Schrist⸗
leitung: 112. Adresse für Drahtnachrichten Anzeiger Gießen.
Mb. Deutscher Reichstag.
20. Sitzung, Freitag, 27. August 1915. 5 Am Bunderatstisch: Dr. Delbrück, Lis co, Dr. Helffe⸗ Präsident Dr. Kaemp erb i i i 5 f ee die Sitzung um 11 Uhr
die Aenderung des Reichsvereinsgesetzes.
Der Gesetzentwurf zur Aenderung des Reichsbereinsgese es steht 85 zweiten Beratung. 5 5 15 er Entwurf verdankt Anträgen aus dem Hause seine Ent⸗ stehung. Es handelt sich dabei: 1. um eine Neubestimmung des Begriffes der politischen Vereine und die ausdrückliche Heraus⸗ nahme der Verufsvereine(Gewerkschaften) aus diesem Begriff. Nach 8 3 muß ein politischer Verein einen Vorstand und eine Satzung haben. Nach dem neuen Entwurf soll hinzugefügt wer⸗ den:„Nicht als politische Vereine gelten Vereine von Berufs⸗ e 920 e 1 Berufe und Standes⸗ „ auch wenn sie zur Verfolgung ihrer Zwecke politische Gegenstände in Versammlungen N 5 3 N
2. Der sogenannte Sprachenparagraph soll gestrichen werden. Damit würde die Vorschrift fallen, daß die Verhandlungen in öffentlichen Versammlungen in deutscher Sprache zu führen sind.
3. Das Verbot der Teilnahme von Personen, die das 18. Le⸗ bensjahr noch nicht vollendet haben, an politischen Vereinen und Versammlungen, soll ebenfalls gestrichen werden.
In der Kommission hatte sich die Regierung mit der Heraus⸗ lassung der Gewerkschaften aus dem Begriffe der politischen Ver⸗ eine einverstanden erklärt; zu den beiden anderen Punkten hatte sie noch nicht Stellung genommen.
Berichterstatter Abg. Müller⸗Meinigen(Vp):
Wir haben die Ausführungen des Reichskanzlets über die Polenfrage gehört. Danach muß das deutsche Volk hoffen und wünschen, inden Polen für die Zukunft den natürlichen Bundesgenossen gegen die russische Gefahr zu finden. Deshalb glaubt die Mehrheit des Ausschusses und des Hauses den sogenannten Polenparagraphen nicht mehr aufrecht erhalten zu können und empfiehlt die Streichung der Bestimmung.
Eine der strittigsten Fragen des Reichsvereinsgesetzes war das Gebiet der Gewerkschaften. Der Beschluß zu§ 8 ist eine Ver⸗
trauenskundgebung für die deutschen Berufs⸗ vereine im weitesten Sinne des Wortes, sowohl der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer, deren Leistungen während des Krieges sich die gräßte Achtung erworben haben. Daran schließe ich zwei Wünsche an: möchten Verwaltungsbehörden und Gerichte die Be⸗ schlüsse auch beachten und möchte ferner auch die Regierung durch Annahme der Beschlüsse zum Begriff der Berufsvereine dem Streit um das Vereinsrecht der Gewerkschaften endlich ein Ende bereiten. Nach der Ueberzeugung der Mehrheit wäre das zum Wohle des Burgfriedens und zum Wohle der Arbeitsgemeinschaft aller Parteien gerade in dieser schweren und ernsten Zeit.(Beifall.)
