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die Regierungsbehörden und die Stadtverwaltungen, schließlich das Gerichtswesen und die Schulen. Die Selbstverwaltung wurde 5 f en und alles nach russischem Muster eingerichtet. Be⸗ 9 22 wurden die Schulen hiervon betroffen. Für den Unterricht
der deutschen Sprache war nur ein ganz geringer Raum übrig
eblteben. Erst nach der großen Revolution 1905 906 trat eine gewisse Besserung in dieser Hinsicht ein. Aber ganz Riga hat seine früheren Rechte nicht
. wiedererlangt, und es ist auch nicht anzunehmen, daß unter kussischer Herrschaft sich dies jemals wieder ändern sollte. Alle Stürme, die über Livland und die alte Hansestadt im Laufe der Jahrhunderte dahingebraust sind, haben es aber nicht vermocht, den Kern deutschen Wesens, der in dem alten Ordenslande stets treu bewahrt wurde, zu verwischen.
5 Die Räumung von Riga und Kowno.
5 Berlin, 9. August. Die Räumung von Riga ist, wie dem Berliner Tageblatt“ aus Rotterdam nach englischen Blättern gemeldet wird, in vollem Gange. Die Straßen sind mit dichten Menschenmengen gefüllt. Die Bahnhöfe werden von Flüchtlingen besagert.. 5 Berlin, 9. August. Daß die Russen auch Ko wn o räumen, meldet der„Berliner Lokalanzeiger“ nach der„Daily Mail-— Int Laufe der Woche habe die ganze Bevölkerung die Stadt . verlassen. 0
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Aus dem Reiche. 5 . Berlin, 7. Aug.(WTB. Nichtamtlich.) Der„Reichs- anzeiger“ meldet: Dem vortragenden General-Adjutanten, General der Infanterie Freiherr v. Lyncker, Chef des Militärkabinetts, und dem Admiral v. Müller, Chef des Marinekabinetts, sind die hohen Orden vom Schwar⸗ zen Adler verliehen worden. 5 bebgerlin,. Aug WT. Nichtamtlich.) An den Kaiser hat der Deutsche Handelstag das folgende Telegramm gerichtet:„Unter dem Donner der Geschütze, die in Berlin den Fall der Festungen Warschau und Iwan⸗ jorod feiern, bitten Eure Majestät wir unsere untertänig⸗ 8 flen Glückwünsche zu den glänzenden Erfolgen der deutschen Waffen aussprechen zu dürfen. Deutschlands Industrie und Handel sind stolz auf die herrlichen Taten der deutschen Kriegsmacht und unerschütterlich im Vertrauen auf den endgültigen Sieg. Dem obersten Kriegsherrn bringen sie ehrerbietige Huldigung dar. Deutscher Handelstag. Kämpf. Sboetbeer.“— Hierauf ist folgendes Erwiderungs⸗ telegramm eingegangen:„S. M. der Kaiser und König lassen für den Huldigungsgruß und die Glückwünsche an⸗ läßlich des Falles von Warschau bestens danken, Auf aller⸗ böchsten Befehl: Geheimer Kabinettsrat v. Valentini“ Stuttgart, 7. Aug.(WTB. Nichtamtlich.) Auf ein Glückwunschtelegramm des Königs zur Eroberung von Warschau ist, laut„Staatsanzeiger“, von dem Kaiser folgende Erwiderung eingegangen:„Vielen herzlichen Dank für Deine Glückwünsche zur Einnahme Warschaus. Wir bürfen doch jedenfalls darin einen bedeutungsvollen Schritt sehen auf dem Wege, den der Allmächtige Gott uns bisher so 5 gnädi geführt hat. Im Vertrauen auf ihn werden unsere g n Truppen weiter kämpfen bis zum ehrenvollen Frieden. Wilhelm.“ ö — ů—
Aus Stadt und Cand. Gießen, 9. August 1915.
