Ausgabe 
25.10.1910
 
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Ureisblatt m den Kreis Gießen

25« Oktober

Nr. 81

1910

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Ter kommandierende General: gez. v. E i ch h o r n.

die Rechnung über Einnahme und Ausgabe der Feld-, bereinigungsgesellschast .Torf Gill, nebst zugehörigen Nr-, fuitc) en,

Bekannttttachttttg.

Metr.! Das Verbot des Abhaltens von Vrehmärkten.

An die Grosth. Bürgermeistereien des Kreises.

MUnter Abänderung von Ziffer I unserer Bekaimtmachung vom 11. l. Mts. Kreisblatt Nr. 77 gestatten wir die Abhaltung von Schweinemärkten in dem beschränkten Umfange, daß Häudler- ffhweine ausgeschlossen sind und nur Schweine von Züchtern des Kreises Gießen zugelassen werden.

Sic wollen Vorstehendes ortsüblich bekannt machen und Inter­essenten entsprechend bedeuten.

Gießen, den 23. Oktober 1910.

Großherzoglichcs Kreisamt Gießen.

- Dr. Usinge r.

Ausschlag der ungedeckten Feldbereinigungskosten,

der Beschluß der Vollzugskommission über den Ausschlag, und die Erhebung der ungedeckten Feldbereinigungskosteni' der Zeit vom 25. Oktober bis 1, November I. I. werktags! Siir Einsicht der beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses! innerhalb der Ossenlegmigsfrist bei Großh. Bürgermeisterei Dorf-, GiU schriftlich einzureichen und zu begründen.

Friedberg, den 17. Oktober 1910.

Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär r _________________M't r n b e r g e r , Kreisaintmonn.

Bekanntmachung.

B e t r.: Feldbereinigung in der Gemarkung Birklar.

Mit Entschließung vom 20. Oktober 1910 hat Großh'. Mini- fteruim des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und! N?brbe, den Zuteilungsplau von Birklar auf Grund von Ar­tikel 36 des Feldbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekannt- machung vom 7 Juli 1906 ftir vollziehbar erklärt. Ich bestimme nunmehr als Zcilpunkt der Slusfilhruug (GtgcntumäübergnngDl beit 1. November 1910 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage den Beteiligten die neuen Grundstücke.

^te Ueberweisung erfolgt unter folgenden Bedingungen:

1. Meliorationsarbeiten können auf den neuen Gruiidstücken, auch fernerhin vorgenommen werden,

.2. die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine .Vc<-

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Dors-Gill.

^.^Cs liegen auf dem Amtszimmer Großh. Bürgermeisterei Torf-

Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: Kirnberger, Großh. Kreisamtmann.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Oppenrod; hier biti Versteigerung der Massegrilndstücke.

Die zweite Versteigerung der Massegrundstücke findet: 1

M ittwoch den 26. Oktober 1910, nachmittags iy2 Uhr,

Saale des Gastwirts Weller zu Oppenrod statt. gine weitere Versteigerung erfolgt voraussichtlich nicht. Friedberg, den 21. Oktober 1910. V,

Den Termin der Einseiidung der Gemeinderechnnngei^ ftir 1909 Rj. und der Gemeindekrailkenkassen ftir 1909 Kj.

An die Großh. Bürgermeistereien

und die Gcmarkungsvorsteher des Kreises.

Tie Erledigung der Verfügung vom 18. August l. Js. KreiÄblatt Nr. 62 bringen wir in Erinnerung.

r . Gießen, den 21. Oktober 1910.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Welcker.

N e.tx. r Die Ausführung der Polizeiverordnung über das. Ver- tilgen der Blutlaus vom 19. November 1904.

1 An die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

. f der Verfügung vom 16. September 1910

1 & Kr ns blatt Nr. 71 bringen wir in Erinnerung^

Gießen, den 19. Oktober 1910.

. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Welcker. '' _____________'

Bekauutmachttttg.

K e t r.'i Tie Zulassung von Losen auswärtiger Lotterien zum' Vertrieb im Großherzogtum.