Abg. Dr. Junck(nl.):
Die Herausnahme der Berufs- und Standesvereine, wobei wir ja besonders an die freien Gewerkschaften denken, aus dem Vereinsgesetz begrüßen wir mit lebhafter Freude. Wir verkennen nicht, daß diese Gesetzesänderung in das große Gebiet der Neu⸗ ordnung unserer inneren Politik gehören würde, die der Reichs⸗
Hhanzler nach dem Friedensschluß in Aussicht gestellt hat. Wenn wir jetzt s. diese einzelne Bestimmung gutheißen, dann tun wir das, weil es uns ein Anliegen ist, denen die Hand zu reichen, die dazu bereit sind, und um damit zu zeigen, daß es uns ernst mit dem Entschlusse ist, an dem Neubau unseres Volkslebens mitzuarbeiten. Die Arbeiter⸗Berufs⸗ vereine haben die Unterstellung unter das Vereinsgesetz schwer empfunden. Mag diese Empfindung auch zuweilen übertrieben gewesen sein— genug, sie bestand. Die Gewerkschaften haben sich in diesem Krieg national bewährt, undes gebührt ihnen dafür der Dankder Nation. Der Zeitraum, während dessen sie sich bewährt haben, läßt dar⸗ über ein endgültiges Urteil zu. Wir sind auch der Ansicht, daß die Herausnahme der Berufsvereine aus dem Vereinsgesetz eigentlich dem wahren Willen der Gesetzgeber, des Reichstags und der Re⸗ gierung entspricht und daß der Zopf, den wir jetzt abzustreifen uns anschicken, eigentlich erst von der Praxis der Verwaltungs⸗ und Recht sprechenden Behörden geflochten worden ist. Häufig hat der
Irxtum obgewaltet, es ginge durch gewerkschaftsfreundliche Praxis das Vaterland verloren. Wir ergreifen mit Freuden die Gelegen⸗ heit, einen wirklichen Schritt vorwärts zu tun, um der bisherigen Uebung ein Ende zu machen.
Auch für die Jugendlichen wird Wesentliches ge⸗
wonnen werden. Sie können in öffentlichen Versammlungen . über ihre Arbeitsbedingungen unterrichtet werden und darüber mitberaten, selbst wenn dabei auch einmal das politische Gebiet berührt wird. Das ist nicht unberechtigt. Das Kind der un⸗ bemittelteren Volksklassen wird ja frühzeitiger ins Leben hinaus⸗ gestoßen, als das der bemittelten Kreise, über dem länger die 1 Hand des Vaters waltet, woraus sich natürlich eine längere 5 Unselbstäudigkeit und Abhängigkeit vom Vaterhause ergibt. Bei den Kindern der unbemittelteren Volkskreise besteht das Bedürfnis, die Jugendlichen über ihre Arbeitsbedingungen und die Kreise ihrer Arbeitsgenossen zu unterrichten.. 8 Um so mehr müssen wir uns wundern, daß die Mehrheit auch den§ 17 und damit die letzte Schranke beseitigen will, die die Jugendlichen von den eigentlichen politischen Versamm⸗ lungen fernhält. Hier gehen wir nicht mit, und zwar aus tiefster innerer Ueberzeugung, daß wir unserer Jugend damit eine wirkliche Wohltat nicht erweisen können. Wir streben alle nach der Wehrfähigkeit unserer Jugend, körperlicher und geistiger. Diese Wehrfähigkeit wird auf andere Weise erworben, als in der
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1 11 ungesunden Luft der Volksversammlung. Es lietzt kein Bedürfnis
