Ausgabe 
(21.8.1915) 196. Drittes Blatt
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deutschen Heere und i

Geschichte zurück. feinem angestammten Herrscherhaus ihm auch manchmal der Erfolg vers 0 seiner Fahnen stets h und in diesem Kriege hat es zu altem Ruhme neue Lorbeeren um Daß ihr ausharren werdet in dies keit, der Krieg mag so lange dauern, wie er m traue ich fest, und in diesem Vertrauen rufe ich euch zu: Gott befohlen, Kameraden!

Das Kriegsbrot.

itlich.) Mit Zustimmung reidestelle wird das treide von jetzt ab auf

Berlin, 20. Aug.(WTB. Am es Kuratoriums der Reichsget Ausmahlungsverhältnis für Brotge 0 475 vom 9 undert herabgesetzt. Die Herabsetzung bewirkt eine Verbesserung des Brotes und ver⸗ mehrt die abfallende Kleie. Die zulässige Verzehrmenge, welche bisher einschließlich der Meh ration für ver⸗

mehrt Ernährungsbedürftige 220 Gramm auf den Kopf der 5 Gramm festgesetzt. Eine

Bevölkerung betrug, wird auf 22 t wesentlichere Erhöhung wird voraussichtlich vor Beginn des

. Anters eintreten, wenn die Feststellung der Getreide⸗

enge der diesjährigen Ernte abgeschlossen ist.

1 i Reichs⸗Wochenhilfe.

f Eine Anfrage des Ausschusses für Mütter⸗ und Säug⸗ benen des Zentral⸗Komitees vom Roten Kreuz betr. der Verwendung der 25 Mark Entbindungskosten aus der

Reichswochenhilfe, die zur Klärung mannigsacher Zweifel

das Reichsamt des Innern gerichtet wurde, ist von

etzterem folgendermaßen beantwortet worden:

Die Bundesratsverordnungen über die Reichswochenhilfe sind gunsten der beteiligten Wöchnerinnen erlassen worden, ver⸗ folgen aber nicht den Zweck, den Hebammen, erhöhte Einnahmerr

beschaffen. Der Pauschbetrag von 25 Mark ist ein Beitrag u den Kosten der Entbindung überhaupt, ist also nicht allein für ie Hebammen, sondern auch für den Arzt, etwaige, Arznei, not⸗ wendige besondere Stärkungsmittel und dergleichen bestimmt. Wenn es einerseits nicht zu billigen ist, daß Wöchnerinnen den Reichs⸗ beitrag zu anderen Zwecken verwenden, statt die Hebamme für ihre Bemühungen daraus zu entlohnen, so ist es andererseits ebenso unberechtigt, wenn Hebammen jene Fürsorgeeinrichtung des Reiches zu einer Erhöhung ihrer Forderungen an die Wöch⸗ nerinnen zu mißbrauchen suchen.

*

Berlin, 20. Aug.(WTB. Nichtamtlich.) Der Bud⸗ etausschuß des Reichstages lehnte den sozialdemo⸗ ratischen Antrag betreffend Schaffung einer Zentral⸗ elke für Lebensmittelversorgung mit dem Recht, Lebensmittel zu beschlagnahmen und zu enteignen, ab, er nahm dagegen eine Entschließung des Zentrums

. 5 Schaffung einer Zentralstelle für Lebens⸗ ittelversorgung zwecks Vorbereitung der Ausführung der v Bundesrate zu beschließenden Maßnahmen für eine ausreichende und billige Versorgung der Bevölkerung Deutschlands mit Nahrungsmitteln.

Aus Stadt und Land. Gießen, 21. August 1915.

Auf dem Felde der Ehre gefallen. 5(Aus Hessen und den Nachbargebieten.) Landwehrmann Joh. Gg. Vogelmann, Inf.-Rgt. 118, aus Weilburg. Pionier Heinrich Dauernheim aus Wölfersheim.

Landwehrm. Wilh. Hohmann, Landsturm-Infanterie-Regi⸗ ent 61, aus Friedberg. Unteroffizier Wilh. Groll aus Aulen- diebach. Musk. Aug. Zulauf, Inf.⸗Ngt. 254, aus Leusel.