u Sorgt für Fettgewinnung! Der dem Reichskanz⸗ ler unterstellte e pflanzliche und tierische Oele und Fette schreibt uns: In den Friedens⸗ jahren und auch in den ersten Kriegsmonaten sind bedeutende Mengen Oele und Fette, welche für die Margarine⸗ und Speise⸗ iendadeie verwendbar waren, und infolgedessen der Volksernäh⸗ rung zugeführt werden konnten, für technische Zwecke verarbeitet worden. Es ist das Bestreben des Kriegsausschusses, dafür zu sor⸗ gen, daß sämtliche für Ernährungszwecke brauchbaren Rohstoffe derjenigen Industrie zugeführt werden, die im Interesse der Volks⸗ ernährung kätig ist. Mit Rücksicht auf die Bedeutung der Sicher⸗ stellung des Oel⸗ und Fettbedarfs für das wirtschaftliche Durch⸗ halten während des Krieges, ist dem Kriegsausschuß durch Bun⸗ desratsbeschluß vom 15. Juli 1915 die Bewirtschaftung der ge— suamten deutschen Oelfruchternte übertragen worden. Dadurch hat der Kriegsausschuß die Möglichkeit, dafstr zu sorgen, daß diejenigen Oele, welche aus der diesjährigen Ernte geschlagen werden, weit⸗
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scher Vorgang sein dürfte. Während die tropischen Kanäle bleiben, beschränken sich die mit der Jahreszeit parallel laufenden Verände⸗ rungen der Streifen in der Nähe der Pole auf eine Zunahme ihrer Sichtbarkeit im Herbst und auf eine entsprechende Abnahme im rühiahr. Die Moräste sollen weite Einsenkungen in der Marsober⸗ äche sein, die Kanäle sind dann breite Spalten oder Täler, die durch Ueberschwemmungen oder Niederschläge sich dunkler färben. Die Seen sind Einsturzstellen der Kruste und die Kanäle sind Bruch⸗ nien, Es macht nichts aus, ob die Polarflecken aus Wasser, Kohlen⸗ fäure oder anderen Verbindungen bestehen und auch die Ueber⸗ schwemmungen und Niederschläge können von irgend welchen schweren Gasen herstammen, welche sich in den Einsenkungen sam⸗ meln und die niedrigeren Gebiete dunkel färben. Also rätselhaft bleibt der Mars noch lange. 12 dapitan v. Müller als„JIserne Keerl van Emden“. In der großen Reihe der überall zu Nagelungszwecken errichteten eisernen Wahrzeichen deutscher Städte dürfte dasjenige Emdens in Kürze eine besondere Stellung einnehmen. Als Paten⸗ stadt des ruhmgekrönten Kreuzers gleichen Namens steht nämlich Emden im Begriff, vor seinem prächtigen, 350 Jahre alten Rat⸗ erg einen etwa 2 Meter hohen„Eisernen Ritter“ aufzustellen, 0 die Züge des Kapitäns v. Müller, des heldenmütigen Kommandanten des Kreuzers„Emden“ tragen wird. Die Ver⸗ wirklichung dieses eigenartigen Gedankens findet als außerordent⸗ lich volkstümliches Exinnerungszeichen an die deutschen Helden⸗ taten zur See im Weltkriege die lebhafte Zustimmung der Bürger⸗ schaft. Die Anfertigung der von den Emdener Nordseewerken ge⸗ stifteten Statue liegt in den Händen des Bildhauers Liebsch, der auf dem Gebiete der Holzschnitzerei bereits sehr achtbare Proben seines Könnens abgelegt hat, so daß ein durchaus künstlerisches Bildwerk entstehen dürfte. Noch in diesem Monat soll die Ar⸗ beit vollendet werden, und voraussichtlich wird am Sedantage die Weihefeier stattfinden. Es soll dann, wie anderwärts, mit Hilfe von goldenen, silbernen und eisernen Nägeln dem Ritter das me⸗ tallne Gewand gewirkt werden und das Ergebnis dieser Nagelungen der Kriegsfürsorgearbeit des Roten Kreuzes zugute kommen. Ur⸗ sprünglich hatte man beabsichtigt, nur ein Wappenschild der Stadt Emden, das der Heldenkreuzer bekanntlich am Bug über alle Meere 5 führte, zur Nagelung aufzustellen, doch entschloß man sich jetzt zur Errichtung der Müller-Statue, die der plattdeutsche Volksmund schon heute den„Iserne Keerl van Emden“ getauft hat. .