Ausgabe 
(29.3.1915) 74. Zweites Blatt
Seite
183
 
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Amtlicher Teil.

Bekanntmachung.

Met.: Die Bereitung und den Verkauf von Backware und Mehl.

Zur Vermeidung von Zweifeln wird hiermit noch⸗ mals ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das in 8 3 der Befannt⸗ machung im gleichen Betreff vom 25. l. Mts.(Kreisblatt Nr 29 vom 26. März 1915) allgemein erlassene Verbot des Kuchen⸗ backens selbstverständlich auch das Verbot des Backens von

chen an Samstagen in sich schließt. Gießen, den 27. März 1915. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Usinger.

Betr.: Wie oben. An die Großh, Bürgermeistereien der Landgemeinden, sowie g die Großh. Gendarmerie des Kreises.

Die Großh. Bürgermeistereien werden beauftragt, vorstehendes erneut zur Kenntnis der Interessenten zu bringen. Der Großh. Gendarmerie des Kreises wird die Konkrolle der Beachtung des erlassenen Verbots zur besonderen Pflicht gemacht.

Gießen, den 27. März 1915

Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Usinger

Betr.: Kontrollversammlungen im Frühjahr 1915. An den Oberbürgermeister der Stadt Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die nachstehende Bekanntmachung wollen Sie sofort wiederholt veröffentlichen.

Gießen, den 28. März 1915.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. J. V.: Hemmerde.

Bekanntmachung. 1 Frühiahrs⸗Kontrollversammlungen 1915 im Kreise Gießen. Es haben ohne weiteren Befehl in Gießen, Hof der Zeughauskaserne, zu erscheinen:

Dienstag, den 6. April 1915, vormittags 9 Uhr, sämtliche Unteroffiziere und Mannschaften der Reserve, Land⸗ wehr J und II der Infanterie.

Dienstag, den 6. April 1915, nachmittags 2 Uhr, sämtliche Unteroffiziere und Mannschaften der Reserve, Land⸗ wehr 1 und II aller anderen Waffen sowie die Seewehr J und II.

Sämtliche zur Disposition der Ersatz⸗Behörden entlassenen Mannschaften

Mittwoch, den 7. April 1915, vormittags 9 Uhr, sämtliche Unteroffiziere und Mannschaften des ausgebilde⸗ ten Landsturms der Infanterie.

Mittwoch, den 7. April 1915, nachmittags 2 Uhr, sämtliche Unterossiziere und Mannschaften des ausgebilde⸗ ten Landsturms aller anderen Wassen.

Donnerstag den 8. April 1915, vormittags 9 Uhr, sämtliche Ersatz⸗Neservisten.

Donnerstag den 8. April 1915, nachmittags 2 Uhr, sämtliche un ausgebildeten Landsturmplichtihen, einerlei ob sie die Entscheidung mit oder ohne Waffen echalten haben, die in den Jahren 1895 bis 1886 geboren sind.

Sämt iche Unteroffitiere und Mannschaften des Heeres und der Marine, welche sich zur Gen sung oder auf Grund häuslicher Verhältnisse usw. in Urlaub befi den

Freitag den 9. April 1915, vormittags 9 Uhr, sämtliche un ausgebildeten Landsturmplichtigen, einerlei ob sie die Entscheidung mit oder ohne Wassen erhalten haben, die in den Jahren 1885 bis 1881 geboren sind.

Freitag, den 9. April 1915, nachmittags 2 Uhr,

un ausgebildeten Landsturmyflichtigen, e ob sie die Entscheidung mit oder ohne Waffen erhalten haben, die in den Jahren 1880 bis 1878 geboren sind.

Samstag, den 10. April 1915, vormittags 9 Uhr,

sãmtli et rlei

sämtliche un ausgebildeten Landsturmpflichtigen, einerlei ob sie die Entscheidung mit oder ohne Waffen erhalten haben, die in den Jahren 1877 bis 1875 geboren sind.

Es haben sämtliche bis auf weiteres oder bis zu einem be⸗ stimmten Zeitpunkte vom Heeresdienst befreiten oder zurüclgestell⸗ ten Personen, sowie die nur Garnisondienstfähigen und die zeitig Feld⸗ und Garnisondienstunfahigen teilzunehmen. N

Die bei den Kriegs ersatz⸗Geschäften, also im August 1914 und Januar 1915 ausgehobenen Rekruten sind zur Teilnahme an diesen Kontrollversammlungen nicht verpflichtet.

Die Leute haben in bürgerlicher Kleidung zu erscheinen, Stöcke, Schirme, Peifen und Zigarren sind vorher wegzulegen. 5

Die Militärpässe und Raine o⸗ wie sonstige Ausweise(Landsturmscheine usw.) sind mitzubringen 5 1

Unpünktlichteit und Versäumnis der Kontrollversammlungen werden nach den Kriegsgeseten auf das Strengste bestrast.

Gießen, den 27. März 1915. a

Großherzogliches Bezirkskommando. Naumann, Oberstleutnant und Bezirks⸗Kommandeur.

