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Kreisblatt für den Kreis Eichen.
Nr. 73 LT^September 1910
Gießen, den 22. September 1910.
Betr.. Lehrmittel für Fortbildungsschulen.
Die Oroßh. Kreisschnlltommihion Gießen
an die Groszh. Bürgermeistereien des Kreises.
Nach Beschluß der Großh. Kreisschulkommission Gießen sollen pro Jahr 10 Mauk zur Anschaffung von Lehrmitteln für Fortbildungsschulen in den Gemeindevoranschlag eingestellt werden. Sie haben sich hiernach zu bemessen.
Dr. Usinger.
Bekanntmachung.
B e t r. t Vollzug des Stellenvermittlergesetzes vom 2. Juni 1910; hier: Festsetzung der Gebühren.
Gemäß § 6 Abs. 1 des Stellenvermittlergesetzes werden die GebührentaLen für die Stellenvermittler mit Wirkung vom L O k tob er 1910 für den Kreis Gießen, einschließlich der Stadt Gießen, hiermit festgesetzt. Die Taxen betragen, wenn vermittelt werden:
1. Hausbedienstete (Diener, Kutscher, Wirtschafterinnen, Stützen, Kindergärtnerinnen, Kochpersonal im Haushelte, Dienst-, Stuben- imi> Hausmädchen), sowie sonstiges männliches oder weibliches Dienst- oder Hauspersonal
a) nach dem Wohnsitz des Steltenvermittlersf 3 Mk., danach guswärts 4 Mk.
2. Männliches oder weibliches Aushilfspersonal für bestimmte Arbeiten oder Gelegenheiten (z. B. Servier-, Putz-, Koch-, Waschfrauen, Näherinnen): 40 Pfg.
3. Gast- und Schankwirtschaftspersonal (Kellner, Köche, Zapfer, Büfettdamen, Köchinnen, Hausdietrer, Pförtner, Kellnerinnen), sowie alles sonstige männliche oder weibliche Personal:
a) nach dein Wohnsitz des Stellenvermittlers 2 Mk.,
b) nach auswärts 3 Mk.
r4. Aushrlfsstellcn für bestimmte Arbeiten oder Gelegenheiten bet unter Nr. 3 genannten Art: 40 Pfg.
5. Gewerbliche Gehilfen: 2 Mk.
Haben beide Teile die Tätigkeit des Stellend? rmittlers in Anspruch genommen, so ist die Gebühr je zur Hälfte von dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zu.zahlen; eine entgegenstehende Vereinbarung zu Ungunsten des Arbeitnehmers ist nichtig.
Eine Gebühr darf nur erhoben werden, wenn der Vertrag infolge der Tätigkeit des Vermittlers zustande kommt.
Gießen, den 22. September 1910.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Usinger.
Bekanntmachung.
Betr.: Landespolizeiliche Prüfung des Entwurfs der Aendcrung der Anlage einer Feldbahn mit Lokonwtivbetrieb zwischen der Gail'fchen Dampfziegelei und der Tonwarenfabrik Mi Gießen.
Der Plan zur Aenderung der Feldbahn mit Lokomvtivbetrieb zivischen der Gail'fchen Dampfziegelei und der Tonwarenfabrik zu Gießen liegt vom 29. September bis zum 6. Oktober 1910 zur Einsicht auf der Bürgermeisterei Gießen offen, woselbst Einlven- dungen gegen das Projekt, welche sich auf Ansprtiche wegen Verlegung und Aenderung öffentlicher Wege, An- und Zufahrten auf Grundstücken, Einfriedigungen, Wasser- und Vorflutverhältnifse usw. sowie dte Herstellung von Schutzvorrichtungen zur Sicherung gegen die aus dem Bahnbetrieb entstehenden Gefahren und Nachteile beziehen, bei Meidung des Ausschlusses binnen dieser Frist vorzubringen find.
Gießen, 24. September 1910.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
_____________________I. V.: Dr. Me r ck._____________________
Bekanntmachung.
Betr.: Die Anlage einer Wasserleitung für die Gemeinde Reiskirchen.
Tie Gemeinde Reiskirchen beabsichtigt in ihrer Gemarkung auf dem Grundstück Flur 1 Nr. 1021 das zur Wasserleitung erforderliche Wasser zu erschürfen.
Wir bringen in Gemäßheit des Gesetzes vom 15. Juli 1908, betreffend die Ergänzung des Bachgesetzes,-dieses Vorhaben der Gemeinde Reiskirchen zur allgemeinen Kenntnis und fordern diejenigen, die irgend welche Einwendungen hiergegen zu haben behaupten, auf, diese bei Meidung des Ausschlusses binnen 14 Tagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich bet uns einzureichen.
Gießen, den 20. September 1910.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: Langer mann.
Bekanntmachung.
Betr.': Feldbereinigung in der Gemarkung Ettingshausen; hier'l Regulierung einer Teilstrecke des Aeschersbachs.