vo. unreife Burschen— ich sage das nicht von oben 3 war ficbst einer— Seiten nach dem fem eg eines zufällig neben ihnen stehenden älteren Parteigenossen si an den Brabos beteiligen oder die vorschriftsmäßige Unruhe erzeugen, wenn der Gegner etwas Unbequemes sagt. Wir brauchen uns darüber nichts vorzumachen. Davor möchten wir die Jugend bewahren. Wenn wir die Vertreter der deutschen Pädagogik be⸗ * fragen würden, so würden wir wohl ein einstimmiges Zeugnis in diesem Sinne bekommen. Die Zulassung in öffentliche Ver⸗ sammlungen lehnen wir ab. 1 f Ablehnen müssen wir aber auch einen Ein⸗ griff in die Sp;. Pon einer Ueber⸗ schätzung der sachlichen Bedeutung des 5 12 des Vereinsgesetzes ist bei uns nicht die Rede. Wenn die Entwicklung der Dinge den von
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uns erhofften Verlauf nimmt, werden wir auch bereit sein, an einer Aenderung der Sprachengesetzgebung mitzuwirken. Was insbesondere die Polen angeht, so schließen wir uns der Anerken⸗ nung und Bewunderung des Reichskanzlers für die Energie und
Leidenschaft, mit der sie ihre nationalen Bestrebungen verfolgen,
durchaus an. Aber jetzt, wo die Dinge noch im Fluß sind, ist nicht die richtige Zeit, mit der bisherigen Gesetzgebung aufzuräumen. Weite Kreise unseres Volkes würden ein plötzliches Zurückgehen in diesem Punit falsch verstehen und in ihrer nationalen Energie nachlassen. Wir wollen auch in dem Zeitpunkt der Umwertung aller nationalen Werte nicht als die schlechten Spieler da⸗ stehen, die ihre besten Trümpfe vorher aus der Hand gegeben haben. Beschweren Sie doch nicht das Schiff mit einem Ballast, bevor es den Hafen erreicht. Wenn die Bestim⸗ mungen über den Sprachenparagraphen und die Jugendlichen bleiben, so würden wir zu unserm Bedauern nicht für das ganze Gesetz stimmen können, so gern wir uns an dem Vertrauensvotum für die Berufsvereine beteiligen möchten.(Beifall.)
Abg. Dr. Landsberg(Soz.):
Mein Vorredner scheint zu glauben, daß wir Säuglinge in unsere politischen Versammlungen hereinbringen wollen(Heiter⸗ keit); wir wollen uns keine Knabenchöre angliedern lerneute Heiterkeit). Warum will man denn den Jugendlichen die 58 nahme an den politischen Versammlungen berbieten, während si ungestört politische Zeitungen lesen können, was zweifellos einen viel nachleiligeren Einfluß auf sie ausübt. Wegen des Miß⸗ 115 der Praxis, die Beteiligung der Jugendlichen nicht nur an
erufsvereinen, sondern auch an Turnvereinen usw. zu verhin⸗ dern, muß dieser Paragraph fallen. Warum will der Abg. Dr. Junck die Hand nur den Gewerkschaften, nicht auch den polnisch, 1 7 französisch sprechenden Deutschen reichen? Der
pra und darf diese große Zeit nicht überdauern. Für Ausnahmegesetze ist jetzt weniger Raum als je! Der Abg. Dr. Junck will für den späteren politischen Kampf die besten Trümpfe in der Hand behalten. An Fragen der Gerechtigkeit gehe ich mit der Schlauheit des Kartenspielers nicht heran.(Sehr gut! b. d. Soz.) Man will doch innere Streitigkeiten beseitigen. Das hat man doch selbst von so entgegengesetzten Seiten gesagt, wie es der Herr Reichskanzler und der Abg. Bassermann sind. (Heiterkeit.) Beweisen Sie Ihren guten Willen durch die Tat.