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Drucksachen aller Art

neten in jede gewunschten Ausstattung oteiswert die Brühlsche Universitäts-Oruckerel. Schulstr. 7

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offen. Einwendungen 1 seinen Inhalt können

Bekanntmachung

In unser Handelsregister Abt. A wurde ein getragen:

am 24. März 1915 bezüglich der Firma Julius Schulze, Gießen: Der Carl Schulze Ehe⸗ frau, Liesel geb. Manger zu Gießen ist Prokura erteilt;

am 25. März 1915 bezüglich der Firma Wilhelm Reusch, Gießen: Der Wilhelm Reusch Ehefrau, Marie geb. Steinbach zu Gießen ist Pro⸗ kura erteilt. 2936 B

Gießen, den 26. März 1915.

Großherzogl. Amtsgericht.

Bekanntmachung.

In unser Handelsregister, Abt. A, wurde heute bezüglich der Firma Gg. Heinrich Schirmer, Gießen, eingetragen: Den Kaufleuten Josef Ehr⸗ mann und Curt Sommer, beide zu Gießen ist Kol⸗ lektiv-Prokura mit Wirkung vom 1. April 1915 erteilt. 2935 B

Gießen, den 26. März 1915.

Großherzogl. Amtsgericht.

Bekanntmachung.

Das Umlagekataster der land- und sorstwirt⸗ schaftlichen Berufsgenossenschaft für das Großher⸗

Bekanntmachung.

Das Umlagekataster der land- u. orstwerischaft⸗ lichen Berufsgenossenschaft für das Großherzogtum Hessen für das Jahr 1914 liegt zwei Wochen lang, nämlich vom 30. März bis 13. April d. Is., auf der Bürgermeisterei zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Widersprüche dagegen, daß ein Be⸗ trieb in das Kataster aufgenommen oder nicht aufgenommen, sowie dagegen, wie er veranlagt, sind innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem Vorstande der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Darm⸗ stadt zu erheben. Später eingehende Widersprüche können keine Berügsichtigung mehr finden.

Bersrod, den 27. März 1915.

Großh. Bürgermeisterei Bersrod. Reuschling.

Bekanntmachung.

Das Umlagekataster der land- und sorstwirt⸗ schaftlichen Berufsgenossenschaft für das Großher

2913

innerod liegt zwei Wochen lang, nämlich vom 30. März bis 13 April dieses Jahres, auf der Bürgermeisterei zu Bersrod offen. Etwaige Wider⸗ sprüche dagegen, daß ein Betrieb in das Kataster aufgenommen oder nicht aufgenommen sowie da⸗

5 zogtum Hessen für das Jahr 1914 liegt zwei Wo⸗ chen lang, nämlich vom 8. März bis 14. April

J. Is, auf der Bürgermeisterei zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Widersprüche dagegen, daß ein Betrieb in das Kataster aufgenommen oder nicht aufgenommen, sowie dagegen, wie er veran⸗ lagt ist, sind innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem Vorstande der land⸗ und sorstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Darmstadt zu erheben. Später eingehende Wider- sprüche können keine Berücksichtigung mehr finden. Allendorf a. d. Lahn, den 26. März 1915. Großh. Bürgermeisterei Allendorf a. d. Lahn. Volk. 2916

Bekanntmachung

Der vom Gemeinderat durchberatene Voran⸗ schlag der Gemeinde Allendorf a. d. Lumda für das Rechnungsjahr 1915 liegt vom 31. März d. Is. ab eine Woche lang auf unserem Bureau zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen können inner⸗ halb dieser Frist, schriftlich oder zu Protokoll, bei dem Unterzeichneten vorgebracht werden. Es werden Umlagen erhoben, zu denen auch die Ausmärker beizutragen haben. 2918

Allendorf a. d. Lumda, den 27. März 1915.

Großh. Bürgermeisterei Allendorf a. d. Eda. Rein.

Der Voranschlag der Gemeinde Alten⸗Buseck für 1915 Rj. liegt vom 30. d. Mts. an eine Woche lang für die Beteiligten auf dem Geschäftszimmer der unterzeichneten Bürgermeisterei zur Einsicht

schriftlich oder mündlich während der Offenlegungs⸗ frist vorgebracht werden. Es ist vom Gemeinderat die Erhebung einer Umlage beschlossen, zu der auch die Aus märker beizutragen haben. Alten-Buseck, den 27. März 1915. Großh. Bürgermeisterei Alten-Buseck. Körber.

Bekanntmachung.

Das Umlagekataster der land- und forstwirt⸗ schaftlichen Berufsgenossenschaft für das Großher⸗ zogtum Hessen für das Jahr 1914 liegt zwei Wo⸗ chen lang, nämlich vom 30. März bis zum 13. April d. Is., auf der Bürgermeisterei zur Ein⸗ sicht der Beteiligten offen. Etwaige Widersprüche dagegen sind innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem Vorstande der land⸗ und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Darmstadt zu erheben. Später eingehende Wider⸗ sprüche können keine Berücksichtigung mehr finden.

Großen-Buseck, am 27. März 1915.

2922

Großh. Bürgermeisterei Großen-Buseck.

