8. 1 Band Zusammen stelsuitg Ser Gütergeschosse,
4. das Zuteilungsverzeichnis,
6. 2 Bände Güter geschosse mit Zuteilungsplan,
6. 1 Band Ob-ftbaumverzeichnis,
7. 1 Band Obstbaumgeschosse litt Einsicht der Beteiligten offen.
_ ~ Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen findet bä* WlVst statt!
Samstag den 10. September 1910, vormittags 10—11 Uhr,
Beteiligten unter der Androhung einlade, daß die Ntchterscheinenden mit Einsendungen ausgeschlossen sind.
Die Einwendungen sind schriftlich einzureichen.
!Dre Vorzeigung der neuen Grundstücke findet:
Freitag den 2. September 1910 tftt Ort und Stelle statt. Zusammenkunft hierzu .vormittags 10 Uhr vor den: Gemeindehaus zu Ober-Hörgern.
Die Offenlegung der Men über die Zuteilung der aus den Nln^argemarkungen zugezogenen Grundstücken erfolgt demnächst.
Friedberg, den 23. August 1910.
Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: Kirnberger, Großh. Kceisamtmann.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Leihgestern.
Zeit vom 27. August bis einschließlich 9. Sep^> Mnber l. Js. liegen auf dem Amtszimmer Großh. Bürger- weisterer Leihaestern die Projekte über die Verlegung des Lücken vachs, Be- uird Entwässerung der Wiesen, sowie über Herstellung gg SctMfgrabens nebst zugehörigen Protokollen zur Einsicht der Beteiligen toffen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses mnerhalb der oben angegebenen Offen!egungsfrist bei Großh. Bürgermeisterei Leihgestern schriftlich einzureichen und zu he- gründen.
Friedberg, den 22. August 1910.
Ter Grobherzogliche Feldbereinigungskommissär: . Schn ittspahn, Großh. Kreisamtmann.
Ktluilnltmachung.
B e t r/r Ausführung des Gesetzes, die polizeiliche Beaufsichtigung von Mietwohnungen und Schlafstellen betreffend vom 1. Juli 1893.
. Die durch die nachgenannten Bestimmungen des Gesetzes vom .1. Juli 1893 vorgeschriebene Anmeldung von Mietwohnungen, Schlaf räumen und Schlafstellen oder von Wen per u n g en inderPerson des Mieters oder Vermieters wird in vielen Fällen unterlassen.
Anzeigeformulare sind auf unserem Meldebureau erhältlich.
Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß Bestrafung Molgt, falls bei den demnächst/tattfindenden Revisionen der Mietwohnungen usw. die Unterlassung von Anmeldungen festgestellt Wird.
Gießen, den 20. Aug. 1910.
Grobherzogliches Polizeiamt Gießen.
Gebhardt,
Artikel 4.
Anzeigepflicht der Vermieter.
Derjenige, für dessen Rechnung eine Wohnung erstmals ver- wietet wird, oder dessen Vertreter ist verpflichtet, hiervon vor dem Einzüge des Mieters der Ortspolizeibehörde Anzeige zu Machen, wenn entweder
.1. die Mietwohnung (einschließlich der Küche und ausschließlich solcher Räume, die in Aftermiete gegeben oder von anderen Personen regelmäßig mitbenutzt werden) aus drei oder weniger Räumen besteht, oder
* Kellergeschosse oder nicht uTtterkellerte Räume, deren Fußboden nicht mindestens 0,25 Meter über Erde gelegen < ist, oder . i
8- wirnttteWat Sinter DM (ohne Zwischendecke) befindlich«
DUM Wohnen vermietet werden sollen.
Die Anzeige muß Mskunft geben über
a) den Eigentümer, sowie die Lage des Hauses nach Straße und RuMiner,
d) die Lage der Wohnung (oh im Haupt- oder Nebengebäude \ und irt welchem Stockwerk),
/ o) die Anzahl und Bestimmung der Räume,
X d) pcn Benif des Mieters, sein Verhälttüs zu den in seiner Hausgemeinschaft befindlichen Personen, sowie Namen und Alter derselben.
... Die Vermieter sogenannter möblierter Wohnungen sind von dieser Anzeigepflicht befreit, wenn unb solange der Mietpreis! für das Zimmer den .Betrag von monatlich acht Mark über-
Artikel 5.