— Eine norwegische Hunstausstellung in Ko⸗ penhagen. Ueber die Veranstaltung einer norwegischen Kunst⸗ 8 ausstellung in Kopenhagen sind bereits seit längerer Zeit vertrau⸗ liche Verhandlungen zwischen den beteiligten dänischen und norwe⸗ 5 Kreisen geführt worden. Nunmehr ist, wie aus Kristiania ichtet wird, dort eine amtliche Einladung an Norwegens Künst⸗ ler aus Dänemark eingelaufen. Sie soll im Schlosse Charlottenborg zu Kopenhagen in den Monaten November und Dezember stattfin⸗ den und einen Ueberblick über die Entwickelung und die Haupt⸗ strömungen der norwegischen Malerei in den letzten zwanzig bis dreißig Jahren geben. Bildhauerarbeiten würden nur in beschränk⸗ tem Maße zur Ausstellung gelangen können. In dem Einladungs⸗ schreiben wird darauf hingewiesen, daß gerade unter den gegen⸗ wärtigen Weltverhältnissen die slandinavischen Völker sich zu enge⸗ rer Zusammenarbeit zusammenschließen müßten und daß der Kunst bei einem solchen Bestreben die Führung obliege.
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möglichst im Interesse der Volksernährung verwendet werden. Da der Kriegsausschuß durch diese Sachlage gezwungen wird, be⸗ stimmten Industriezweigen Oele und Fette zu. entziehen, so hält er es für seine Pflicht, den Versuch zu machen, neue Fetlt⸗ quellen zu erschließen. Eine Frage von hoher wirtschaftlicher Bedeutung ist die Wiedergewinnung der Fette aus den setthaltigen Ab äfsern in Gastwirtschaften, Schlächtereien, Wurstfabrisen, Krankenhäusern und Privatküchen. Der Kriegsaus⸗ schuß hat daher eingehend geprüft, ob es nicht möglich ist, die in Frage lommenden Interessenten dahin zu bringen, einen wirklich praltischen Fettabscheider aufzustellen. Die diesbezüglichen Arbeiten des Kriegsausschusses haben nunmehr das Ergebnis ge⸗ zeitigt, daß ein bestimmtes Fettabscheidesystem zu einem verhält⸗ nismäßig niedrigen Anschaffungspeirse empfohlen werden kann. Der Apparat ist bereits praktisch erprobt worden, und darf nach der Ueberzeugung Sachverständiger als das im Augenblick für die Fettgewinnung aus den Spülwässern geeignetste Mittel ange⸗ sprochen werden. Der Kriegsausschuß, welcher bekanntlich keine
rwerbsgesellschaft ist, hat die Weemmttclun g e lediglich im Interesse der Fettgewinnung übernommen. Er stellt seine Or⸗ ganisation in den Dienst der Propaganda und erhofft die Unter⸗ stützung der deutschen Interessenten. An den Bezug der Fett⸗ abscheider durch den Kriegsausschuß ist für die Gastwirte lediglich die Bedingung der Lieferung des gesamten mit diesem Apparate gewonnenen Fettes während der Kriegsdauer an seine Gesellschaft geknüpft. Der Kriegsausschuß sorgt für die Abholung des gewon⸗ nenen Fettes; er sowohl, als die ihm angegliederte Kriegsabrech⸗ nungsstelle der Seifen- und Stearinfabriken, welche die aus den Spülwässern gewonnenen Fette, nachdem solche durch Vermitte⸗ lung des Kriegsausschusses ausgeschmolzen worden sind, an die Seifen- und Stearinindustrie zur Verteilung