In der Zeit vom 28. September bis einschließlich 11. Oktober 1910 liegt auf Großh. Bürgermeisterei Ettingshausen das Projekt über Regulierung einer Teilstrecke des Aeschersbachs nebst zugehörigen Beschlüssen.vom 31. August l. Js. zur Ginsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei Großh. Bürgermeisterei Ettingshausen schriftlich einzureichen.
Friedberg, den 23. September 1910. v Ter Großherzogliche Feldbereinigungskommissärt * ___।_____Schnittspa hn, Großh. Kreisamtmann.
Bekanntmachung.
Die unterm 25. August 1910 angeordnete Sperre deÄ Hohleichwegs vom Schlachthof bis zum Untermühlwehr wird fiter' durch aufgehoben.
Gießen, den 26. September 1910.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen. ! f
Gebhardt. ,
Märkte.
(In einem Teil der Auflage wiederholt.) < t» fc. Franlsurt a. M., 26. Sept. (Orig.-Telegr. des „Gieß. Anz.") Amtliche Notierungen der heutigen Fruchtmarktpreise. WeizenMk. 20.50—20.60, Kurhess. Mk.20.50—20.75, nordd. 00 Mk., La Plata Kansas Mk. 00.00—00.00, Roggen (hiesiger) Mk. 15.80 bis Mk.15.15,Gerste (Wetterauer) Mk.16.00—16.75, Gerste Franken Pfälzer RiedAtk.16.50—17.50,Kleie Mk.00.00-00.00,Hafer(alter)16.25—16.75, (neuer) 15.00-15,25, Mais Mk. 14.50—14.65, Weizenmehl 0 Mk. 30.00 bis 30.25, 2. Qualität Alk. 23.75—00.00, 3. Qualität Mk. 22.25 bis Mk. 00.60, 4. Qualität Mk. 00.00-00.00, Roggenmehl 0 Mk. 23.00—23,25, 1. Qualität Mk. 19.00—19.50, 2. Qual. 'Mk. 00 00 bis 00.00, Weizenkleie Mk. 9.00 bis Mk. 9.50, Weizenschale Mk. 00.00—00.00, Roggenkleie Mk. 9.50 bis Mk. 10.00, Malzkeime Mk. 00.00-00. )0, Raps Mk. 23.00-00.00, Biertreber 12.25-12.60. 9(nc§ per 100 Kg. ab hier.
le. Frankfurt a.M. V i e h h of-M a rkt b e r i ch t vom 26.Sept. Auftrieb: 1500 Rinder, darunter 490 Ochsen, 72 aus Oesterreich, 37 Bullen, 97ß Kühe, 330 Kälber, 365 Schafe, 1903 Schweine.
Tendenz: Rinder langsam, saft ausverkauft, Kälber und Schafe ruhig, ausverkaust, Schweine belebt, nahezu geräumt.
Ochse tt.
Vollsteischige, ausgemästete, höchsten Schlachtwertes, höchstens 6 Jahre alt......
Junge fleischige, nicht ausgemästete und ältere ausgemästete............
Mäßig genährte junge und gut genährte ältere Bullen.
Vollfleischige, ausgewachfene, höchsten Schlachtw. vollfleischige, jüngere..........
Färsen, K ü h e.
Vollfleischige auSgem. Färsen höchst. Schlachtw.
Vollfleischige ausgemästeteKühe höchstenSchlacht- wertes bis zu 7 Jahren........
Aeltere auSgemästete Kühe und wenig gut entwickelte jüngere Kühe und Färsen ....
Mäßig genährte Kühe imb Färsen .....
Gering genährte Kühe und Färsen.....
Kälber.
Feinste Mast- (Vollmilchmast) u. beste Saugkälber Mittlere Mast- und gute Saugkälber .... Geringere Saugkälber.........
Schafe.
Mastlämmer und jüngere Masthammel . . . Weitere Mastbammel und gut genährte Schafe Mäßig genährte Hammel und Schafe (Merz- fchafe) ...............
Schwein e.
Vollfleischige Schweine über 2 Zentner
70.00-71.00
69.00-73.00
72.00-74.00
72.00—78.00
64.00—00.00
3
Preis pro 100 Pfd. Lebend- Schlachtgewicht
Wk. Mk. ;
50-55 91-95
47—50 86—90
44—46 80-82
46—51 76-85
40—45 66—75
43-47 77—84
43-46 78-83
36-42 67—76
26—31 54—62
23—24 53-55 .
58—62 96—103
53—57 90-97
50—52 85—88
88—60 80—00
80-83 72—75
29—00 68—00
Lebendgewicht........ 56.00—57.00
Vollfleischige Schweine über 21/, Zentner Lebendgewicht........ 56.00—57.50
hettschweine über 3 Ztr.Lebendgew. . 56.00—57.50
Fleischige Schweine....... 55,00—55.50
Sauen ........... 51.00—00.00
Rotationsdruck der Vrübl' sehen Univ.-Buch« und Steindruckerki. 9L Lange, Gießen.