Schwalb. 2917

Raben, wie er veranlagt ist, sind innerhalb eines konats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem Vorstand der land- und forstwirtschaftlichen Be⸗

rufsgenossenschaft in Darmstadt zu erheben. Spä⸗

ter eingehende Widersprüche können keine Berück⸗ sichtigung finden. Bersrod, den 27. März 1915. 2914 Großh. Bürgermeisterei Bersrod. Reuschling.

Bekanntmachung.

Der Voranschlag der Stadt Grünberg für 1915 Rj. liegt vom 30. März bis einschl. 8. April l. J. für die Berelligten auf der Bürgermeisterei zur Ein⸗ sicht offen. Einwendungen gegen den Inhalt können

schriftlich oder mündlich während dieser Zeit vor⸗

gebracht werden. Es werden Umlagen erhoben, zu denen auch die Ausmärker beizutragen haben. Grünberg, den 27. März 1915. Großh. Bürgermeisterei Grünberg. Ranft.

Bekanntmachung.

Das Umlagekataster der land- und sorstwirt⸗ schaftlichen Berufsgenossenschaft für das Jahr 1914 liegt vom 1. bis 14. April dieses Jahres bei unter⸗ zeichneter Stelle offen. Widersprüche sind innerhalb eines Monats bei dem Vorstand in Darmstadt nach Ablauf der Offenlegung zu erheben.

Harbach, den 29. März 1915.

Großherzogliche Bürgermeisterei. Münch.

2927

2833

Bekanntmachung.

Das Umlagekataster der land⸗ und forstwirtschgstlichen Berufsgenossenschaft für das Großherzogtum Hessen für das Jahr 1914 lieat zwei Wochen lang vom 31. März ds. Is. ab auf der Bürgermeisterei zur Einsicht der Beteiligen offen. Etwaige Widersprüche dagegen, daß ein Betrieb in das Kataster aufgenommen oder nicht aufgenommen, owie dagegen, wie er veranlagt, sind innerhalb eines

konats nach Ablauf der Ossenlegungsfrist bel dem Vor⸗ stande der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossen⸗ 1 en 8 Vethasch Später cb 9 Wider⸗ prülche können keine Ber tigung mehr finden.

Aa, den 28. März 1915.

Großh. Bürgermeisterel Lich. ör mer.

Bekanntmachung.

Das Umlagekataster der land- und forstwirt⸗ schaftlichen Berufsgenossenschaft für 1914 liegt vom 30. d. Mts. ab zwei Wochen auf der unterzeichneten Bürgermeisterei offen. Widersprüche sind innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung bei dem Vorstand zu Darmstadt vorzubringen und zu be⸗ gründen. 2915

Münster, den 26. März 1915.

Großh. Bürgermeisterei Münster. Gontrum.

229

N Hessen für das Jahr 1914 für die Gemeinde

Das Umlagekataster der land- und forstwirt⸗ schaftlichen Berufsgenossenschaft für 1914 liegt vom 30. ds. Mts. ab zwei Wochen lang bei der unter⸗ zeichneten Stelle offen. Widersprüche sind innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung bei dem Vorstande in Darmstadt zu erheben.

Treis a. d. Lda., am 27. März 1915.

Großh. Bürgermeisterei Treis a. d. da.

Benner. 2921

Bekanntmach ang.

Das Umlagekataster der land- und forstwirt⸗ schaftlichen Berufsgenossenschaft für das Großher⸗ zogtum Hessen für das Jahr 1914 liegt 2 Wochen lang, nämlich vom 31. März bis 14. April dieses Jahres, auf der Bürgermeisterei zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Widersprüche da⸗ gegen, daß ein Betrieb in das Kataster aufgenom⸗ men oder nicht aufgenommen, sowie dagegen, wie er veranlagt ist, sind innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offeullgungsfrist bei dem Vorstande der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Darmstadt zu erheben. Später eingehende Wi⸗ dersprüche können keine Berücksichtigung mehr finden.

Utphe, den 27. März 1915. 2919

Großherzogliche Bürgermeisterei Utphe.

Schneider.

Das Umlagekataster der land- und forstwirt⸗ schaftlichen Berufsgenossenschaft der Gemeinde Weickartshain für das Jahr 1914 liegt zwei Wo⸗ chen lang, vom 30. März bis einschl. 13. April l. Is., auf der Bürgermelderei zur Einsicht offen.

eh den 27. März 1915.

nöß, Bürgermeister. 2931

Laudwirtschaftl. Konsumverein Strinbach

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Bilanz am 31. Dezember 1914.

Aktiva. Passiva. 4

Kassa Konto. 116.Mitglieder⸗

Warenvorrat. 4066.41] guthaben.. 1260.

Debitoren.. 5791.45 Kreditoren.. 3 454.16

Sparkass.⸗Konto 337.44] Rest Verwal⸗

Mobil. 211.05 tungskosten 515.81 3024.43

2246 85

10% Ab⸗ Reservefonds schreib. 21.10 189.95] Reingewinn. 9 1050125 158

10501.25

Mitgliederstand Ende 191838. Zugang 1914 1 Abgang 1914 1

2909 Stand der Mitglieder Ende 1914 158

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