bringt, werden die An⸗ schaffung von Fettabscheideapparaten im Interesse der Gesamt⸗ wirtschaft dadurch unterstützen, daß sie für das gewonnene Fett die ihr unter Ansehung der Marktlage jeweils möglichen Preise be⸗ zahlen werden. Dadurch wird in Anbetracht der heutigen sehr hohen Fettpreise eine schnelle Abtragung der Anschaffungslosten in Aus⸗ sicht gestellt werden können. Mus allen Teilen des Reiches sind dem Kriegsausschuß Zuschriften zugegangen, die beweisen, daß der Frage der Fettgewinnung aus Spülwässern in den Kreisen der Interessen⸗ ten das nötige Verständnis entgegengebracht wird. Im Interesse der Sache ist aber schnelles Handeln geboten, daher sollten Gastwirte
und Schlächtermeister den Anfang machen und unverzüglich Fett⸗ abscheider aufstellen.— Nähere Auskunft über den durch Vermitt⸗ lung des Kriegsausschusses zu beziehenden Fettabscheider geben die
Ortsvereine des deutschen Gastwirteverbandes, die Fleischer- resp. Metzgerinnungen, die Organisationen der deutschen Hotelbesitzer so⸗ wie der Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette, Berlin W. 8, Kanonierstr. 29/0.
e Fahrpreisermäßigung zum Besuch kranker oder verwundeter Kriegan Das preußische Kriegsministerium hat den Eisenbahndirektionen mitteilen lassen, daß die Personen, denen der Besuch ihrer in frauzösischen Lazaretten behandelten verwun⸗ deten oder erkrankten 1 767 von den zuständigen militärischen Dienststellen erlaubt wird, auf den Eisen⸗ bahnen des deutschen Reichsgebiets zu diesen Reisen Fahr⸗ preisermäßigung erhalten. Die gleichen Vergünsti⸗ gungen werden auch auf den belgischen und französischen Bahnen gewährt; auch für die Reisen zu Beerdigun⸗ gen von Angehörigen in Feindesland gelten die Bestim— mungen. Die Bundesregierungen wurden ersucht, sich der Maßregel für die ihnen unterstellten Eisenbahnen anzu⸗ schließen. Ebenso sollen die Privatbahnen zum gleichen Vorgehen veranlaßt werden.
Landkreis Gießen. + Heuchelheim, 8. Aug. Die zum Besten der Hinter- bliebenen unserer gefallenen Krieger in unserem Orte vor-
von 300 Mark.
— Klein⸗Linden, 9. Aug. Auf ein 25jähriges Bestehen konnte in diesem Jahre der Gesang verein„Arion“ zurück⸗ blicken, und der Verein konnte noch 17 Vexeinsgründer zu Ehren⸗ mitgliedern ernennen. Der Verein hat 28 Mitglieder unter der Fahne stehen und bis jetzt die Sänger L. Jung und H. Becker durch den Tod auf dem Schlachtfelde verloren. 1 wurden August Reuschling mit dem Eisernen Kreuz, L. Vie h⸗ mann mit der Hessischen gund Fr. Schimmel mit der Würt⸗ tembergischen Tapferkeitsmedaille. Nach dem vorliegen⸗ den Jahreskassenbericht bewilligte der Verein bei Kriegsbeginn dem Roten Kreuz 100 Mark und verausgabte bis jetzt für Unter⸗ stützungen und Liebesgaben an seine Mitglieder 625 Mark.
O Langsdorff, 8. Aug. Aus unserer Gemeinde bat der Krieg wieder ein Opfer gefordert. Es ist dies Schulverwalter Gustav Köhler, Sohn des hiesigen Landwirtes Heinrich Köhler XX., der als Kriegsfreiwilliger im Reserve-Regiment 222 den Feldzug mitmachte. Bei den Kämpfen in Galizien wurde er durch Kopsschuß schwer verwundet und starb am 2. Juli im Kriegs- lazarett zu Stryj.— Die Zahl der Gefallenen aus unserem Orte erhöht sich damit auf 7. Ferner wird einer vermißt, einer befindet sich in französischer und einer in russischer Gefangenschaft.