Ter Ortspolizeibehörde ist ferner binnen einer Woche An- zeige zal machen, wenn in der Person des Vermieters oder Mieters einer Wohnung der im Artikel 4 bezeichneten Art eine ?e"berung eintritt, oder wenn durch Verminderung der Zahl der Mieträume oder durch Aftervermietung die Wohmmg nachträglich anzeigepflichtig wird.
Die Anzeigepflicht trifft bei Aenderungen in der Person des Vermieters den neuen Vermieter.
Bei Aenderungen in der Person des Mieters sind zugleich die rm vorigen Artikel Unter d vorgeschriebenen Angaben zu machen.
Artikel 6.
^tten, wicht zu seiner Familie gehörigen Personen! Schlafstellen, mit oder ohne Berechtigung zum Aufenthalt über Tag, vermietet, hat hiervon vor Beginn der Mietbenutzung der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen.
wie Anzeige muß Lluskunft geben über
a) Lage des Hauses nach Straße mtb, Nummer, sowie über den Vermieter,
b) Lage, Länge, Breite und Höhe der zu Schlafstelle-,i bestimmten Räume,
c) die Anzahl der in jedem einzelnen Raume vorhandenen Schlafftellen.
Von jedem Wechsel in der Person des Vermieters der Schlafstellen hat der neue Vermieter der Polizeibehörde binnen einer Woche Anzeige zu machen.
Artikel 11.
Mit Geldstrafe bis zu 30 Mark wird bestraft, wer die nach Artikel 4 bis 6 vorgeschriebenen Anzeigen ru machen unterläßt oder m diesen Anzeigen wissentlich unrichtige Angaben machte
Bekanntmachung.
In dem Verfahren zur Anlegung des Grundbuches für die Gemarkung Heivertshausen (Hof) und des Grundbuches und Berg- arundbuches für die Gemarkungen Schiffenberg mit Herrnwald und Ober-Stemberg beginnt die Anmeldungsfrist am 1. September 1910, die Frist endigt am 30. November 1919.
Die Vorschriftei» darüber, was seitens der Beteiligten während der Anmeldungsfrist zu geschehen hat, können auf den Amtsstuben der Grobherzoglichen Orisgerichtsvorsteher zu Daubringen hinsichtlich Heibertshausen, zu Gießen hinsichtlich Schiffenberg mit Herrnwald und zu Watzenborn und Steinberg, sowie Leihgestern hinsichtlich Ober-Steinberg und aus dem Anschlag an den Ortstafeln der genannten drei Orte ersehen werden.
Gießen, den 24. August 1910.
_________________Großherzogliches Amtsgericht.
Märkte.
(In einem Teil der Auflage wiederholt.)
Tendenz: Rinder schleppend, erheblicher lleberstand, Kälber und Schafe ausverkauft, Schweine lebhaft, nahezu geräumt.
fc. Frankfurt a. M. V i e h h 0 f- Al a r k t b e r 1 ch t vom 25. Aug. Auftrieb: Ochsen 56, Bullen 9, Kühe 117, Kälber 800, Schafe 123, Schweine 1005.
Tendenz: Kälber bei regem, Schafe bei ruhigem Geschäftsgänge ausverkauft, Schweine nahezu geräumt. Preis pro 100Pfd.
Lebend- Schlacht- „ „ ,r gewicht
Kalber. Mk. Mk.
Feinste Mast- (Dollmilchmast) u. beste Saugkälber 58—62 96—104
Mittlere Mast- und gute Saugkälber .... 55—57 92-95
Geringere Saugkälber......... 50—62 84—88
Schafe.
Mastlämmer und jüngere Masthammel . . . 37—39 78—82 Schweine.
Bollfleischige Schweine über 21/, Zentner
Lebendgewicht........56.00-57.50 70.00-73.00
Oettschweme über 3 Ztr.Lebendgew. . 66.00-57.50 72.00—74.0o leischige Schweine....... 56.00—57.00 70.00—73.00
Meteorologische veobachtungen der Station Gielren.
Wetter
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Aug.
1910
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Höchste Temperatur am
Niedrigste , ,
24. biS 25. August = + 19,4 ° 0.
24. , 25. „ = -f- 13.1 X
Rotationsdruck der Brühl' scheu Univ.-Buch- und Steindruckerri. R. L a n g e, Gießen.