(Beifall.) Staatssekretär Dr. Delbrück:
Entgegen der bisherigen Gepflogenheit der verbündeten Re⸗ gierungen habe ich diesmal in der Kommission bei der Beratung eines Initiatwantrages dieses Hauses durch einen Kommissar eine Erklärung abgeben lassen. Gründe besonderer Art lassen es mir zweckmäßig erscheinen, mich auch an der Aussprache im Plenum zu beteiligen. Die Forderungen dieses Gesetzentwurfes gehören zu der großen Gruppe, die wir als Neuorientierung der inneren Politik nach dem Kriege bezeichnet haben. Aus diesem Programm kann man nicht einzelne Punkte herausgreifen, das kann erst nach dem Kriege erledigt werden.(Abg. Heine[Soz.]: Das heißt also: ad calendas graecas vertagen) Es handelt sich hier um die um⸗ strittensten Fragen der letzten 10 Jahre. Die verbündeten Regie⸗ rungen und der Reichskanzler können es nicht für zweckmäßig halten, in dieser Zeit dieses heiße Eisen in die Hand zu nehmen. Die Reichsleitung ist grundsätzlich bereit, den Wünschen auf eine angemessene Freistellung der Gewerkschaften von den Bestimmungen des Vereinsgesetzes zu entsprechen. Ich beziehe mich auf die frühere Erklärung hierüber. Ich kann aber nicht versprechen, daß ein entsprechender Gesetzentwurf zur Abänderung N10 3 schon im No⸗ vember vorgelegt wird(Hört, hörtl), weil ich nicht weiß, wie die Kriegslage sich im November gestaltet hat, und ob wir uns dann schon über die Neuorientierung unterhalten können. Die ver⸗ bündeten Regierungen haben zu dem Initiativantrag des Reichs⸗ tages noch nicht Stellung nehmen können mit Rücksicht auf die starke Belastung mit laufenden Arbeiten des Krieges und der damit zusammenhängenden gesetzgeberischen und Verwaltungs⸗ maßnahmen. Die Erklärung meines Kommissars in der Kom⸗ mission ist mit ausdrücklicher Billigung des Reichs⸗ kanzgzlers und der in Betracht kommenden preu ß i⸗ schen Ressorts erfolgt.(Hört, hört!) Sie können versichert sein, soweit dafür die bei diesen Erklärungen beteiligten Personen in Frage kommen, wird Ihnen im gegebenen Augenblick rechtzeitig eine Vorlage gemacht werden.(Beifall.) 5
Abg. Becker⸗Arnsberg(Zentr.):
Der 8 8 des Vereinsgesetzes muß eine solche Form erhalten, daß allen Auslegungskünsten einer den Gewerkschaften
nicht wohlwollenden Bureaukratie ein Riegel vorgeschoben wird.“
Die Gewerkschaften find dankbar für die anerkennenden Er⸗ klärungen vom Hause und vom Regierungstisch heute und früher, und hoffen, daß nun auch die Gewerkschaften in Zukunft ent⸗ sprechend behandelt werden. Wir sind von jeher Gegner des Jugendlichen⸗ und des Sprachenparagraphen gewesen und stimmen deshalb auch jetzt für die Aufhebung dieser Paragraphen. Wenn Jugendliche mit 17 Jahren ins Feld ziehen können, wenn junge Leute von 18 Jahren Offiziere werden können und jetzt im Kriege die Führung über ältere erwachsene Leute bekommen, dann können sie auch wohl sich an 15 8 Versammlungen 10 und auch einmal Bravo! und Sehr richtig! rufen.
(Beifall.) Abg. Freiherr von Gamp(Rp.):
Die Aenderung des Vereinsgesetzes kann zurzeit keine prak⸗ tische Bedeutung haben. Jetzt sind nicht Bundesrat und Reichs⸗ tag, sondern die kommandierenden Generale maßgebend. Der Sprachenparagraph ist ein Kompromiß, an dem wir festhalten. Wer davon zurücktritt, muß das auch begründen. Zentrum und Sozialdemokraten sind allerdings nicht gebunden. Wenn die Verwaltungsbehörden wirklich bei der Auslegung des Vereinsgesetzes gegenüber den Gewerkschaften der Absicht des Gesetzgebers zuwiderhandeln und dadurch eine Abänderung des Gesetzes notwendig wird, so muß uns doch das hierzu nötige Material vorgelegt werden. Es wäre bedenklich, wenn man etwa nach dem Kriege in Elsaß⸗Lothringen die Erörterungen der Friedensbedingungen und Ziele in französischer Sprache ge⸗ statten würde. 4
Abg. Dr. Müller⸗Meinigen(Bp.):
Wir werden nur gegen die Aufhebung der Jugendlichen⸗ Bestimmung sein. Die Klagen, die der Abg. 1 vorge⸗ bracht hat, werden bereits durch die Abänderung des 9 3 beseitigt. Mißbräuche find natürlich immer noch möglich, denn es wird immer bösartige und törichte Landräte geben. Bei der Schlußabstimmung werden wir für die ganze Novelle stimmen,
weil sie im ganzen einen großen politischen Fortschritt darstellt.
