Kreisblatt für »en Kreis Siegen.
Nr. 64 26. August 1910
Es
ofsmann-Hof-Gill,
Gemäß Art. Verwaltung und jch nachstehenden
Bekanntmachung.
39 Abs. 4 des Gesetzes, betreffend die innere Vertretung der Kreise und Provinzen, bringe Protokollauszug zur öffentlichen Kenntnis-,
Beschlüsse des Kreistags.
1sür 1908 wurde gütgeheißen, dem hKrcisausschusses zugestimmt und die vorliegenden Kredituberschrcitungen wurden genehmigt
2; Der Voranschlag für 1910 Rj., der mit einer Ein- nabme und Ausgabe von je 641 584 Mk. 01 Pfg. abschließt wurde ^ervefonds gesetzt. Hierbei wurden zu Lasten des Re- ES#
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Bl! 6- MItaliker wurden wiedergewählt,
gewählt. ' * ** * b,e seitherigen Mitglieder wieder-
vorgeschlagene Aenderung der §§ 17 und 19 Arelsfeilerloschordnung wurde genehmigt.
Bezüglich der Kreis str aßen wurde beschlossen?
ehiaSL Vsnn Möglich int nächsten Voranschlag Mittel für den
•JÄ’ÄPS» ”Ä!Ä«” hnJÄJ‘$l,QU bcv Kreisstraße von Gießen nach Wißmar
iiner$hei8ftt^tTbm 9vr Plänen im nächsten Jahre dem Bau Ku>kl)°rdssew°n näher »u' tffi. 9tonmf> ob" «ich nach
Gießen, den 24. August 1910.
Aer Vorsitzende des Kreistags des Kreises Gießenl I. V.: Welcker.
Auszug aus dem Protokoll der 60. Sitzung bei Kreistages des
Kreises Gießen vom 7. Mat 1910.
Anwesend waren: Provinzialdirektor Dr. Usinger, Regie- tzwngsrat Welcker, Regierungsrat Dr. Merck, Regierungsrat Langermann, Baurat Diehm, Regierunasbaumeister Knöll, 18 Kreistagsabgeordnete, das Kreisausschußmitglied Oekonomierat voffmann und der Protokollführer Kanzleirat Schiffnie.
Die Tagesordnung lautete:
L Borlage der Kreiskasserechnung für 1908; hierzu Bericht m des Kreisausschusses über die Verwaltung und den Stand < der Kreisverbandsangelegenheiten; Genehmigung der vor- gekommenen Kreditüberschreitungen zu Lasten der nach- gewiesenen Deckungsmittel.
L. Festsetzung des Kreiskassevoranschlags für 1910.
p- ?Känzungswahl -um Provinzialtag (Periode 1911 bis !?•?)• Es scheiden aus die Herren: Brauereibesitzew Jhrmg-Lich, Oberbürgermeister Mecum-Gießen, Geheimer ^ustizrat Dr. Schäfer-Gießen und Ingenieur Schiele- ' Gießen (letzterer verstorben).
S- Ergänzungstvahl zum Kreisausschuß (1911—1916).
Mnewen aus die Herren: Oekmwmierat Dofsmann-Hof-^i»», , Oberbttrgeijneifter Mecum-Giesten und Bürgermeister Zmimer-Grünberg.
d. Ergünzungswahl zur verstärkten Ersatzkommission (Periode l l, k Es scheiden aus die Herren: als Mit- glleder: die Bürgermeister Zimmer-Grünberg und Krämer- Steinbach; als Ersatzmitglieder: die Bürgermeister Leun- Gcoßen-Linden und Fendt-Hungen.
k ?^Äbschwesen; hier Aenderungen der 88 17 und 19 der Kreisseuerlöschordnuiig für den Kreis Gießen.
L Anträge und Mitteilungen.
Sekannlmachnng.
r., ^^rdnrch bringen wir diejenigen Maßregeln aur üiient- ^^vntnls, welche bei den diesjährigen Manövern Flur- lollen" nU<* ^oliclKit verhüten und Unglücksfällen Vorbeugen nx Die reifen .Feldfrüchte sind, soweit dies ohne Schaden Inogltch, vor den Hebungen abzuernten und nacd der 9lb- Mng möglichst bald einzufahren oder auf Schober M >ti6n?niU.U^°nettb',B Grundstücke !inä iit b,.
a) Die vom Betreten durch die Truppen überhaupt ausgeschlossenen Gärten, Parkanlagen, Holzschonungen, Drainie- rungsanlagen, Wanzgärten usw. sowie die Versuchsfeldes land- und forstwirtschaftlicher Lehranstalten und Versuchsstationen, soweit dieselben nicht als solche abgezännt oder! von weither für jedermann deutlich erkennbar find, üer-t mittelst hoch st ehender Tafeln mit Aufschrift.
d) Die vorzugsweise zu schonenden Felders (Zuckerrüben. Erbsen, Raps, Flachs, Samenklee, Samen? rüben und bergt) mittelst etwa 2 Meter hohen Stangen m it Strohwi ep en.
