Nachruf.
In den letzten Kämpfen fielen für ihr geliebtes Vaterland unsere werten Kameraden
Musketier Wilh. Kramer
Neserve-Infanterie-Regiment Nr. 222 und
Lehrer Wilh. Ang. Müller
Schütze b. d. Maschinen⸗Gewehr⸗Aomp.
im Res.⸗JInfanterie⸗Regiment Nr. 221
Wir werden unseren treuen Kameraden auch f fernerhin ein ehrendes Andenken bewahren.
Lang⸗Göns, 24. März 1915.
2777
Bizefeldwebel Albert Brückel z. Zt. im Westen. Musketier Heinr. Müller z. Zt. im Osten. Mustetier Wilh. Friedr. Müller Musketier Otto Artz Gardist Wilh. Brückel 3. Zt. im Osten. Musketier Konr. Rompf . gt. im Osten. Pionier Heinr. Kraustopf Pionier Gustav Kromp Musketier August Faber Garde⸗Grenadier With. Ohly Zt. im Osten. Wilh. Heinr. Müller Otto Bink Willy Ebel Wilh. Fischer und With. Dern, Techniker.
Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher Teil- nahme, sowie für die zahlreichen Blumen- spenden bei dem Hinscheiden unserer lieben
Entschlafenen sagen wir allen unseren innig sten Dank.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: Familie Franz Buchberger. Gießen, den 24. März 1915.
01686
Für die Stadt Schotten sollen nachfolgende Arbeiten und Lieferungen vergeben werden:
veranschl. zu Lieferung von Zementröhren usw.. 97,60 Mk. Erd- und Rasenarbeiten. e ondurchlas 685,30 Erneuerung der Niddabrücke 326,60
7
Pläne und Bedingungen liegen bei Großh. Bürgermeisterei Schotten offen. Angebote sind in Prozenten des Voranschlags bis spätestens Sams⸗ tag, den 3. April d. Js., vorm. 11 Uhr, bei Großh. Bürgermeisterei Schotten einzureichen.— Freie Auswahl vorbehalten. Zuschlagsfrist 10 Tage.
Gießen, den 23. März 1915. 2771 B
Großh. Kulturinspektion Gießen. H. Steinbach, Großh. Baurat.
Bekanntmachung. Das Umlagekataster der land- und forstwirt⸗ schaftlichen Berufsgenossenschaft für das Groß⸗ herzogtum Hessen für das Jahr 1914 liegt zwei Wochen lang, nämlich vom 27. März 1915 bis zum 9. April 1915 einschl., auf der Bürgermeisterei zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Wider⸗ sprüche dagegen, daß ein Betrieb in das Kataster aufgenommen oder nicht aufgenommen, sowie da— gegen, wie er veranlagt ist, sind innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem Vorstande der land- und forstwirtschaft⸗ lichen Berufsgenossenschaft in Darmstadt zu erheben. Spater eingehende Widersprüche können keine Be⸗ rücksichtigung mehr finden. Albach, den 24. März 1915. Großherzogliche Bürgermeisterei Albach. Balser.
Bekanntmachung.
Das Umlagekataster der land- und sorstwirt⸗ schaftlichen Berufsgenossenschaft für das Großher⸗ zogtum Hessen für das Jahr 1914 liegt zwei Wo⸗ chen lang, nämlich vom 26. März bis 9. April dieses Jahres, auf der Bürgermeisterei zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Widersprüche da⸗ gegen, daß ein Betrieb in das Kataster aufgenom⸗ men oder nicht aufgenommen, sowie dagegen, wie er veranlagt ist, sind innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem Vorstand der land⸗ und wrstwirlschaftlichen Berufsgenossenschaft in Darmstadt zu erheben. Später eingehende Wi⸗ dersprüche können keine Berücksichtigung mehr finden. 2796
Rödgen, am 24. März 1915. Großherzogliche Bürgermeisterei Rödgen. Kraus haar.
2774
Die Kameradschaft v. 1894
Arbeitsvergebung. 1
Todes⸗Anzeige.