enparagraph e ist ein Zeichen der Schwäche
Einmal muß doch in der inneren Politik der Anfang gemacht wer⸗
den.(Sehr richtig!) Solche Kompromisse wie das von 1908 können nicht ewig Geltung haben. Wenn der Reichskanzler unter dem Druck der jetzigen Verhältnisse in der Polenfrage seine Meinung geändert hat, dann könnte eigentlich auch der Abg. v. Gamp es tun. Das deutsche Volk braucht keine politische Bevor mun⸗ dung, es hat seine Großjährigkeitserklärung in bezug auf das Vereins⸗ und Versammlungsrecht in einer geradezu weltgeschicht⸗ lichen Weise von neuem bekundet. Die Hauptsache wird sein, daß auch die preußischen Landräte und die sächsischen Verwaltungs⸗ beamten bei der Anwendung der neuen Bestimmungen der neuen Zeit Rechnung tragen. Hoffentlich kommt bereits in der November, tagung eine entsprechende Vorlage.
Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück:
Praktische politische Erwägungen sprechen dagegen, jetzt eine einzelne Frage aus dem Komplex dieses Gebietes herauszugreifen. Selbft wenn das Vereinsgesetz nach den vorgetragenen Wünschen geändert würde, so könnten doch während des Belagerungs⸗ zustandes die kommandierenden Generale die Bestimmungen außer Kraft setzen. Im großen und ganzen ist die Verwaltungs⸗ praxis während des Krieges so gestaltet gewesen, daß die Gewerk⸗ schaften damit auskommen. Eine Aenderung würde jetzt nur akademische Bedeutung haben. Wertvoll muß für Sie sein die bestimmte Zusage des Reichskanzlers, nach Herstellung glücklicher Verhältnisse dem Gesetz eine Gestalt zu geben, die dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers Rechnung trägt. 5
Abg. Dr. Oertel(kons.):
Possierlich und betrüblich ist es, daß einer der Väter des Gesetzes an der allmählichen Tötung seines Kindes sich beteiligt. Unser ablehnender Standpunkt bezieht sich auf das ganze Gesetz. Die Herausnahme der Berufsvereine aus der Be⸗ griffsbestimmung der politischen Vereine halten wir weder für ge⸗ boten noch für kunlich. Selbst wenn wir sie für nötig erachteten, würden wir den Zeipunkt nicht für richtig halten. Man soll ruhig bis nach dem Kriege warten. Die Be⸗ stimmungen über den Gebrauch fremder Sprachen in der öffent⸗ lichen Versammlung halter wir jetzt nicht für durchführbar, die fremdstämmigen Verhältnisse können wir jetzt nicht regeln, unser ablehnender Standpunkt gilt aber nicht für alle Zeiten. Gegen die Teilnahme der Jugendlichen an öffentlichen Versammlungen und politischen Vereinen sind wir grundsätzlich auch für die Zukunft, weil wir die Jugend vom politischen Getriebe fernhalten wollen. Wir werden in der dritten Lesung gegen das ganze Gesetz stimmen.
