Ausgabe 
23.12.1910
 
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Nr. 98

1910

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24-00

leischige Schweine .

fltoiationäbruct der B rübl' Icöen und Steindruckerei. R. Laag«, Greben.

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56.00-66.00

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Mk. 93-10« 85-93 78-83

7476 7273

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Gießen, den 20. Dezember 1910.

Bett.t Die Jahresberichte der GewerbeaufiichtSbeamten für 1910.

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises

und das Großh. Polizeiamt Gießen.

Gießen, den 21. Dezember 1910.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Welcker.

68.5071.00

69.0070.00

70.0072.00

69.0071.00

Grobherzogliches Kreisamt Gießerr.

Dr. Usinger.

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Kälber.

Feinste Mast- (Vollmitchmast) u. beste Saugkälber Mittlere Mast, und gute Saugkälber . . . . Geringere Saugkälber Schale.

Bekanntmachung.

Bet r.st Die Veranstaltung von Verlosungen innerhalb des Qfrrofc. Herzogtums.

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fc. Wiesbaden, 22. Tez. Heu- und Strohmarkt. Angefahren waren 9 Wagen Heu und Stroh. Man notierter H ert 6.207.00 Mk., Stroh (Richtstroh) 4.005.00 Dtk Fruchtmarkt. Hafer 14.0015.00 Dtk. Alles für 100 Kilo.

Märkte.

re.Frankfurt a.M. Bi e h h os-M a rkt b e ri cht vom 22. Tti Auftrieb: 175 Rinder, darunter 67 Ochsen, 0 Bullen, 108 Kühe und Färsen, 1646 Kälber, 130 Schale, 1373 Schweine.

Tendenz: Kälber, Schafe und Schweine ausoerkaust.

Preis lür lOOPfd, Lebend- Schlacht

Kekanntinachung.

B f t r.! Abwehr der Maul- und Klauenseuche.

Unter B^uanahme auf unsere Bekanntmachung vottz 13. Dezember 1910 Gießener Anzeiger Nr. 294 gilß als neuverseucht: Das Großherzogtum Mecklenbura-SchwH- rin; in Bayemr die Oberpfalz und die freie Stadt Bremen, Die Ortspolizeibehöcden haben Vorstehendes ortSfr lich bekannt zu machen.

Gießen, den 21. Dezember 1910.

Bekanntmachung.

Bet r. t Gesuch der Provinz Oberbessen um Genehmigung zrtzö Errichtung einer Dampskesselanlage.

Die Provinz Oberhessen beabsichtigt auf dem Grundstück "lut III Nr. 1 der Genrarkung Inheiden eine DampfkesselanlagE zu errichten.

Drnrlz czinlwn ollni* Art Liefert in Jeder gewünschte» Ul UUlxDClUllull dllUI Ml l Ausslattunjstilreinu.preiswert - - die Brühl'sche Univ.-Druckerei

Bekanntmachung.

Vetr.: Tie Zulassung von Losen auswärtiger Lotterien zu« Vertrieb im Großherzogtum.

TaS Grobherzogliche Ministerium des Innern hat devl ^irchew-^ und Schulvorstand in Arnstadt die Erlaubnis erteilt 15 000 Lose der am 7., 8. und 10. April 1911 auszu spiel end« ul. Serie einer Geldlotterie zum Besten der Bonifaeiuskirche ür Arnstadt innerhalb des Großherzogtums zu vertreiben.

Nach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Be« losungsplan dürfen 120 000 Lose 5 1 Mk. ausgegeben werden.

Zum Vertrieb in Hessen, der von Mitte Januar 1911 biss tu dem obengenannten Ziehungstermine gestattet ist, dürfen nut mit dem hessischen Zulassungsstempel versehene Lose gelange»

Gießen, den 20. Dezember 1910.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Usinger.

ra . rv.,e Gießen, am 16. Dezember 1910.

B e t ta Sterblichkeitsstatistik.

Das Großher^ogliche Kreisamt Gießen

an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

Wir beauftragen Sie, der bis 10. Jamiar 1911 bei Großh. Pr?n0.^Y.ni>^ex^amt ^^ßen fälligen Vorlage der Todeszeugnisse |md Zählkarten vonNovemberundDezeniber,wieall- iqTa* fin!n Zettel beizulegen, auf dem die Zahl der im r lebend Geborenen, getrenitt nach Geschlecht,

vnannltch und weiblich nebst Summe) angegeben ist.