Heute mittag ½ 12 Uhr entschlief sanft nach langem, schwerem, mit Geduld ge⸗ tragenem Leiden unsere liebe Schwägerin und Tante
Fräulein Marie Kirstein
im Alter von 61 Jahren.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: Wilhelm Kirstein, Bureauvorsteher.
3 Gießen(Neuen Bäue 25 H.), 24. März 1915.
f Die Beerdigung findet Samstag, 27. März, vormiftaas ½12 Ubr von der Kapelle des neuen
Friedhofes aus statt. 27
Todes⸗ Anzeige. Allen Verwandten und Bekannten die schmerzliche Mitteilung, daß am 24. d. M., vormittags 11⅜ Uhr, unser innigst geliebtes Söhnchen, Brüderchen, Enkelchen und Neffe 7
Karlchen
im 5. Lebensjahre nach schweren Leiden sanft entschlasen ist. 2
Im Namen 5 der trauernden Hinterbliebenen:
Alfred Thormann und Frau.
Gießen(Bruchstr. 10), Bornstedt,
25. März 1915. Die Beerdigung findet Samstag, den 27. d. M., nachm. 3 Uhr, von der Kapelle des neuen Fried
hof es aus statt. 2808
Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher Teil- nahme an unserem schweren Leid sagen wir hierdurch innigsten Dank.
8 Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
Michael Wörner, Lehrer.
Gießen, den 25. März 1915.
282 Bekanntmachung Das Umlagekataster der land⸗ und forstwirt⸗ schaftlichen Berufsgenossenschaft für das Großher⸗ zogtum Hessen für das Jahr 1914 liegt zwei Wo⸗ chen lang, nämlich vom 26. März bis einschließlich 7. April lfd. Jahres, auf der Bürgermeisterei zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Widersprüche dagegen, daß ein Betrieb in das Kataster aufgenom⸗ men, sowie dagegen, wie er veranlagt ist, sind innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offen⸗ legungsfrist bei dem Vorstande der land⸗ und forst⸗ wirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Darmstadt zu erheben. Später eingehende Widersprüche können keine Berücksichtigung mehr finden. 2795 Allendorf a. Lumda, den 24. März 1915. Großh. Bürgermeisterei Allendorf a. Lumda.
Rein.
sschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Großher⸗ zogtum Hessen für das Jahr 1914 liegt zwei Wo⸗ chen lang, nämlich vom 25. März bis 4. April
er veranlagt ist, sind innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem Vorstande
( bafflichen Berufsgensssenschaft fur das Großh.
dem Bureau des Beigeordneten zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Widersprüche dagegen, wie er veranlagt ist, sind innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem Vor⸗ genossenschaft in Darmstadt zu erheben. Später ein⸗
und Schwager
Die tief gebeugten
Buchner
2
Wiedersehen war seine Hoffnung.
Tieferschüttert erhielten wir die Nachricht, guter, innigstgeliebter Mann, unser treuester
Emil Buchner
Unteroflülsler im Landwehr- Regiment 87 Inhaber des Eisernen Kreuzes
am 17. März im Alter von 36 Jahren den Heldentod gestorben ist. Katharlne Buchner. eb. Kutscher Harie. Margarethe, Lina, Georg
MHargarethe Buchner. geb. Muller Familie Kutscher, Bersrod.
Geilshausen, Bersrod, Queckborn, Lollar, den 24. März 1915.
dass mein herzens- ater, teuerer Sohn
Hinterbliebenen:
2797
Bekanntmach ung.
Das Umlagekataster der land- und forstwirt⸗
dieses Jahres, auf der Bürgermeisterei zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Widersprüche da⸗ gegen, daß ein Betrieb in das Kataster aufgenom⸗ men oder nicht aufgenommen, sowie dagegen, wie
der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossen⸗ schaft in Darmstadt zu erheben. 2786 Langsdorf, den 25. März 1915.
Großherzogliche Bürgermeisterei. Schiel.
Bekanntmachung
Das Umlagekataster der land⸗ und forstwirt⸗
Hessen für das Jahr 1914 liegt zwei Wochen lang, nämlich vom 26. März bis zum 8. April d. Is., auf
stande der land- und forstwirtschaftlichen Berufs⸗ gehende Widersprüche können keine ichtigung mehr finden. Lauter, den 24 März 1915. Großherzogliche Bürgermeisterei Lauter. 3. Pitz, Beigeordneter.