*

9

N * Metallfreigabestelle. Die Großherzogliche Handelskammer teilt mit: Unter Aufsicht des Reichsamts des Innern ist die Metallfreigabestelle für Frie⸗ denszwecke in Berlin NW. 7, Sommerstraße 4 a, Tele⸗ phon Zentrum 10 290, gegründet worden. An sie sind künftig alle Anträge auf Freigabe von beschlagnahmten Metallen ir Friedens⸗ und mittelbare Heereszwecke zu richten. Die Erledigung aller anderen, nach wie vor von der Kriegs- Rohstoff⸗Abteilung zu bearbeitenden Freigabegesuche wird wesentlich beschleunigt bei Benutzung hellgrüner Briefum⸗ schläge mit der BezeichnungMetallfreigabe in der linken oberen Ecke. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß Me⸗ talle nur in äußerst dringenden Fällen freigegeben werden. , Die Landesverteilungsstelle für Fut⸗ termittel in Darmstadt gibt bekannt, daß zurzeit nur noch Melassefutter zu haben ist. Bestellungen müssen spätestens bis zum 28. August ds. Is. aufgegeben werden, weil später mit Stockungen in der Ablieferung zu rechnen ist. Den Viehhaltern wird deshalb dringend geraten, ihren Bedarf an Häcksel⸗ oder Torsmelasse für das Spätjahr um⸗ gehend bei den örtlichen Verteilungsstellen(Großh. Bür⸗ nn oder Genossenschaften) anzumelden. . Anlagemusik. Morgen Sonntag, den 22. Aug., orm. 11½ Uhr, findet auf dem Landgraf⸗Philipp⸗Platz Konzert, ausgeführt von der Kapelle des Landst.⸗Inf. Ersatzbatl. Gießen statt. Die Spielfolge verzeichnet: Die Ehre Gottes in der Natur von L. van Beethoven, Jubel⸗ Ouverture von Chr. Bach, Intermezzo Harlekin von R. 8 Einleitung und Brautchor zum 3. Akt a. d. Op. ohengrin von R. Wagner, Ganz allerliebst, Walzer von E. Waldteufel, Hohenzollern⸗Ruhm, Marsch von C. L.

Der Verband hessischer Verkehrs⸗ vereine, dem auch der hiesige Verkehrsverein angehört, hält seine diesjährige 11. Hauptversammlung am Sonntag, den 29. August, vormittags 11½ Uhr in Worms (Hotel Europäischer Hof) ab. Die um angreiche Tagesord⸗ nung enthält wichtige Fragen des 3 erkehrslebens. Alle Mitglieder der dem Verband angeschlossenen Vereine sind zur Teilnahme an der Sitzung berechtigt. Wegen der Tages⸗ ordnung wende man sich an den Verband Hessischer Ver⸗ kehrsvereine in Auerbach(Hessen). Landkreis Gießen. Heuchelheim, 20. Aug. Ohmen, bis he Leuln ant der Reserve beförd 1 O Steinheim, 20. Aug. Vize⸗ der beim Artillerie-

ert worden.

ordnung des ler⸗, Tapezier⸗ und Dekorateur⸗H Alsfeld errichtet. Die Herstellung der altehrwürdigen Walpurgiskirche er⸗ forderte den nunmehr vorliegenden Mark. Mark, vom Kirchbauverein 17463 Mark. Ter Staat gewährt einen Zuschuß von etwa 8300 Mark, den Rest trägt die Stadt⸗ gemeinde.

diese gangenen gelinden Winter die noch der vorjährigen Ernte nicht erfroren sind, fangen dieselben, nach⸗ dem die Ernte jetzt eingebracht ist, an zu treiben. Sogar blühende Sträucher kann man auf den fruchtbareren Aeckern schon vor- finden. Ob jedoch diese ungewöhnliche Ernte viel verspricht, bleibt abzuwarten.