Abg. Kurzawski(Pole): Wir werden für das Gesetz stimmen. Abg. Heine(Soz.): Wir können nicht mehr warten. Die ee bald
kommen. Ist Preußen daran zugrunde gegangen, daß fünfzig Jahre lang der Zustand bestand, den wir jetzt anstreben? Die
kommandierenen Generale handhaben die Polizei manchmal sehr erfreulich, nämlich ohne die werfälligkeit der Zibvilbehörden(Hört! hört! Heiterkeit). Die Fo der Ausfüh⸗
rungen des Staatssekretärs Dr. Delbrück beklage ich aufs tiefste als Deutscher, der seinen ganzen Willen eingesetzt hat in der Be⸗ geisterung für das Vaterland. Unser Wille, das Vaterland zu ver⸗ teidigen, wird nicht leiden trotz solcher Erklärungen, aber ver⸗ gessen werden sie nicht!(Sehr richtig b. d. Soz.). Je mehr das Volk leistet, um so tiefer brennt die Scham, wenn ihm die ein⸗ fachsten Rechte vorenthalten werden.(Sehr richtig! b. d. Soz.) Wir treten rücksichtslos ein für das deutsche Volk, weil es unser Volk ist, aber nicht für eine Regierung, die auch heute noch nicht den Forderungen der Zeit gerecht zu werden weiß! Erwägungen sind genug angestellt worden! Une f langen Erwägungen an, im Handelnliegt das Geheim⸗ nis unserer Erfolge! In dem Willen zu Reformen liegt das Geheimnis einer Neuorientierung unserer Politik. Wer den Willen hat, mag ihn auch betätigen.(Beifall.)
Abg. Kerschensteiner(Vp.): 2
Die politische Schulung muß mit der Jugend anfangen. Wir haben in München zuerst Staatsbürgerkunde in den Schulen ge⸗ lehrt. Die staatsbürgerliche Aufklärung der Jugend in der Schule ist immer noch die beste, die wir ihr geben können. Man soll die Jugend aber nicht in öffentliche politische Versammlungen hinein⸗ bringen, wo die Parteileidenschaften sich rücksichtslos zur Geltung bringen. 1 0
Die Aussprache schließt. g
Die Novelle wird in allen drei Teilen angenommen. Gegen die Bestimmungen über die Gewerkschaften stimmen nur die Konservativen, gegen die Aufhebung des Sprachenparagraphen mit der Rechten auch die Nationalliberalen. Gegen die 1 der Bestimmungen über die Jugendlichen stimmen auch die Fort⸗ schrittler.— In dritter Lesung und in der Gesamtabstimmung wird das Gesetz gegen die Stimmen der Rechten und der National- liebralen angenommen. Nur der Abg. Zimmermann(Natl.) stimmte mit der Mehrheit. 5
Belagerungszustand und Pressezensur.
Eine Entschließung der Kommission will die Zulassung von Strafbefehlen bei Vergehen gegen Vorschriften über wirtschaftliche Maßnahmen Ges auf Vergehen gegen die entsprechenden Vor⸗ schriften des Gesetzes über den Belagerungszustand ausdehnen, ferner bei Vergehen gegen das Belagerungszustandsgesetz wahl⸗ weise neben der Gefängnisstrafe auch Geldstrafe zulassen.
Ein Antrag Schiffer(Ntl.) will bei Vergehen gegen das Be⸗ lagerungszustandsgesetz die Gefängnisstrafe zwar aufrecht erhal⸗ ten, aber wenigstens beim Vorliegen von mildernden Umständen die Verhängung von Haft oder von Geldstrafen bis zu 1500 Mark ulassen.
. Eine Entschließung der Sozialdemokraten ersucht den Reichs⸗ kanzler dahin zu wirken, daß der Belagerungszustand aufgehoben und insbesondere die Freiheit der Presse wieder hergestellt werde.
Abg. Fischer⸗Berlin(Soz.):
Unsere Mitglieder werden in einseitiger Weise drangsaliert. Keine einzige öffentliche Versammlung wird zugelassen. Dabei wird mit zweierlei Maß gemessen. Das ist ein unwürdiger Zu⸗ stand. Leute, deren Auffassung unbequem ist, werden in soge⸗ nannter Schutzhaft monatelang festgehalten, auch wenn sie gänzlich unbescholten sind. Die Zensur ist eine Drangsalierung der politischen, ganz besonders der sozialdemokratischen Presse. Die„Deutsche Tageszeitung“ brachte diefer Tage eine Nachricht, die im Interesse unserer militärischen Kraft allen an⸗
deren Blättern verboten war. Eine Denkschrift der„Täglichen
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