§Utphe, 7. Aug. Der Wehrmann-Gefreite Karl Weber erhielt das Ciserne Kreuz. Zwei Brüder desselben wurden schon vorher durch Kriegsdekorationen geehrt. Alle drei sind Söhne eines tapferen Veteranen von 1870/1.
O Grünberg, 8. Aug. Zu Unteroffizieren befördert wurden die beiden Kriegsfreiwilligen im Insanterie-Regiment 116 Erich Bender und Ernst Kauß.
Kreis Friedberg.
h. Friedberg, 8. Aug. Zwischen Friedberg und Bruchen⸗ brücken sprang gestern früh der 18jährige Arbeiter Eduard Schneider aus dem Frankfurter Zuge. Er rollte die Böschung hinab und blieb schwerverleßzt liegen. Der junge Mann hatte die Nacht in Frankfurt verbracht und beging die Tat wahrscheinlich in schlaftrunkenem Zustande.
Friedberg, 7 Aug. Die Hessische Tapferkeits⸗ medaille erhielt der Unteroffizier Willy Schäfer im Dragoner-
Regiment Nr. 23. Kreis Wetzlar. 0
W. Wetzlar, 8. 7 Fabrikant Humbert stiftete 900 Mk. für die Jugendwehr der Stadt Wetzlar und 1200 Mk. für die Wehren der Landgemeinden.
„Salzböden, 8. Aug. In die ein Jahr bestehende Schulsparkasse wurden von 108 Sparern 1060 Mk. eingelegt. Die Einlagen werden an die hiesige Spar- und Darlehnskasse ab- geführt und von derselben mit 4 Prozent verzinst.
Hessen⸗Nassau.
m. Vöhl, 8. Aug. Der, wie in Nr. 183 d. Bl. berichtet, dieser Tage verhaftete Stellvertreter des hiesigen Arztes, ein Herr Neugebauer, wurde von Glatz aus steckbrieflich verfolgt. Er stellte sich hier vor als aus dem Felde wegen Krankheit entlassen und erschien geschmückt mit dem selbstverliehenen Eisernen Kreuz. Er soll nie Medizin studiert haben, sondern soll von Beruf Steiger sein. Die hiesige Bevölkerung war jedoch mit ihm sehr zufrieden, trotzdem er mehrere Geschästs- und Privatleute hier und in den Nachbargemeinden um zum Teil nicht unerhebliche Geldsummen angepumpt hat.
h. Frankfurt a. M., 8. Aug. Im Postschechamte wurde gestern früh der ehemalige Postassistent Alex Kagler in dem Augenblick verhaftet, als er auf Grund gefälschter Postschecksormulare, die auf eine hiesige Bank lauteten, größere Geldsummen am Schalter abheben wollte. In früheren Fällen gelang es ihm bereits, hier 12000 Mark und in Daxmstadt etwa 18 000 Mark zu erschwindeln. Kagler, der sich hier als Ingenieur ausgab, hatte in seinem Besitz noch graße Mengen von Formu⸗ laren, die den Stempel verschiedener deutscher Postanstalten trugen. Die Formulare schmuggelte er, soweit die Untersuchung vorerst ergab, wahrscheinlich mit Hilfe eines Angestellten der betreffenden Bank im hiesigen Scheckamt ein. Den zur Abstempelung erforder⸗ lichen Poststempel hat Kagler jedenfalls während seiner früheren
Tätigkeit als Postbeamter gestohlen. Es ist den bisherigen Fest⸗ stellungen zufolge sehr wahrscheinlich, daß der raffinierte Schwind⸗
genommene Sammlung ergab noch eine nachträgliche Spende] K
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W 5 N ler auch in anderen. ten die Postscheckämter Weise betrog und N Summen schädigte. 5 X. Hanau, 8. Aug. Für die von der Stadt Hanau zur Unterstühung der Jamilien von 855 We e eingerichtete „Familienfürsorge“ haben die Beamten der Platinschmelze W. C. Herxeus in Hanau bisher allmonatlich 3000 Mk. gezahlt, so daß bis jetzt von dieser Seite die Summe von 33 000 Mk. für die„Familienfürsorge“ aufgebracht worden ist. f h. Höch sst a. M., 8. August. Die Stadt hat den Verkaufs⸗ preis für neue Kartoffeln auf 60 Pfennig für 10 Pf herabgesetzt. f 5 N h. Aschaffenburg, 8. Aug. Im nahen Damm steckte das fünfjährige Töchterchen des Schlossers Maidhof beim Spielen den. Kopf in den Selbstbinder einer a0 cen während Spiel⸗ gefährten sich an dem Räderwerk zu schaffen machten, Plötzlich schnappte der Binder zu und zerquetschte dem Kinde den Kopf, so daß der Tod sofort eintrat. a
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Gerichtssaal.