2 siel der Musketier Heinrich Becker im Res.⸗Inf.⸗Rgt. 223.

hier 17209 Kurgäste angekommen. 5

Lehrer K. Gorr von Ober- r Offizier⸗Stellvertreter im Res.-Inf.-Rgt. 87, ist zum

Wachtmeister Otto Döpser, Regiment Nr. 70 dient und vor kurzem das

Kreis Alsfeld. h. Alsfeld, 20. Aug. Am 15. September wird auf An⸗ Kreisamts eineZwangsin nung für das Satt⸗ andwerk im Bereich des Kreises Der Sitz der neuen Innung ist Alsfeld. Abrechnungen zufolge 93274

Hiervon wurden aufgebracht durch eine Lotterie 35 000

OStorndorf, 20. Aug. Eine Seltenheit kann man s Jahr auf vielen Stoppeläckern beobachten. Da im ver- stecken gebliebenen Kartoffeln

Kreis Büdingen. Lorbach, 19. Aug. Den Heldentod starb in Rußland am . August Musketier Karl Faust.

Kreis Schotten. Wingershausen, 19. Aug.

Auf dem Felde der Ehre

Kreis Friedberg. a Bad⸗Nauheim, 20. Aug. Bis zum 19. August 1915 sind Bäder wurden bis zum 9. August 213 525 abgegeben. Butzbach, 20. Aug. Heute vormittag gegen 8 Uhr ver⸗ kündete Glockengeläute den großen Sieg, die Eroberung der Festung Nowogeorgiewsk. Im Nu war die ganze Stadt reichlich beflaggt. Gegen 9 Uhr erschien Hauptlehrer Storch mit sämt⸗ lichen Schülern aller Schulklassen auf dem Marktplatz und hielt eine begeisterte Ansprache. Nach Absingung einiger patriotischer Lieder zerstreuten sich die Kinder unter Hurrarufen, nachdem ihnen verkündigt worden war, daß anläßlich dieses glorreichen Sieges der Tag schulfrei sei. Gestern nachmittag ging über unsere Ge⸗ markung ein Hag elwetter nieder, das besonders an den. Obstbäumen Schaden anrichtete. §Ockstadt, 19. Aug. Aus dem Westen kam dieser Tage die Nachricht, daß der weithin bekannte Großh. Förster Bormuth auf Forsthaus Winterstein den Heldentod in den Vogesen gefunden hat. Er stand als Offizier-Stellvertreter in einem Landwehr-In- santerie-Regiment.

Starkenburg und Rheinhessen. Bingen, 20. Aug. Nach Mitteilungen der Eisenbahn⸗ behörden wird die große Cisenbahnbrücke, die bei Bingen und Rüdesheim den Rhein überspannt, am 1. September dem öffentlichen Verkehr übergeben. Am vorigen Montag früh 9.20 Uhr rollte bereits der erste Zug ein Güterzug über die neue, überaus wichtige Verbindungsbrücke zwischen dem links- rheinsschen und rechtsrheinischen Gebiete. Die Fußgängersteige bleiben vorerst geschlossen. 5

Märkte. ö ch. Bingen, 21. Aug. Marktpreise. Kartoffeln Mk. 16,00, Weißmehl Mk. 52,00, Roggenmehl Mk. 38,00 für je 100 Kilogr.: Butter 1 Klgr. Mk. 3,50, Milch 1 Liter 24 Pfg., Eier 1 Stück 1516 Pfg. ö

Kirchliche Nachrichten.

0 Evangelische Gemeinde. 15 Sonntag, den 22. Au gut, 12. nach Trinitatis. Gottesdienst. 5 In der Stadtkirche. Vormittags 8 Uhr: Pfarrer Schwabe. Zugleich Christenlehre für die Neukonfirmierten aus der Markus- gemeinde. Vormittags Uhr: Pfarrer Mahr. Vormittags 11 Uhr: Militärgottesdienst.(Gedächtnisfeier für die bei Anloy am 22. August 1914 Gesallenen.) 6 Pfarrer Schwabe. In der Johanneskirche. Vormittags 8 Uhr: Pfarrer Ausfeld. Zugleich Christenlehre für die Neukonfirmierten aus der Johannes⸗ gemeinde. Vormittags 9 ¼ Uhr: Pfarrassistent Hoffmann. Abends 8 Uhr im Konfirmandensaal der Johanneskirche: Vibelbesprechung. Mittwoch, den 25. August, abends 8 Uhr: Kriegsbetstunde. Pfarrer Aus feld.