Tas Großherzogliche Ministerium des Innern hat dem Renn- ^Rnnn !l\ -^tteldeutschland in Gotha die Erlaubnis erteilt, 'e emcr o. und 9. November 1910 auszuspielenden s<!eri» tnnerhalb, des Großherzogtums zu vertreiben, der zuständigen Behörde genehmigten Verlosungs- Rum Los-- L 1 Work abgegeben werden,

r Ul Hessen bnrfen nur mit dem hessischen Zu­lassungsstempel versehene Lose von heute ab bis zum 9. No­vember 1910 gelangen.

u Gießen, den 22. Oktober 1910.

i r Großherzogliches Kreisamt Gießen. - ' ' .' > 1 s. V.: Welcker. '

Kelramitumchmig.

®etr.: Herbstübungen 1910.

Tas nachstehend abgcdruckte, an Großh. Ministerium des Innern gerichtete ISchreiben des Generalkommandos des 18. Armee- gn>rps wird hiermit zur öffentlichen Kenntiiis gebracht, v Gießen, den 23. Oktober 1910.

. Großherzoglichcs Kreisamt Gießen. . /

Dr> Usinger.

k Frankfurt, den 11. Oktober 1910.

Dem Großh. Ministerium beehre ich mich sehr ergebenst init- Kuteilen, daß die mir unterstellten Truppen in der Provinz Oberhefseii bis aus unliebsame Vorkommnisse in drei Gemeinden ausgezeichnet aiifgeiionimcn worden sind.

Seitens der Behörden ist den Manöverleitungen und Tmppen- keilen dankenswerte Unterstützung zu Teil geworden. Die sorg­fältig vorbereiteten MaßualMen der Gemeindevorstände b-abent vas Einquartierungsgeschäft wesentlich erleichtert. Die Bevöl­kerung begrüßte die einquartierten Truppenteile mit Freude und zeigte Offizieren und Mannschaften gegenüber das größte .Ent­gegenkommen.

Infolge des schlechten Wetters mußte nn einzelnen Tagen, eine sehr starke Einquartierung, besonders in den Ortschaften des Kogelsbcrges, ftattfinden. Mit hoher Genugtuung haben die beteiligten auch an diesen Tagen die freudige 'Aufnahme unserer Truppen durch die Bewohner wahrgenommen. Das Großherzog- liche Ministerium bitte ich daher sehr ergeben ft, den beteiligten Staats- und Gemeindebehörden sowie der Bevölkerung meinen und her mir unterstellten Truppen verbindlichsten Tank zum Ausdruck bringen zu wollen.

Bekanntmachung.

Betr.: Maßnahmen zur Bekämpfung der Maul- und Klauend scuche.

Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 22. Juni 1010 (Kreisblatt Nr. 46) bringen wir zur öffentlichen Kenntnis, daß! weiten: als verseucht zu gelten haben das Königreich Sachsen, der; Regierungs-Bezirk Breslau, Negierungs-Bezirk Oberbayern, der! bayerische Regierungs-Bezirk Ober-Franken, Negierungs-Bezirk Danzig, das Herzogtum Sachsen-Altenburg, sowie die Vrehmärktcl in Posen, Breslau, Zwickau und der Schlachthof in Limbach (Amts-, Hauptmannschaft . Chemnitz). Tie Ortspolizeibehörden! werden hiermit angewiesen. Vorstehendes ortsüblich bekannt zu! machen.

Gießen, den 18. Oktober 1910.

Großhcrzogliches Kreisamt Gießen. ,

____________________I. V.: Welcker. ____________ Betr.: Abhaltung von Viehmärkten.

An die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

Auf Ersuchen des Großh. Kreisamts Alsfeld bringen wir! zur öffentlichen Kennttiis, daß das Befahren der Viehmärktej zu Homberg und Ruppertenrod für Rindvieh und Schweine auä dem Kreis Gießen verboten ist.

Gießen, den 24. Oktober 1910.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

___________________I. V.: L a n g e r m a » n.____________________

Bekanntmachung.

B c t r.: Die Schornsteinfegerkehrbezirke.

Ter Kreisausschuß des Kreises Gießen hat unter ml 15. Oktober d. Js. beschlossen, die Orte

Bersrod, Beuern, Burkhardsfelden, Oppen-, rod, Reiskirchen, Winnerod,

welche seither dem Kehrbezirk Gießen-Land zugeteilt waren, dem Kehrbezirk Grünberg zuzuteilen.

Gießen, den 21. Oktober 1910.

.Großherzogliches Kreisamt Gießen.

______________I. V.: Langermann.