Haftung des Bankiers bei der Einziehung von g Scheckbetrügen.
Als eine Warnung für Bankiers kann eine kürzlich ergangene interessante Enssche dung des Reichsgerichts dienen. Sie wt daß der Bankier sich bei der Einziehung von Schecks an Auszahlung an den Auftraggeber oder dessen Bevollmäch⸗ tigten, so darf der Bankier den Betrag nicht dem Bevoll⸗ mächtigten auf dessen Konto gutschreiben. Sonst haftet er dem Auftraggeber, wenn der gutgeschriebene Betrag von dem Bevollmächtigten nicht zu 1 ist. Der Streitfall de folgenden Sachverhalt: Der früher bei dem Getreidehändler B. in Gießen als Reisender angestellte Kaufmann G. erhielt im Herbst 1912 aus Amerika einen Scheck über 1000 Dollar. Er übergab diesen Scheck durch seinen Dienstherrn B. der Bankfirma H. mit dem Auftrag, denselben für ihn(G.) einzuziehen. Diese kam dem Auf⸗ trag nach und zog am 15. Oktober 1912 den Scheckbetrag mit 4518 Mark ein. Am 26. Oktober 1912 hat G. seinem Dienstherrn Vollmacht zur Abhebung des Betrags bei der Firma H. gegeben und ihm zur Herstellung einer schriftlichen Vollmacht ein seine Unterschrift tragendes Blankett ausgefolgt. Dieses füllte B., der sich selbst in den Besitz des Geldes sezen wollte, mit dem an die Bank gerichteten Ersuchen aus, den Scheckbetrag nach Eingang„für Rechnung des G. an B.“ 9 2 0 ahlen. B., der selbst im Konto⸗ korrentverhältnis mit der Ban stand, qändigte dieser die Urkunde aus und unterschrieb einen von der Firma H. darauf gesetzten Vermerk, daß die Schecksumme seinem Konto bei H. gutgeschrieben werde, was dann auch geschehen ist. Ende 1912 ist B in Kon⸗ kurs geraten und wegen mehrfacher Delikte zu längerer Zuchthaus⸗ strafe verurteilt worden. G. verlangt nun mit vorliegenden Klage von der Bankfirma H. die Bezahlung des für ihn ein⸗ gezogenen Scheckbetrages. a
Landgericht Gießen und Oberlandesgericht Dar mstadt haben die Beklagte hierzu verurteilt. Auch das Reichsgericht erkannte in diesem Sinne, indem es die von der Beklagten eingelegte Ravision zurückwies Zur Be⸗ gründung führt der höchste Gerichtshof aus: Durch die Ueber⸗ gabe des Schecks seitens des von seinem Dienstherrn B. vertrete⸗ nen Klägers an die Beklagte zum Zweck der Einziehung ist ein Vertragsverhältnis zwischen den Parteien begründet worden, das die Beklagte zur Erstattung des eingezogenen Betrags an den Die vorbehältlich ihrer Auslagen und Gebühren verpflichtete. Diese Verpflichtung hat die Beklagte bisher weder unmittelbar gegenüber dem Kläger noch auch gegenüber dem B., der zur Ein⸗ ziehung des Geldes vom Kläger bevollmächtigt war, erfüllt. Die Gutschrift des Betrags auf dem Kontokorrentkonto des B. bet der Beklagten ist lediglich eine Leistung der Beklagten an B., nicht eine solche an den Kläger zu Händen des B. Die 1 7