Bekanntmachung.
Das Umlagekataster der land⸗ und sorstwirt⸗ schaftlichen Berufsgenossenschaft für das Großherzog⸗ tum Hessen für das Jahr 1914 liegt zwei Wochen lang, nämlich vom 26. März bis zum 8. April d. J., auf der Bürgermeisterei zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Widersprüche dagegen, daß ein Betrieb in das Kataster aufgenommen oder nicht aufgenommen, sowie dagegen, wie er veranlagt ist, sind innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem Vorstand der land⸗ und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Darm⸗ stadt zu erheben. Später eingehende Widersprüche können keine Berücksichtigung mehr finden.
Londorf, den 23. März 1915.
Großh. Bürgermeisterei Londorf. Aumann.
Bekanntmachung.
Das Umlagekataster der land- und forstwirt⸗ schaftlichen Berufsgenossenschaft für das Großher⸗ zogtum Hessen für das Jahr 1914 liegt zwei Wo⸗ chen lang, nämlich vom 26. März bis zum 9. April dieses Jahres, auf der Bürgermeisterei Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Widersprüche da⸗ gegen, daß ein Betrieb in das Kataster aufgenom⸗ men oder nicht aufgenommen, sowie dagegen, wie er veranlagt ist, sind innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem Vorstande der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Darmstadt zu erheben. Später eingehende Wi⸗ dersprüche können E N ichtigung mehr sinden oth. 2793
Bettenhausen, am 24. März 1915.
Großherzogliche Bürgermeisterei. Roth.
Bekanntmachung.
Das Umlagekataster der land⸗ und forstwirt⸗ schaftlichen Berufsgenossenschaft für das Groß⸗ herzogtum Hessen für das Jahr 1914 liegt zwei Wochen lang, nämlich vom 26. März bis zum 10. April d. Is., auf der Bürgermeisterei zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Widersprüche da⸗ gegen, daß ein Betrieb in das Kataster aufgenommen oder nicht aufgenommen, sowie dagegen, wie er ver⸗ anlagt ist, sind innerhalb eines Monats nach Ab⸗ lauf der Offenlegungsfrist bei dem Vorstande der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Darmstadt zu erheben. Später eingehende Wider⸗ sprüche können keine Berücksichtigung mehr finden.
Dorf⸗Gill, den 23. März 1915.
Großherzogliche Bürgermeisterei. Kuhl.
2784
Bekanntmachung.
Das Umlagekataster der land- und forstwirt⸗ schaftlichen Berufsgenossenschaft für das Großher⸗ zogtum Hessen für das Jahr 1914 liegt zwei Wo⸗ chen lang, nämlich vom 27. März bis zum 10. April dieses Jahres, auf der Bürgermeisterei zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Widersprüche da⸗ gegen, daß ein Betrieb in das Kataster aufgenom⸗ men oder nicht aufgenommen, sowie dagegen, wie er veranlagt, sind innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem Vorstande der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Darmstadt zu erheben. Später eingehende Wi⸗ dersprüche können keine Berücksichtigung mehr 5 den.
Nonnenroth, den 24. März 1915.
Großherzogliche Bürgermeisterei Nonnenroth. Hoppe.
Bekanntmachung.
Das Umlagekataster der land- und forstwirtschaft⸗ lichen Berufsgenossenschaft für das Großherzogtum Hessen für das Jahr 1914 liegt zwei Wochen lang, nämlich vom 26. März bis zum 10. April ds. Js., auf der Bürgermeisterei zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Widersprüche dagegen, daß ein Betrieb in das Kataster aufgenommen oder nicht aufgenommen, sowie dagegen, wie er veranlagt ist, sind innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offen⸗ legungsfrist bei dem Vorstande der land⸗ und forst⸗ wirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Darmstadt zu erheben. Später eingehende Widersprüche können keine Berücksichtigung mehr finden.
Stangenrod, am 24. März 1915.
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