Dr. Usinger.

.Pläne und Beschreibung hierüber liegen 14 Tage lang t>oöt ,, - '2 V1 ber Darmstädter Zeitung bezw. im KreiÄ

blatt für den Kreis Gießen an gerechnet auf dem Bureau detz Großh. Bürgermeisterei Inheiden zur Einsicht der Interessent^ offen. Etwaige Einwendungen sind binnen dieser Frist bei Meil düng des Ausschlusses bei Großh. Bürgermeisterei Inheiden vor«- bringen.

Bekanntmachung.

Letr.r Die 23eranHaltung von Verlosungen innerhalb des Groß- Herzogtums.

Der Gemeindevorstand von Biebesheim beabsichtigt mit bcnt am 7. März 1911 zu Biebesheim stattfindenden Zuchtvieh- Marit eine Verlosung von Zuchtvieh zu verbinden.

Großh. Ministerium hat die nachgesuchte Erlaubnis zur Ver­anstaltung dieser Verlostrng unter der Bedingung erteilt, daß zu 10 000 Zose zu 1 Mark das Stück ausgegäen werden dürfen Und mindestens 60 Prozent des Bruttoerlösts auS dem Verkaufe der Lose zimi Ankauf von Gttvinnaeaen ständen zu verwenden sind.

Zugleich ift der Vertrieb der Lose tm Großherzogtum gestattet Morden.

Gießen, den 19. Dezember 1910.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Usinger.

Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 1. Dezember 1910 (Kreisblatt Nr. 93) erwarten wir. daß die dort angeführten Verzeichnisse unb Revisionsberichte uns spLtestenSam27.De- zember 1910 zu gehen.

Hinsichtlich der Revisionen machen wir erneut auf daS Fol­gende aufmerksam.

1. die RevisionStätigkeit soll nur insoweit nachgewiesen wer­den, als sie sich auf die Beachtung der auf Grund des g 120s der G.-O. erlassenen Vorschriften bezieht. Es sind also die Revisionen in Gast- und Schon kwirtschasten, die sich auf di« Velck>affenhei1 der Schankgefäße und Gewichtsstücke, sowie die Birr- pressionen beziehen, wie auch die Maß- unh GewicMsrevisroneLH tn Bäckereien, wie auch etwaige Revisionen des BrotgewichtS Nicht aufzuführen;

2. tn den Bäckereien müssen von den Ortspolizeibehörden! zmn auch Revisionen wegen der erlassenen Ponzeiverordnunaeni I Pläne und S vor genommen werden, die nur zum Teil auf § 120 e der Ge- I Erscheinen dieses Werbeordnung gegründet sind. ES wird daher besonders auf bie Vorschriften unseres Amtsblattes Nr. 4 vom 14. Februar 1905 prr genauesten Beachtung Bezug genommen und ausdrücklich dar­auf hingewiesen, daß in den vorzulegenden Revisionsverz«ichnissrn ttur solche Bäckereien aufzuführen siiid, in denen G«- hilfen oder Lehrlinge betroffen werden.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Ufinger.

Gießen, den 19. Dezember 1910. Großherzogliches Kreis amt Gießen, Dr. Ufingcr.

Kreisblatt wr oen Kreis Metzen

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Mastlämmer und jüngere Masthammel . . . Aeltere Masthammel und gut genährte Schale Mäßig genährte Hammel und Schafe (Merz- oo ? i." » beabsichtigt mit den am 23. März und I e) * Schweina.....

® stattfindenden Dferde- und Fohlen- Bollsteischige Schweine über 2 Zentner

Märkten ie nne Verlosung von Wagen, Pferden, Pferdgescknrreni I Lebendgewicht und son sttg m Gegenständen zu verbinden. I Voll fleischige Schweine über 21/. Zentner

Grosch Ministerrum ^s Innern hat die naclrgesuchte Erlaubnis I Lebendgewicht ^ül^^anstaltung dieser Verlasnngen unter der Bedingung erteilt, I Zettschweine über 3 Ztr.Lebendgew. baß rede Verlosung biS zu 25000 Lose zu 1 Mark das StÜci Fleischige Schweine .... .

ausgegeben werden dürfen und mindestens 50 Prozent des Brutto- erloses aus dem Verkaufe der Lose zum Ankauf von Gewinngegen- ftänden zu verwenden sind.

Zugleich ist der Verttieb der Lose im Großherzogtum geflottet worden.