Wartburg, evangellscher Jünglings⸗ und Männer⸗berein. (Diezstraße 15.) Sonntag, den 22. August: Vortrag. Dienstag, den 24. August, abends Uhr: Bibelstunde. Donnerstag, den 26. Nugust, abends 835 Uhr: Leseabend.

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Gäste stets willkommen.

Evangelischer Gottesdieust. Kirchberg: Sonntag, den 22. August, vormittags 10 Uhr. Vormittags 11 Uhr: Christenlehre für die weib- liche Jugend. Sonnlag, den 22. August, nachmittags Uhr. Mittwoch, den 25. August, abends Uhr: Kriegs- betstunde. Delan Guß mann.

Mainzlar:

Katholische Gemeinde. Sottesdienst. Samstag, den 21. August: Nachmittags um 5 Uhr und abends um 8 Uhr: Gelegenheit zur heil. Beichte. Sonntag, den 22. Aug., 13. Sonntag nach Pfingsten Vormittags von 6 Uhr an: Gelegenheit zur hl. Beichte. um 7 Uhr: Heil. Messe. um 8 Uhr: Austeilung der hl. Kommunion um 9 Uhr: Hochamt mit Predigt. 1 un 11 Uhr: Hl. Messe mit Predigt. Nachmittags um 2 Uhr: Andacht. Dienstag und Freitag abend um 8 Uhr ist Kriegsbittandacht

Diaspora⸗Gottesdienst. Sonntag, den 22. August: In Grünberg um 97½ Uhr. In Hungen um 9˙½ Uhr. In Lich um 8 Uhr.

Amtlicher Teil.

Betr.: Herstellungsverbot für Erzeugnisse aus Bastfasern Flachs, Ramie, europäischer und überseeischer Hanf,.

Bekanntmachung.

Gemäß 8 5 derBekanntmachung, betreffend Herstel lungsverbot für Erzeugnisse aus Flachs, Ramie, europäischer und überseeischer das Kriegsministertum, Krieg gende Aus nahmen:

Samstag, den 28. August, abends 8 Uhr: Aeltere Abteilung.]

Jute,

Bastfasern(Jute, e her Hanf) bewilligt 8⸗Rohstoff⸗Abteilung, allgemein fol⸗

1 Den vom Herstellungsverbot betroffenen Betrieben wird ge⸗

2) bean 0, Seat if le e e

zurm 20. Au, in die hle ei gen; 0 b) die Webstähle, die am 15. August 1915 mit Kettbäumen be⸗

legt sind und die vom 15. bis 20. August 1915 noch belegt

5 bis zur Abarbeitung der Ketten im Betriebe zu

en. 5

2. Bänder und Litzen als Besatz für Leibwäsche, Bettwäsche und Kleidungsstücke aus Garnen feiner als Leinengarnnummer Nr. 30 englisch bis 30. September 1915 herzustellen. Am 30. September mit Ketten belegte Stühle dürfen bis zur Abarbeitung in Betrieb gehalten werden. 0 1 3. Leinengarne feiner als Leinengarnnu zwirnt zu verarbeiten.

II. a

Betriebe, die von den Ausnahmebewilligungen unter J Ziff. 1a

und b Gebrauch machen wollen, haben 1

a) am 20. August 1915 Anzeige über die Zahl der am nannten Tage infolge dieser Ausnahmebewilligungen über den 20. August 1915 hinaus bis zur Verarbeitung der Kette im Betrieb verbleibenden Webstühle zu erstatten. Gleich⸗ zeitig ist die Zahl der am 20. August 1915 insgesamt im Betriebe befindlichen Webstühle anzuzeigen;

b) am Schluß jedes Kalendermonats, erstmalig am 30. Sep⸗ tember 1915, die Anzahl der infolge der Ausnahmebewilli⸗

gungen noch im Betriebe befindlichen Webstühle erneut an⸗

zuzeigen. g. Von den Betrieben, die von der Ausnahmebewilligung unter 1 Ziffer 2 Gebrauch machen, ist die infolge dieser Wr nahmehepilli⸗ gung bis 30. September 1915 verarbeitete oder auf die Webstühle gebrachte Garnmenge in kg 1 Oktober 1915 anzuzeigen. Die unter Ziffer II vorgeschriebenen Anzeigen sind an d 3 Webstoffmeldeamk der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung 8 steriums, Berlin SW. 48, verlängerte Hedemannstraße 11, zu

richten. Die Nachprüfung der Richtigkeit der Anzeigen durch Einsicht⸗ nahme der Betriebe und ihrer 1 ist jederzeit zu 9 0