jätte der Bevoll⸗
Meinung der Beklagten ist rechtsirrtümlich. Freilich g läger, wenn die Beklagte den Betrag an B. als den 0 mächtigten des Klägers ausbezahlt und B hierauf den Be⸗ trag veruntreut hätte, diese Leistung kraft der erteilten Einziehungs⸗ vollmacht gegen sich gelten lassen müssen; es wäre in solchem Falle die Leistung der Beklagten mit einer sie befreienden Wirkung erfolgt und die Veruntreuung durch den Bevollmächtigten auf Kosten des Klägers gegangen. Allein die Beklagte hat keine für das Vermögen des Klägers bestimmte Leistung gemacht, die ihrer Verbind⸗ lichkeit entsprach und deshalb imstande war, diese Verbindlichkeit zu tilgen, sondern sie hat durch die Gutschrift des Betrags auf dem Konto des B. lediglich an diesen in eigener Person, nicht als Bevollmächtigten des Klägers geleistet. Anders wäre allerdings die Rechtslage, wenn die Urkunde vom 26. Oktober 1912 eine Anweisung im Sinne des 8 783 BGB. enthielte, durch die der Kläger als Anweisender den B. als Anweisungsempfänger er⸗ mächtigt hätte, den Scheckbetrag bei der Beklagten als der An⸗ 5 im eigenen Namen zu erheben, und durch die die eklagte vom Kläger 1 worden wäre, für Rechnung des Klägers an B. zu leisten. Allein geht man auch davon aus, daß der Kläger den Inhalt der Urkunde, für die er lediglich seine Blankounterschrift abgegeben hatte, im Verhältnis zur Be⸗ klagten gegen sich gelten lassen müsse, so ist doch dem Ober⸗ landesgericht darin beizutreten, daß die Beklagte in der Urkunde keine Anweisung, sondern nur eine Einziehungs⸗ vollmacht erblicken durfte.(III. 601/14.— 15. 6. 15.)
Leipzig, 7. Aug.(WTB. Nichtamtlich.) Das Reichs⸗ gericht verwarf heute die Revision des Melkers Edmund Kittel, der am 16. Juni vom Schwurgericht in Landsberg a. d W. zum Tode verurteilt worden war, weil er am 10. März die 63 Jahre alte Landwirtin Mathilde Bornstein in den Bor⸗ kower Wiesen ermordet hat, um sie zu berauben.
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0 4166.
das bedeulsei, daß eine Tasse, Kriegs- Kornsranck“ nicht einmel einen halben Pfennig kostet: ein Paket füt 50 Pfennig gibt nämlich ungefähr 120 Tassen.. Kriegs-Kornfranck“ ist eine Mischung von sorgfältig ausge- wählten, gemahlenen Rohstoffen. „Kriegs-Kornsranck“ schmeckt vor- züglich; er ist anregend und be- kömmlich und hat eine sehr schöne kaffeebraune Farbe. Ein Kaffee- getränk mit solchen Vorzügen macht den Hausfrauen das Sparen leicht. B ꝙ—ꝙ—T—
Bekanntmachung. Betr.: Den 1 Maul- und Klauenseuche in Allendorf d. d. Oda. Die Seuche ist erloschen, die Sperre wird aufgehoben. Gießen, den 7. August 1915. 58 Großherzogliches Kreisamt Gießen. J. B.: Hemmerde,
streng en erhaltenen Auftrag halten muß. Lautet dieser Fan