3. Bei Kartoffeln, minderwertigen Rüben, Dickwurz usw. be? darf eS der Bezeichnung mit Wiepen nick)t. Das untertoidM lofe Bestecken aller Felder mit Warnungszeichen würde den! Truppen nur das Erkennen der wertvolleren Felder erschweren^
Zu schütt en und Einebnen etwa ausgehobener Schützen- »kaben soll nicht durch die Truppen stattfinden.
Die betreffenden Grundeigentümer müssen daher das Zuschütten und Einebnen dieser Gräben selbst veranlassen, wofür! ihnen alsdann bei etwaigen Ansprüchen eine Entschädigung auf ©amb beS Naturalleistungsgesetzes seitens der Flurabschätzungs- Kommission zuerkannt werden wird.
Das Ausfüllen und Einebnen per Koch-usw.-Löcher in den Biwaks ist Sache der Truppen.
5. Die Flurschützen, Feldhüter usw. werden angewiesen, im Verein mit den Gendarmeriepatrouillen dahin zu wirken, daß durch Zuschauer Schaden nicht entsteht, und daß etwaige Schuldige festgestellt und zur Anzeige gebracht werden.
r ? Um Unglücksfälle zu verhüten, sind die Ränder von Stein- bruchen, Lehm-, Kies- und Sandgruben, Hohlwegen und Steilabfällen, außerdem sumpfige Stellen im Gelände durch Auf- ßScfn« '^^arjer Flaggen zu kennzeichnen. Auf möa- Durchführung dieser Maßregel wird geachtet werden.
Die Brückendecken sind in Stand zu setzen, so daß ein Einbrecher! von Fahrzeugen und Durchtreten von Pferden verhütet wird.
.. 7- Ferner werden die Landwirte auf Sicherung und Beauf- slchtlgung des weidenden Viehs während der Manövertage auf- merksam gemacht, wobei der Austrieb zur Weide am 11. und 12. September tunlichst vermieden werden soll.
8. Erforderlich ist endlich die Entfernung! von Sensen, Pflügens Eggen usw. von dem Manöverfelde.
Es ist im dringeriden gesundheitlichen und disziplinären Jn- tereste der Truppen gelegen, wenn die Bewohner bei allen Durchmärschen von Truppen durch Ortschaften ohne weitere Aufforde-, rung möglichst viele Eimer und Gesäße mit gutem Trinkwassep längs beider Seiten der MarsMraße aufftetten, so daß die Truppen! an möglichst zahlreichen Stellen gleichzeitig mir den untgeführlen Trinkbechern schöpfen können. Wir fordern deshalb dis Bb- wohner des Kreises hierzu auf.
Gießen, den 23. August 1910.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: Welcker. '
Das Großherwgliche Kreisamt Gießen an die Grofzh. Bürgermeistereien und die Grosth. Gendarmerie des Kreises.
v Andern wir Sie auf vorstehende Bekanntmachung Hinweisen, ton- ^te ^o^kr-l)glichen Bürgermeistereien derjenigen!
0•' rlYA im laufenden Jahre Truppenübungen^ stattflnden, dieselben ortsüblich zu publizieren.
Tas Feldschutzpersonal ist anzuweisen, mit der Gendarnieris daß durch Zuschauer kein Sck-aden Eeht gebradjt toetb®* 8Clt nj5tl9CnfaIU ^stürstellt und zur WigJ mili^onbf,ü3beSOmmntntrkbenbCn Sluttoäbe" "En nicht auf ______________________3: S5.: Welcker.
Bekan«tmachnng.
Betr.l Fcldbercinigung in der Gemarkung Ober-Söraerndi« die Arbeiten des III. Abschnitts. V
,r,„Sn ,bn7n v°m 27. August bis cmschliestlich 9. Seb- tembei 1910 liegen aUf dem Gemeindehaus zu Ober-SäraernI niünlich^ 6(8 IIL Abschnitts (Bildung der .Ersatzgrundstücke), v 1° .ZulcUungskarten. aus denen auch die Bewertung den
Wnngenlu ^sehen ük taW
2* Z BäLde Gütergeschosse,