Die für die Verarbeitung und Verwendung der Jute, Jute⸗ Jutegewebe und Säcke im Anschluß an die Be⸗ chlagnahmeverfügung ergangenen besonderen Bestimmungen bleiben bestehen. Die Freigabe erfolgt nur auf besonderen Antrag an die Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung des ee 9

Uueberschreitungen der Ausnahmebewilligungen fallen unter die Strafbestimmungen des 84 des Herstellungsverbots für Er⸗ zeu 55 1 7 8 st 10 N 5 15 1 der Meldepflicht wird nach 85 anntmachung über Vorratserhebungen vom 2. bruar 1915 Meichs-Geseböls S. 54), bestraft. 9 8 80 Berlin, den 2. August 1915. N Kriegsministertum. Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung. A. m. W. b. Koeth. 5

Betr.: Einkauf und Verkauf von Gegenständen marktverkehrs.

mmer Nr. 50 auch ge⸗

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.

des Wochen⸗

Verordnung 85 Im Anschluß an meine Verordnung vom 3. August 1915 IIIb Tgb.⸗Nr. 16 445/7337 abgedruckt im Kreisbl. 555 71 vom 11. August 1915 bestimme ich:

1. Ob auch Gewerbetreibende, welche Wochenmarktswaren in Ladengeschäften oder im Straßenhandel direkt an die Verbraucher verkaufen, als Zwischenhändler im Sinne der Verordnung vom 3. August 1915 anzusehen sind, bestimmt die Gemeindebehörde. Dieselbe Behörde kann auch, wenn besondere örtliche Verhälts⸗ nisse dies angezeigt erscheinen lassen, den Einkauf durch Zwischen⸗ händler bezw. den Verkauf an Zwischenhändler von einer srü Zeit an wie 10 Uhr vormittags erlauben, jedoch nicht vor 9 Uhr vormittags. 5 g

2. Marktwaren, die auf dem Wochenmarkte gekauft sind, dür⸗ fen auf demselben nicht noch einmal verkauft werden, außer auf den von der Gemeindebehörde für den Kleinverkauf bestimmten

Plätzen. ö 0 e Verkäufer auf dem Wochenmarkt, welche ihre Waren

3. im Kleinen verkaufen, sind verpflichtet, an ihren zum Verkauf aufgestellten Waren den Verkaufspreis in deutlich lesbarer Schrift zur Kenntnis des Publikums zu bringen.. 4. An den Hauptmarkttagen sind von der Gemeindebehörde die von ihr als angemessen erachteten Kleinhandelspreise an dem Publikum leicht zugänglichen Stellen der Marktplätze anzuschlagen und, soweit möglich, sofort der Spresse belannt zu geben. Die Gemeindebehörde kann festsetzen, daß für gewisse Gemüß⸗ der Verkauf nur nach Gewicht stattfinden darf. 5 Zuwiderhandlungen gegen Ziffer 2 und 3 unterliegen gleich⸗ Gesetzes über den Belagerungs⸗ 5* ö

falls der Bestrafung nach 8 9b des zustand vom 4. Juni 1851. Frankfurt a. M., den 11. August 1915. Der Kommandierende General: 5 Freiherr von Gall, General der Infanterie.

Der m unis Galem Aleikum Galem Gold Zigareften Willkommensfe Liebesgabe! pres B22 8 8 40 pf 20 te Kiepert e eme ee.

30 Ssckldpostmässig Verpachf

Orlent. beben gcheten me ede d Könige VS achsen

ech Hugozlelz, Hoflieferant 3.

serne Kreuz erhielt, lerkeitsmeda

ille ausgezeichnet.

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wurde nunmehr auch mit der Hessischen

stattet: . e Rücksicht auf die anzufertigende Ware, jedoch mit der unter IV bezeichneten Ausnahme für Jute

Trusffrei 1